Tausch-Buecher.de

Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 04.07.2010, 13:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2010
Ort: Bremen
Beiträge: 6
Unglücklich ALG 2 oder Kinderzuschlag

Im September 2008 wurde ich von der BAgIS (Arge) aufgefordert für ab Oktober 2008 den Kinderzuschlag und Wohngeld zu beantragen, da mein Einkommen zu hoch sei.
Abgesehen von der unverschämt kurzen Frist (10 Tage) tat ich dieses und es wurde beides bewilligt nach langem warten.
Mein Einkommen ist seit dem um ein paar cent gestiegen aber überschreitet bei weitem nicht die höchst zulässige Summe.
Gestern nun habe ich von der Kindergeldkasse einen Bescheid bekommen, ich hätte für den Zeitraum vom Okt. 2009 bis Dez. 2009 zu unrecht Kinderzuschlag bezogen und solle 1200 Euro zurück zahlen und ALG 2 beantragen.
Der Bescheid war aber gültig bis Mai 2010.
Nun verstehe ich nur noch Bahnhof. Was ist mit der Zeit von Jan. 2010 bis Mai 2010? (gleiches Gehalt!)
Und im gleichen Atemzug möchten sie noch den neuen Wohngeldbescheid für die Weiterbewilligung ab Juni 2010.
Ich verdiene aber immer noch das selbe.
Im Merkblatt steht doch eindeutig, das ich bei einem Bruttoverdienst über 600 Euro als Alleinerziehende den Anspruch habe Kinderzuschlag zu beziehen.
Ich habe eindeutig mehr wie 600 Euro Brutto.
Wieso schreiben die mir dann, das ich zu wenig verdiene.
Und wer übernimmt die Rückzahlung? Denn wenn ich zu wenig verdient habe, habe ich das Geld zum zurückzahlen ja erst recht nicht.
Sonst hätte ich ja damals weiter ALG 2 bekommen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 04.07.2010, 14:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2010
Ort: Bremen
Beiträge: 6
Standard

P.S. Im Internet vorhandene Rechner für den Kinderzuschlag geben an, das mir dieser zustehen würde (auch für den oben genannten Zeitraum)
Die Rechner für ALG 2 allerdings geben an, das ich keinen Anspruch auf Kinderzuschlag hätte....?
Fällt einem da noch was zu ein?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04.07.2010, 15:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.091
Standard

Wie können denn ALG2 Rechner angeben, dass Du keinen Anspruch auf KiZu hast?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 04.07.2010, 15:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2010
Ort: Bremen
Beiträge: 6
Standard

Auf der Seite biallo.sueddeutsche steht es als Beisatz unter der fertigen Errechnung für den Anspruch.
Zitat:Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld-II auch die Bedürftigkeit des Antragstellers umfasst! Ein Kinderzuschlag und Wohngeld würde Ihren Bedarf leider nicht decken.

Wie gesagt, zeigt mir aber ein Rechner für den Kinderzuschlag an, das er mir zusteht.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 04.07.2010, 16:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.091
Standard

Die Antwort bekomme ich auch, ABER wir bekommen schon mehr Wohngeld als vorher ALG2 und haben zusätzlich noch den KiZu Antrag zur Zeit laufen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 04.07.2010, 16:07
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
Standard

Zitat:
Zitat von subway Beitrag anzeigen
Gestern nun habe ich von der Kindergeldkasse einen Bescheid bekommen, ich hätte für den Zeitraum vom Okt. 2009 bis Dez. 2009 zu unrecht Kinderzuschlag bezogen und solle 1200 Euro zurück zahlen und ALG 2 beantragen.
Lag diesem Bescheid ein Berechnungsbogen bei? Wenn nicht, sofort anfordern, geht auch per Email.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 04.07.2010, 17:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2010
Ort: Bremen
Beiträge: 6
Standard

Es liegt natürlich kein Berechnungsbogen bei.
Werde Ihn nun umgehend einfordern.
Danke für den Tip per Mail
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
alg 2, hartz 4, kinderzuschlag

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kind / Kinder Bedarfsgemeinschaft: Kein Cent ALG II und doch Arbeitsgelegenheitspflicht? Andy1988 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 8 19.05.2010 20:30
Kinderzuschlag trotz Bezug von ALG 2? Otto im Internet Kinderzuschlag 4 25.02.2010 22:19
Kind / Kinder Kinderzuschlag abgelehnt, kein anspruch auf alg II wegen wohngeld schneeflocke0611 Hartz IV 4 - ALG II 2 5 16.09.2009 14:59
ALG 2 oder Wohngeld und KInderzuschlag Andrea N Hartz IV 4 - ALG II 2 10 14.07.2009 20:27
ALG II oder Wohngeld und Kinderzuschlag ? McChicken36 Hartz IV 4 - ALG II 2 13 10.05.2009 12:30


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:11 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0