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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 14.03.2010, 12:45
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Registriert seit: 13.03.2010
Beiträge: 6
Standard Ablehnung wg. Wochenendgrundstück

Hallo Forum :-)

Meinem Lebensgefährten (ehem. Angestellter/Selbsständig/hatte 2 Jobs) und mir (Angestellt/gerade im Babyjahr)
wurde mitgeteilt, dass wir wegen des Besitzes eines Wochenendgrundstücks (Wert ca. 18000,-)
keinen Anspruch auf ALG II haben, da dieses zu verwerten wäre. Ohne dieses Grundstück
würden wir klar unter der Bedarfsgrenze liegen. Davon abgesehen, würden wir natürlich auch
für die gesetzliche Krankenversicherung aufkommen müssen, was finanziell aber nicht möglich wäre.

Mein Mann als Antragsteller bezog bis 03.03.10 (6 Monate/ALG I), da er 1 Jahr in Vollzeit
und nebenbei als Selbstständiger tätig gewesen bin. Ich selbst bekomme bis Juli_2010 Elterngeld
(1130 + für unsere 8 Monate alte Tochter bekommen wir 184,- Kindergeld). Unsere Miete beträgt 707,-

In diese Zwangslage sind wir gekommen, weil mein Mann vor 5 Monaten an einer schweren Depression
erkrankt ist und seitdem nicht mehr arbeitsfähig ist. Das Grundstück hatten wir viele Jahre gepachtet
mussten dieses letztes Jahr aber erwerben, da wir als normale Pächter wegen "Eigenbedarf"
gekündigt worden wären. Nach Lage der Dinge würde sich der uns zustehende "Freibetrag/Vermögen"
auf ca. 14.000,- belaufen.

Müssen wir nun wirklich wegen 4000,- zuviel "Vermögen" unsere Datsche verkaufen?
Und was geschieht eigentlich, wenn wir diese wirklich tun würden?
Dürften wir dann von dem Verkauf ab 14000,-Euro erneut einen Antrag stellen?
Und welchen Betrag dürften wir dann eigentlich monatlich ausgeben,
solange wir von unserem verkauften Wochenendgründstück leben?

Dürfen wir dann auch nur den ermittelten Bedarfsbetrag ausgeben?
Gibt es eine Möglichkeit wegen des Passus "besondere Härte"?
Wenn mein Mann jetzt auch noch neben seiner Arbeit die finca verliert,
sieht es wirklich düster aus.

Die ARBE bietet uns (wahrscheinlich) einen Kredit an, aber wir wollen auf keinen Fall das Wochenendgründstück verkaufen,
da dieses seit vielen jahren einen elementaren Teil unseres Lebens darstellt.
Mein Mann hat zudem wg. der Selbständigkeit Rücklagen f.Steuernachzahlungen gebildet,
welche in den nächsten Wochen zu bezahlen sind (Steuerbescheid schon eingegangen)

Jetzt sagt die ARGE, dies interessiere sie nicht, alles was auf unseren Konten wäre,
würde als Vermögen bewertet. Mein Mann ist jetzt seit 8 Jahren Freiberufler und hatte
schon immer Rücklagen gebildet, da dies anders gar nicht geht.
Die ARGE kann doch nicht einfach das Steuersystem ignorieren, oder?

Es wäre schön, wenn der eine oder andere einen Hinweis/Tip geben könnte.


Schöne Grüße

Sal_Paradies

PS: Übrigens hatte mein Mann wg. Hartz-Antrag extra einen Termin bei einer Hartz-Hilfestelle und dort wurde im gesagt, dass unser Wochenendgrundstück kein Problem darstellen würde. Haben die Ihre Hausaufgaben nicht gemacht, oder warum sagen die so was, obwohl denen doch klar sein müsste,
dass wir genau deswegen erhebliche Problem bekommen?
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  #2  
Alt 14.03.2010, 14:26
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
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Ich verstehe das nicht. Dein Mann ist seit 5 Monaten arbeitsunfähig, hat aber bis 3.3.10 ALG 1 bezogen? Wie geht das? Ab 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit bekommt man kein ALG 1 mehr, da gibt es dann Krankengeld! Bitte erläutere das mal...

Ansonsten ist es so, dass euer Wochenendgrundstück nunmal verwertbares Vermögen darstellt. Ob ihr nun verkauft oder beleiht oder z. B. vermietet: das ist dann eure Sache.

Turtle
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  #3  
Alt 14.03.2010, 16:29
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Beiträge: 6
Standard Ablehnung wegen Wochenendgrundstück

Hallo Turtle1972,

"offiziell" krank geschreiben ist er seit ca. 5 Wochen,
davor wurde er von seinem netten "Arbeitsberater" nicht vermittelt,
da er Verständnis für sein Problem hatte.

