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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 26.10.2009, 09:56
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Beiträge: 6
Standard Ablauf bei Kombination von ALG1 und ALG2

Wie ist der optimale oder nötige Ablauf, wenn ich zusätzlich zu ALG1 aufstockendes ALG2 benötige?

Ich habe bereits meine ALG1 Bewilligung vorliegen, wobei ich dort wegen der Höhe nochmal Rücksprache halten muss, bin mir jetzt aber beim ALG2 Antrag unsicher, da ich am Sozialbürgerhaus nur mit den Formularen nach Hause geschickt wurde, obwohl ich eigentlich ein paar Fragen hatte. Das ginge aber angeblich erst, wenn ich zumindest mal den unvollständigen ALG2 Antrag per Post einschicken würde. Erst dann würde ich einen Termin bekommen, bei dem die unvollständigen Angaben mit mir zusammen ergänzt werden.

Es geht jedoch um Arbeitslosigkeit ab dem 1.11., so dass ich keine Zeit mehr verschenken will.

Beim Durchlesen das ALG2 Antrags habe ich am Hauptantragsformular keine Möglichkeit gefunden darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Ergänzung zu ALG1 handelt. Nur für bisher bezogenes ALG1 gibt es ein paar Fragen (vermutlich wegen der Abmilderung die es beim Übergang von ALG1 auf ALG2 für ehemals besser verdienende gibt). Gehe ich daher richtig in der Annahme, dass ich auf dem Hauptantragsformular keinerlei Angaben zum gleichzeitig (ab 1.11.) beginnenden ALG1 Anspruch machen muss?

Muss ich den ALG2 Antrag dem Arbeitsamt, bei dem ich den ALG1 Antrag gestellt habe, mitteilen? Soweit ich mich erinnern kann musste ich dort angeben, dass ich keine weiteren Leistungen beziehe und keinen Antrag auf solche gestellt habe. Das würde sich ja hiermit dann ändern, so dass ich eine Änderungsmitteilung abgeben müsste, dass ich nun einen ALG2 Antrag gestellt habe. Und später dann nochmal, sofern dieser bewilligt wird? Umgekehrt muss ich das Sozialbürgerhaus informieren sobald meine ALG1 Bewilligung, wie ich hoffe nochmal erhöht wird. Ist das so richtig? Muss ich also die komplette Abstimmung der zwei Behörden untereinander selbst regeln, um keine Schwierigkeiten zu bekommen?
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  #2  
Alt 26.10.2009, 10:38
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.840
Standard

Der Alg I-Bezug ist in der Anlage EK unter Pkt. 1c zu deklarieren.

Sicherheitshalber ist es günstig, alle Änderungen den beiden Ämtern mitzuteilen, da du nicht weißt, was dort automatisch läuft.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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