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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Im September 2008 wurde ich von der BAgIS (Arge) aufgefordert für ab Oktober 2008 den Kinderzuschlag und Wohngeld zu beantragen, da mein Einkommen zu hoch sei. Abgesehen von der unverschämt kurzen Frist (10 Tage) tat ich dieses und es wurde beides bewilligt nach langem warten. Mein Einkommen ist seit dem um ein paar cent gestiegen aber überschreitet bei weitem nicht die höchst zulässige Summe. Gestern nun habe ich von der Kindergeldkasse einen Bescheid bekommen, ich hätte für den Zeitraum vom Okt. 2009 bis Dez. 2009 zu unrecht Kinderzuschlag bezogen und solle 1200 Euro zurück zahlen und ALG 2 beantragen. Der Bescheid war aber gültig bis Mai 2010. Nun verstehe ich nur noch Bahnhof. Was ist mit der Zeit von Jan. 2010 bis Mai 2010? (gleiches Gehalt!) Und im gleichen Atemzug möchten sie noch den neuen Wohngeldbescheid für die Weiterbewilligung ab Juni 2010. Ich verdiene aber immer noch das selbe. Im Merkblatt steht doch eindeutig, das ich bei einem Bruttoverdienst über 600 Euro als Alleinerziehende den Anspruch habe Kinderzuschlag zu beziehen. Ich habe eindeutig mehr wie 600 Euro Brutto. Wieso schreiben die mir dann, das ich zu wenig verdiene. Und wer übernimmt die Rückzahlung? Denn wenn ich zu wenig verdient habe, habe ich das Geld zum zurückzahlen ja erst recht nicht. Sonst hätte ich ja damals weiter ALG 2 bekommen. |
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#2
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| P.S. Im Internet vorhandene Rechner für den Kinderzuschlag geben an, das mir dieser zustehen würde (auch für den oben genannten Zeitraum) Die Rechner für ALG 2 allerdings geben an, das ich keinen Anspruch auf Kinderzuschlag hätte....? Fällt einem da noch was zu ein? |
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#3
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| Wie können denn ALG2 Rechner angeben, dass Du keinen Anspruch auf KiZu hast? |
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#4
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| Auf der Seite biallo.sueddeutsche steht es als Beisatz unter der fertigen Errechnung für den Anspruch. Zitat:Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld-II auch die Bedürftigkeit des Antragstellers umfasst! Ein Kinderzuschlag und Wohngeld würde Ihren Bedarf leider nicht decken. Wie gesagt, zeigt mir aber ein Rechner für den Kinderzuschlag an, das er mir zusteht. |
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#5
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| Die Antwort bekomme ich auch, ABER wir bekommen schon mehr Wohngeld als vorher ALG2 und haben zusätzlich noch den KiZu Antrag zur Zeit laufen. |
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#6
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| Lag diesem Bescheid ein Berechnungsbogen bei? Wenn nicht, sofort anfordern, geht auch per Email.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#7
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| Es liegt natürlich kein Berechnungsbogen bei. Werde Ihn nun umgehend einfordern. Danke für den Tip per Mail |
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| Stichworte |
| alg 2, hartz 4, kinderzuschlag |
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