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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#11
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| Niemand zwingt euch, das Ding zu verkaufen. Ihr könnt auch einen Kredit aufnehmen und davon leben. Wäre ja im Prinzip dasselbe, wie wenn ihr vom Amt ein Darlehen bekommt. Das Amt hat sich nunmal an die Gesetze zu halten und da gibt es Vermögensfreibeträge, die festgeschrieben sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Liebe in etwas investiert hat. Ein Sammler, der seine Münzsammlung veräußern muss, hat da auch Liebe reingesteckt und Zeit. Genauso wie der, der sein Eigenheim oder seine Eigentumswohnung verkaufen muss, weil sie unangemessen ist. Das hat es alles schon gegeben und da seid ihr keine Ausnahme. ALG 2 ist das letzte Glied in der Kette. Ehe es das gibt, darf man halt nichts anderes mehr haben. Turtle |
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#12
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| Sorry, bin seit 15 Jahren (und nicht 25) ohne Unterbrechung in Arbeit. Kleiner Fehler meinerseits, bin ja keine Oma... |
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#13
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| Ich fürchte, Du hast da recht, leider.... Irgend eine Ahnung, wie es hiermit aussieht? "Und was geschieht eigentlich, wenn wir diese wirklich tun würden? Dürften wir dann von dem Verkauf ab 14000,-Euro erneut einen Antrag stellen? Und welchen Betrag dürften wir dann eigentlich monatlich ausgeben, solange wir von unserem verkauften Wochenendgründstück leben? Dürfen wir dann auch nur den ermittelten Bedarfsbetrag ausgeben? Gibt es eine Möglichkeit wegen des Passus "besondere Härte"?" Danke für Dein Engagement...... |
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#14
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| Sobald ihr mit dem Vermögen wieder in der Freibetragsgrenze liegt, könnt ihr neu beantragen. Ausgeben müsst ihr zwischenzeitlich nicht das Geld nur auf ALG 2-Niveau, ihr könnt auch darüber leben, ihr dürft es nur nicht einfach so verschwenden (klassisches Beispiel: für eine Weltreise ausgeben). Turtle |
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