Abtretung eines Wohngeldanspruches? Ich hab da mal ne Frage, vielleicht kann mir einer von euch ja erklären, wir meine mutter und ich (u25) haben einen brief vom amt für arbeit und soziales bekommen, mit den Sätzen:
Ihre Tochter xxxx verfügt für sich allein betrachtet über genügend Einkommen um ihre Hilfebedürftigkeit abzudecken. Somit gehört sie derzeit nicht zur Bedarfsgemeinschaft und bezieht faktisch keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Somit sind Sie als Mieter für ihr o.g. Kind antragsberechtigt auf Leistungen nach dem Wohngeldgesetz. Das Wohngeld stellt ein vorrangiges Einkommen dar, welches von ihnen zu beantragen ist.
Und einem Zettel dabei wo wir ne Abtretung unterschreiben sollen:
Hiermit trete ich als antragsberechtige Mutter meines Kindes unter 25 Jahren
....Name der tochter... Den anspruch auf wohngeld an das amt für arbeit und soziales als vorrangiges einkommen ab. Die abtretung gilt für die zu erwartende nachzahlung und bis zu dem zeitpunkt, zu dem eine direkte zahlung des wohngeldes an mich und eine anrechnung auf die laufenden leistungen zur sicherung des lebensunterhaltes möglich ist.
Kann mir einer erklären was das nun bedeutet? ich raff das nicht.
Steht uns jetz wohngeld zu und das geld vom amt fällt weg oder was oder wie? ich versteh nix.... |