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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 27.04.2009, 13:55
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Ausrufezeichen Ablehnungsschreiben bei zu viel Gehalt

hallo,

ich bin ganz neu hier und hoffe das ich dennoch richtig bin und ein paar antworten bekommen werde.

hat jemand von euch einen vordruck von einem ablehnungsschreiben?
es geht um ein ablehnungsschreiben bei zu viel gehalt. das man quasi keine zusatzleistungen vom jobcenter bekommt weil man über einer bemessungsgrenze liegt. kennt jemand diese grenze bzw. das schreiben?

vielen dank!

anja
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  #2  
Alt 27.04.2009, 14:12
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Da gibt es keine feste Grenze, da bei der Berechnung immer Deine persönlichen Verhältnisse mitspielen (Miete, Mehrbedarf).

Rechne doch zunächst mal mit em ALG II Rechner auf der Startseite durch, ob Du eventuell einen Anspruch haben könntest. Falls ja, stell einen Antrag und warte auf das Ergebnis.
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  #3  
Alt 28.04.2009, 07:35
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Registriert seit: 27.04.2009
Beiträge: 5
Ausrufezeichen

ja, dass es da bestimmte voraussetzungen gibt weis ich.

ich wollte einfach nur mal ein ablehnungsschreiben in kopie sehen.

kann mir da jemand helfen?

danke!
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  #4  
Alt 28.04.2009, 08:21
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Brauchst du das Ablehnungsschreiben für die Steuer?
Wenn ja, dann stelle einen Antrag und dann bekommst du ein Ablehnungsschreiben.
__________________
Grüße vom Engel
http://www.sozialhilfe24.de/forum/gr...nd-vaeter.html
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  #5  
Alt 28.04.2009, 08:23
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
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Was soll Dir das Schreiben nützen?
Da steht dann drin, dass man aufgrund der Einkommenssituation nicht bedürftig ist und anbei ist der Berechnungsbogen, der ja dann individuell für den Antragsteller zugeschnitten ist, was die Zahlen angeht.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #6  
Alt 28.04.2009, 08:41
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Bei einer eheähnlichen Gemeinschaft kann der Unterhaltsgewährende dann gegenüber der Steuer nachweisen, dass die Person keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen hatte und dann kann er dies als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
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Grüße vom Engel
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  #7  
Alt 28.04.2009, 08:43
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Ort: Bayern
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Bitte meine Beiträge ignorieren oder löschen. Habe da etwas tooooootal verwechselt.
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Grüße vom Engel
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  #8  
Alt 28.04.2009, 08:44
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Die TE sollte zunächst darlegen, worum es ihr überhaupt geht! Alles andere ist Spekulation.
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Grüsse,

Mandy

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  #9  
Alt 28.04.2009, 10:06
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Registriert seit: 27.04.2009
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also ich wollte einfach nur ein muster über so ein ablehnungsschreiben sehen. das ist alles
danke!
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  #10  
Alt 28.04.2009, 10:08
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Ich glaube kaum, dass ein User sich die Mühe macht seinen Ablehnungsbescheid hier anonymisiert einzustellen.
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Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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Stichworte
ablehnung, bemessungsgrenze, vordruck

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