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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| hallo, ich bin ganz neu hier und hoffe das ich dennoch richtig bin und ein paar antworten bekommen werde. hat jemand von euch einen vordruck von einem ablehnungsschreiben? es geht um ein ablehnungsschreiben bei zu viel gehalt. das man quasi keine zusatzleistungen vom jobcenter bekommt weil man über einer bemessungsgrenze liegt. kennt jemand diese grenze bzw. das schreiben? vielen dank! anja |
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#2
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| Da gibt es keine feste Grenze, da bei der Berechnung immer Deine persönlichen Verhältnisse mitspielen (Miete, Mehrbedarf). Rechne doch zunächst mal mit em ALG II Rechner auf der Startseite durch, ob Du eventuell einen Anspruch haben könntest. Falls ja, stell einen Antrag und warte auf das Ergebnis. |
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#3
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| ja, dass es da bestimmte voraussetzungen gibt weis ich. ich wollte einfach nur mal ein ablehnungsschreiben in kopie sehen. kann mir da jemand helfen? danke! |
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#4
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| Brauchst du das Ablehnungsschreiben für die Steuer? Wenn ja, dann stelle einen Antrag und dann bekommst du ein Ablehnungsschreiben. |
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#5
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| Was soll Dir das Schreiben nützen? Da steht dann drin, dass man aufgrund der Einkommenssituation nicht bedürftig ist und anbei ist der Berechnungsbogen, der ja dann individuell für den Antragsteller zugeschnitten ist, was die Zahlen angeht.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#6
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| Bei einer eheähnlichen Gemeinschaft kann der Unterhaltsgewährende dann gegenüber der Steuer nachweisen, dass die Person keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen hatte und dann kann er dies als außergewöhnliche Belastung geltend machen. |
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#7
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| Bitte meine Beiträge ignorieren oder löschen. Habe da etwas tooooootal verwechselt. |
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#8
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| Die TE sollte zunächst darlegen, worum es ihr überhaupt geht! Alles andere ist Spekulation.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#9
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| also ich wollte einfach nur ein muster über so ein ablehnungsschreiben sehen. das ist alles danke! |
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#10
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| Ich glaube kaum, dass ein User sich die Mühe macht seinen Ablehnungsbescheid hier anonymisiert einzustellen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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| ablehnung, bemessungsgrenze, vordruck |
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