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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, mein Name ist Sylvie - Noelle Ich wäre sehr dankbar für einen Rat! Ich habe eine Bekannte, die 33 Jahre alt ist. Sie macht seit einem Jahr eine Umschulung und lebt von Sozialhilfe (HARTZ 4). Leider ist meine Bekannte im Moment in einer schweren seelischen Krise, weil sie in der Kindheit jahrelang unter sexueller Gewalt gelitten hat. Sie hat sich bei einer psychosomatischen Klinik angemeldet, wo sie wahrscheinlich mehrere Monate stationär behandelt wird. Es wird allerdings noch ein paar Monate dauern, bis ein Bett in dieser Klinik frei wird. Meine Bekannte ist am Ende ihrer Kraft und kann sich kaum noch konzentrieren. Sie geht jeden Tag zur Schule, obwohl sie jetzt eigentlich dringend Ruhe bräuchte. Sie hat Angst, dass sie einen Teil der Kosten für diese Umschulung an das Arbeitsamt zurückzahlen müsste, wenn sie die Umschulung abbricht. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass ein HARTZ 4 - Empfänger eine Umschulung teilweise zahlen muss, wenn er sie abbricht. Das kann doch gar nicht sein, oder doch? Meine Bekannte ist sicher, dass sie diese Umschulung abbrechen will, aber sie weiß nicht, wie sie das machen soll und was sie dabei beachten muss. Soll sie sich erst von einem Arzt krankschreiben lassen, bevor sie die Umschulung abbricht? Muss ein Psychiater sie krankschreiben, oder reicht es, wenn ihr Hausarzt ihr bestätigt, dass sie im Moment nicht arbeitsfähig ist? Oder kann sie die Umschulung erst abbrechen, wenn sie in diese Klinik geht? Wird meine Bekannte weiterhin Sozialhilfe bekommen, wenn sie die Umschulung abbricht, oder muss sie befürchten, dass die Sozialhilfe gekürzt wird oder dass sie eine Zeitlang gar keine Sozialhilfe mehr bekommt? Muss sie dann einen neuen Sozialhilfe - Antrag stellen, der eventuell abgelehnt wird, weil sie die Umschulung abgebrochen hat? Muss meine Bekannte mit irgendwelchen Schwierigkeiten rechnen, wenn sie diese Umschulung abbricht? Sie ist in einer so schweren Krise, dass es eine Katastrophe für sie wäre, wenn sie vorübergehend keine Sozialhilfe mehr bekäme und die Miete für ihre Wohnung nicht mehr zahlen und keine Lebensmittel mehr kaufen könnte. Das würde sie nicht verkraften. Deshalb quält sie sich täglich und geht in die Schule, obwohl sie kaum noch aufnahmefähig ist. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte! Mit freundlichen Grüßen Sylvie - Noelle Martin |
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#2
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| Hat deine Bekannte vor Beginn der Umschulung etwas in dieser Hinrichtung unterschrieben? Wurde Sie schriftlich auf die Konsequenzen eines Abbruches hingewiesen? Zitat:
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#3
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| Zwischen Sozialhilfe und ALG 2 ist ein gewaltiger Unterschied. ALG 2 Empfänger sind erwerbsfähig, Sozialhilfeempfänger nicht. Natürlich müssen ALG 2 Empfänger die Kosten der Umschulung (teilweise) zurückzahlen, wenn sie SCHULDHAFT die Umschulung abbrechen oder meinst du, der Steuerzahler soll die Kohle einfach so für umsonst gezahlt haben? Eine Umschulung kann u. U. tausende von Euros kosten, da muss schon mit Verantwortung rangegangen werden. Wenn sie krank ist, soll sie sich krank schreiben lassen. Wenn es was länger dauerndes ist, dann natürlich vom Facharzt. Und dann kann sie auch mit ihrem Vermittler besprechen, ob es nicht besser ist, die Umschulung abzubrechen, weil sie wegen der Fehlzeiten die Umschulung nicht schaffen wird. Ob sie weiterhin ALG 2 bekommt oder dann tatsächlich zur Sozialhilfe wechseln muss, hängt davon ab, wie lange sie voraussichtlich krank sein wird. Wenn es über 6 Monate ist und sie auch weiter keine erwerbsfähige Person in ihrer Bedarfsgemeinschaft hat, dann wird man sie wohl an die Soziahilfe verweisen. Turtle |
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| sozialhilfe, umschulung |
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