| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, Ich bin in einer verzwickten Situation. Ich kehre im Juli aus den USA vom Studium zurück und schliesse dann wenige Tage später mein Studium in Deutschland ab. Ich würde mich gerne sofort arbeitssuchend melden, jedoch fliege ich im August für 4 Wochen in den Urlaub. Da ich wohnunglos und mittellos bin, und ich mit 28 ungern bei Mama einziehe, würde ich mir gerne eine Wohnung besorgen und die erstmal vom Amt bezahlen lassen bis ich einen Job gefunden habe. Wie ist jetzt jedoch geregelt, habe ich überhaupt Anspruch auf Zahlung wenn ich dem Arbeitsmarkt für 4 Wochen nicht zur Verfügung stehe? Wie gesagt, ich habe kein Geld und gar nix. Vielen Dank für die Hilfe, Grüße |
|
#2
| |||
| |||
| Mußt halt nur den Urlaub sein lassen und vom Urlaubsgeld leben. Dann klappts auch bis zum Jobantritt. |
|
#3
| |||
| |||
| bezahl ich ja nicht, sondern Mutti, ich hab wie gesagt keine Puseratze wenn ich nach Deutschland komme, eher nen Schuldenberg durch mein Auslandsjahr! |
|
#4
| |||
| |||
| Für den Bezug von ALG II mußt du einige Randbedingungen erfüllen, eine heißt "Erreichbarkeitsanordnung". Ohne Genehmigung darfst du nicht verreisen. Und eine Genehmigung gleich am Anfang mal 4 Wochen wegzubleiben gibt es nicht. Die haben nämlich bei der Gesetzgebung an dich gedacht. |
|
#5
| |||
| |||
| ich habe aber irgendwo gelesen, dass man trotzdem zumindest die Miete bezahlt bekommt, mir geht es nur darum nicht wohnungslos dazustehen für 3 monate bis ich nen job hab. ich muss schliesslich irgendwo pennen wenn ich zurückkomme! |
|
#6
| |||
| |||
| Für die Dauer der Verletzung der Erreichbarkeitsanordnung fällst du komplett aus dem ALGII Bezug, also auch keine Kosten der Unterkunft. Können sie dir bei der Verletzung Vorsatz nachweisen ist ggfs. Sozialgeldbetrug das Thema. |
|
#7
| |||
| |||
| Zitat:
![]() 1. Wenn Du im JULI aus den USA zurück kommst und im AUGUST für 4 Wochen gleich wieder im Urlaub fährst...den Mama Dir bezahlt..dann melde dich doch erst nach dem Urlaub arbeitslos und beantrage dann erst bei der Arge Geld. 2. Wo liegt das Problem für ca. 2-3 Monate bei Deiner Mama zu wohnen? Auch mit 28 J. dürfte das doch kein Problem darstellen. Zumindestens scheint ihr doch ein gutes Verhältnis miteinander zu haben, wenn Mama schon 4 Wochen Urlaub zahlt hilft sie Dir bestimmt auch mit nem Dach-über-den-Kopf aus und läßt Dich bestimmt nicht verhungern. 3. In der Zeit von Juli bis Ende Deines Urlaubs hast Du auch Zeit Dir eine eigene Wohung zu suchen und vielleicht findest Du auch während dieser Zeit einen Job und wenns nur ein Mini-Job ist...besser als nichts! Allerdings..so würde ich es machen..Prioritäten setzen und entscheiden was wichtiger ist: Entweder Wohnung und Job und was zu Essen oder Urlaub (auch wenn Mama zahlt). Du schreibst Du bist total verschuldet!? Will Dir ja nicht auf die Füße treten, aber Du hast vielleicht ne Einstellung und Sorgen !Na, wenn Du bei der Arge mit solchen Vorstelungen ankommst, die werden begeistert sein ![]() Wünsche Dir alles Gute |
|
#8
| ||||
| ||||
| Die Jobsuche scheint ja auch nicht gerade oberste Priorität zu haben, wenn man sich dem Arbeitsmarkt gleich für 4 Wochen entzieht während alle anderen fertigen Studenten sich fleißig bewerben und vorstellen.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
|
#9
| |||
| |||
| 4 Wochen werden sowieso nicht genehmigt, hat das niemand gespannt? |
|
#10
| |||
| |||
| @alida doch haben wir ![]() Aber egal, ob die Arge nun die 4 Wochen Urlaub genehmigen würde oder nicht. Ich finde jedenfalls, dass man Prioritäten setzen muss. Die Aussage war aber doch sinngemäß: Ich bin überschuldet und hab nix zum Essen und Leben und ich weiß nicht wie es finanziell weiter gehen soll, aber Mutti zahlt schon den Urlaub. Aber bei Mutti will ich nicht wohnen, sondern will gleich ne eigene Wohnung und die Arge soll mal schön dafür zahlen, weil ich will mich jetzt erholen von der Studienzeit und ich will jetzt noch keine Arbeit suchen.... Ich finde da stimmt was nicht! Geändert von Gina66 (23.02.2010 um 08:02 Uhr) Grund: Satz geändert! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| exmatrikulation anspruch, student, urlaub |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Kinderzuschlag trotz Bezug von ALG 2? | Otto im Internet | Kinderzuschlag | 4 | 25.02.2010 21:19 |
| Hartz IV/ALG II 2 trotz Anspruch auf ALG I | TheRazer | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 6 | 05.11.2009 14:40 |
| Urlaub trotz ALG 2 ? | Lola | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 1 | 10.12.2008 19:48 |