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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 31.05.2010, 20:21
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Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 22
Standard Absetzbare Kosten?

Hallo,

ich fülle gerade das Formular "abschließende Angaben zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit" aus und bin auf den Punkt B3 gestoßen: "Raumkosten, einschl. Nebenkosten und Energiekosten".

Ich arbeite seit wenigen Monaten als freie Journalistin und Texterin und arbeite vor allem am Schreibtisch zu Hause. Gibt es vielleicht eine Pauschalregelung für ein Home-Office oder kann man die Kosten anders absetzen?

Würde mich über Hilfe sehr freuen! Danke schonmal!

Grüße, ciapek
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  #2  
Alt 02.06.2010, 12:54
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Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 918
Standard Häusliches Arbeitszimmer

Wenn die überwiegende Tätigkeit im Arbeitszimmer ausgeführt wird, würde ich diese Kosten anteilig dem Verhältnis der Fläche Arbeitszimmer zur Gesamtwohnfläche einrechnen (Miete einschl. Nebenkosten, Strom...).
Bsp. Gesamtfläche der Wohnung 60 qm, Arbeitszi. 9 qm => 15%. D.h. 15% der Kosten an Miete, Strom etc. als Aufwand Arbeitszimmer und damit Raumkosten.
Aber, garantieren kann ich nicht, daß das so durchgeht. Auch in steuerlicher Hinsicht ist ja das Thama Arbeitszimmer noch bei Gerichten anhängig. Probieren kann man es ja, aber wie gesagt, ob es akzeptiert wird, bleibt offen.
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  #3  
Alt 02.06.2010, 13:05
Benutzerbild von Spejbl
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 918
Standard Nachtrag / Erstattung ist zu verrechnen.

Nachtrag.: Zu beachten ist aber, dass bei ALG II die Miete bei den Kosten der Unterkunft berücksichtigt wird. Der anteilige Wert der Erstattung KDU ist natürlich vom Aufwand zu korrigieren also abzuziehen; sowohl in steuerlicher Hinsicht bei den Raumkosten, als auch ARGE- technisch. Wird ja erstattet.
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kosten absetzen, selbstständigkeit

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