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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, meine Tochter möchte für ein Jahr nach Amerika gehen, steht mir während dieser Zeit auch ALG 2 für Sie zu, denn man muss ja monatlich eine gewisse Summe nach Amerika schicken - Sie hat dort ja auch Kosten z. B. Schulessen, Schulbus, Kleidung, Hygiene- und Badartikel - um nur einige Ausgaben zu nennen. Wenn Sie fahren kann, dann über ein Stipendium - ansonsten kann man so etwas ja nicht finanzieren. |
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#2
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| Nein, es besteht kein Anspruch auf ALG II, wenn man sich im Ausland aufhält. Und das ist auch gut so! Wer sollte das denn nachvollziehen, was der Hilfeempfänger im Ausland macht? Deine Tochter hat dann ihren gewönlichen Aufenthalt nicht mehr in Deutschland und daher ist § 7 Abs. 1 Nr. 4 nicht erfüllt. |
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#3
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| Zitat:
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#4
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| Das Mädchen lebt in dem Jahr nicht in Deutschland. Damit hat sie keinen Anspruch auf Alg2!
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#5
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| Wo siehst Du denn die Rechtsgrundlage für Deine Ansicht? |
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#6
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| Noch ergänzend zur Frage des gewöhnlichen Aufenthalts als Voraussetzung für den Leistungsbezug nach § 7 SGB II aus einer Entscheidung des LSG Bayern L 11 AS 115/06 Zitat:
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#7
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| Indexseite führt be einem ählich gelagerten Fall aus: Zitat:
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#8
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| Wir wissen aber nicht, wozu hier das Stipendium dient, es kann ja auch nur für Schulgebühren etc. sein - in den USA gibt es deutlich mehr Privatschulen als hier. Bei meinem Sprössling jedenfalls wurde ein Stipednium (für deutsches Internat) nicht als Einkommen gerechnet, wir erhielten, nach Klage, weiterhin volles ALG II inkl. KdU, gekürzt um die Verpflegung an den Tagen, die im Internat verbracht wurden. Urteil gibt's (natürlich) nicht, die Rechtsabteilung der zuständigen Regionaldirektion erkannte in vollem Umfang an. |
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#9
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| Zitat:
Ist das Stipendium eine Art "ALGII Ersatzleistung" d.h. wird der Lebensunterhalt am auswärtigen Ort durch das Stipendium bestritten so ist der Sprössling um diesen Betrag weniger bedürftig. |
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#10
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| Es handelt sich um keine Privatschule und wir wissen schon jetzt, dass Sie alles mögliche allein bezahlen muss und da sollte es doch egal sein, ob Sie das Schuljahr in Deutschland oder in Amerika verbringt. Wenn Sie hier in Deutschland noch ein Jahr zur Schule gehen würde, würde Sie das Geld vom Staat ja auch weiterhin bekommen. Das Stipendium ist zweckgebunden und man bekommt davon nicht einen Cent in die Hand. |
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