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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #11  
Alt 01.04.2011, 10:33
Benutzerbild von Musiker
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Beiträge: 5.841
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Zitat:
Zitat von Musiker Beitrag anzeigen
Doch. Der Anspruch ist 364 € plus Miete. Dein Alg II wird abzüglich 30 € Versicherungspauschale voll gegengerechnet.
Habe überlesen, dass Frau und Kind noch im Haushalt sind, da wird anders gerchnet. Überschlagsmäßig kommt es aber hin. Alg II ist nun mal nur eine Grundsicherung.
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  #12  
Alt 01.04.2011, 11:39
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Beiträge: 27
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Zitat:
Zitat von rubi13 Beitrag anzeigen
ist doch unglaublich ! wie zum Geier soll ich denn auf die 1100 Euro kommen wie vor meiner Entlassung? kein Wunder das die alle schwarz arbeiten! 11 Jahre habe ich am Stück gearbeitet und jetzt so etwas
Laut deinen Angabe habe ich mal deine Einkünfte ausgerechnet und bin mit ALG2 auf 1955 Euro gekommen...(+Kindergeld,+Einkommen Frau).
Ich will dir damit nur sagen, das ich mit meiner Familie ( Frau+2 Kinder) 300 Euro weniger habe und damit auskomme, mit und ohne Einschnitte...
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  #13  
Alt 01.04.2011, 11:43
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
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Zitat:
Zitat von rubi13 Beitrag anzeigen
nur 93 Euro???
Die Familie hat somit ein Gesamtnettoeinkomen von fast €2000 - das reicht nicht?

Im übrigen werdet ihr wahrscheinlich ohnehin auf die Beantragung von Wohngeld verwiesen, wenn der Anspruch auf ALGII so niedrig ist.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #14  
Alt 01.04.2011, 11:47
woodchuck
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Zitat:
Zitat von rubi13 Beitrag anzeigen
ist doch unglaublich ! wie zum Geier soll ich denn auf die 1100 Euro kommen wie vor meiner Entlassung?
Jedenfalls nicht durch Sozialleistungen. Diese decken nur den Grundbedarf ab.
Schulden werden bei der Bedarfsberechnung nicht berücksichtigt.

Ich hab auch mal grob überschlagen und würde sagen, ihr habt keinen ALG II-Anspruch. Außer natürlich, deine Frau hat hohe Fahrtkosten.

Du solltest mal euren Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag prüfen. Könnte höher sein als ALG II.

-----------------------------------------------------------------------

2 x 328 € + 251 € + 600 € = 1.507 € Gesamtbedarf

Einkommen
1.100 € netto minus 310 € Freibetrag
598 € ALG I minus 30 € Versicherungspauschale
184 € Kindergeld

anrechenbares Einkommen 1.542 € und damit höher als der Bedarf


PS: Schwarzarbeit ist strafbar. Nur damit du nicht auf falsche Gedanken kommst.
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  #15  
Alt 01.04.2011, 20:00
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
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Zitat:
ist doch unglaublich ! wie zum Geier soll ich denn auf die 1100 Euro kommen wie vor meiner Entlassung?
Ich möchte lieber mal wissen, wie jemand mit angeblichen 1100 Euro netto Lohn, die er vor der Kündigung erhalten haben will, also ca. 1500 Euro brutto auf nur 597 Euro ALG 1 kommen will, jedenfalls dann, wenn ich Lohnsteuerklasse 4 voraussetze...

Übrigens könnt ihr auch die Lohnsteuerklassen wechseln, deine Frau in die III, du in die V, dann ist zwar dein ALG 1 noch niedriger, dafür ihr netto höher. Müsst ihr ausrechnen, was günstiger ist.

Und Kinderzuschlag/Wohngeld sollte geschaut werden, obs da was gibt...

Turtle
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alg 1, bedarfsgemeinschaft, hartz 4, kinder sozialhilfe

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