Danke für Deine Antwort :-)
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  #4  
Alt 14.03.2010, 17:20
Benutzerbild von Turtle1972
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Schön dumm. So hätte es jetzt bis zu 72 Wochen Krankengeld gegeben. Und anschließend weiter bzw. wieder ALG 1.

Turtle
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  #5  
Alt 15.03.2010, 10:45
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Beiträge: 6
Standard Ablehnung wegen Wochenendgrundstück

Rückblickend betrachtet hast Du recht, aber wenn so etwas beginnt
rechnet man nicht gleich damit, dass es so lange geht.
Dennoch ist es Zeitvergeudung mit "wenn-hätte-aber",
denn das Kardinalproblem ist ja die Datsche,
die "verwertet" werden soll.......
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  #6  
Alt 15.03.2010, 12:32
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Eine Datsche muß nicht verwertet werden. Nachdem die aus dem Osten in 2004 so ein Trouble deswegen gemacht haben, gehört das nicht zum verwertbaren Vermögen.
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  #7  
Alt 15.03.2010, 13:50
Benutzerbild von Turtle1972
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Falsch. Das gilt nur dann, wenn der Eigentümer der Datsche (also der Wochenendlaube) nicht der Eigentümer des Grundstückes ist.

Schaut man auch in die fachlichen Hinweise der Agentur:

(5) Sofern ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger eine Datscha besitzt, gepachtet oder gemietet hat, kann eine Berücksichtigung als Vermögen nur unter Wertung aller Umstände im Einzelfall erfolgen (für den in den neuen Ländern aufgrund des Schuldrechtsanpassungsgesetzes geltenden Sonderfall, nach dem der Eigentümer des Grundstücks und der Datscha auseinander fallen können, muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Kündigung des Nutzungsvertra-ges überhaupt zu möglichen Vermögenszuwächsen führen kann).

http://www.harald-thome.de/media/fil...20.10.2009.pdf

Turtle
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  #8  
Alt 15.03.2010, 15:42
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Falsch. Das gilt nur dann, wenn der Eigentümer der Datsche (also der Wochenendlaube) nicht der Eigentümer des Grundstückes ist.

Schaut man auch in die fachlichen Hinweise der Agentur:

(5) Sofern ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger eine Datscha besitzt, gepachtet oder gemietet hat, kann eine Berücksichtigung als Vermögen nur unter Wertung aller Umstände im Einzelfall erfolgen (für den in den neuen Ländern aufgrund des Schuldrechtsanpassungsgesetzes geltenden Sonderfall, nach dem der Eigentümer des Grundstücks und der Datscha auseinander fallen können, muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Kündigung des Nutzungsvertra-ges überhaupt zu möglichen Vermögenszuwächsen führen kann).

http://www.harald-thome.de/media/fil...20.10.2009.pdf

Turtle

Turtle, da denkst du (auch einmal) falsch!
Ich habe die entsprechende Passage extra gefettet.
besitzt, gepachtet oder gemietet hat...
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  #9  
Alt 15.03.2010, 16:03
Benutzerbild von Turtle1972
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Ja? Was denke ich denn falsch? Grundsätzlich ist es erstmal Vermögen und die Verwertbarkeit an sich ist sowieso erstmal zu prüfen. Das ist das, was die fachlichen Hinweise hergeben.

Im Eingangsthread geht es aber um eine Datsche, die vom Gebäude als auch Grundbesitz voll im Eigentum der Fragesteller steht. Es ist davon auszugehen, dass einer Verwerbarkeit nichts im Wege steht.

Turtle
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  #10  
Alt 15.03.2010, 18:48
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Beiträge: 6
Standard Ablehnung wegen Wochenendgrundstück

Richtig ist, dass wir Besitzer von Grundstück+Datsche sind!
Und sicherlich stellt dies eindeutig "verwertbares" Vermögen dar,
wenn man die über viele Jahre aufgebaute Datsche denn verkaufen möchte.

Und wenn es "nur" ein Grundstück wäre, also eine Art Spekulationsobjekt,
dann hätte ich auch keinerlei Probleme mit einer Veräußerung.
Aber eine Datsche, die über viele Jahre mit Liebe aufgebaut wurde,
gibt doch niemand her, nur weil er mal seit schlappen 6 Monaten ohne Tätigkeit ist und die ARGE weiß dies auch.

Die machen wegen 4000,- Unterschied ein riesen Fass auf,
als wären wir Reiche, die einen unanständigen Antrag stellen.
Ich selbst bin seit >25 Jahren ohne Unterbrechung in Arbeit
und werde jetzt in die "Bedarfsgemeinschaft" eingegliedert.

Aber meine eigenen Ansprüche wg. Arbeitslosengeld, etc..
fallen natürlich völlig unter den Tisch, selber Schuld,
wenn der falsche "Partner" arbeitslos wird.

Naja, immerin danke ich Euch für Eure Beiträge.
Vielleicht meldet sich ja doch noch jemand,
der einen Ausweg sieht.....
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