Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 19.10.2010, 23:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.10.2010
Beiträge: 1
Standard Abbruch einer Umschulung wegen Krankheit: Bekommt man weiterhin Sozialhilfe?

Hallo, mein Name ist Sylvie - Noelle

Ich wäre sehr dankbar für einen Rat!

Ich habe eine Bekannte, die 33 Jahre alt ist. Sie macht seit einem Jahr eine Umschulung und lebt von Sozialhilfe (HARTZ 4).

Leider ist meine Bekannte im Moment in einer schweren seelischen Krise, weil sie in der Kindheit jahrelang unter sexueller Gewalt gelitten hat. Sie hat sich bei einer psychosomatischen Klinik angemeldet, wo sie wahrscheinlich mehrere Monate stationär behandelt wird. Es wird allerdings noch ein paar Monate dauern, bis ein Bett in dieser Klinik frei wird.

Meine Bekannte ist am Ende ihrer Kraft und kann sich kaum noch konzentrieren. Sie geht jeden Tag zur Schule, obwohl sie jetzt eigentlich dringend Ruhe bräuchte. Sie hat Angst, dass sie einen Teil der Kosten für diese Umschulung an das Arbeitsamt zurückzahlen müsste, wenn sie die Umschulung abbricht. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass ein HARTZ 4 - Empfänger eine Umschulung teilweise zahlen muss, wenn er sie abbricht. Das kann doch gar nicht sein, oder doch?

Meine Bekannte ist sicher, dass sie diese Umschulung abbrechen will, aber sie weiß nicht, wie sie das machen soll und was sie dabei beachten muss.

Soll sie sich erst von einem Arzt krankschreiben lassen, bevor sie die Umschulung abbricht? Muss ein Psychiater sie krankschreiben, oder reicht es, wenn ihr Hausarzt ihr bestätigt, dass sie im Moment nicht arbeitsfähig ist? Oder kann sie die Umschulung erst abbrechen, wenn sie in diese Klinik geht?

Wird meine Bekannte weiterhin Sozialhilfe bekommen, wenn sie die Umschulung abbricht, oder muss sie befürchten, dass die Sozialhilfe gekürzt wird oder dass sie eine Zeitlang gar keine Sozialhilfe mehr bekommt? Muss sie dann einen neuen Sozialhilfe - Antrag stellen, der eventuell abgelehnt wird, weil sie die Umschulung abgebrochen hat?

Muss meine Bekannte mit irgendwelchen Schwierigkeiten rechnen, wenn sie diese Umschulung abbricht? Sie ist in einer so schweren Krise, dass es eine Katastrophe für sie wäre, wenn sie vorübergehend keine Sozialhilfe mehr bekäme und die Miete für ihre Wohnung nicht mehr zahlen und keine Lebensmittel mehr kaufen könnte. Das würde sie nicht verkraften. Deshalb quält sie sich täglich und geht in die Schule, obwohl sie kaum noch aufnahmefähig ist.

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte!

Mit freundlichen Grüßen


Sylvie - Noelle Martin
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 20.10.2010, 07:54
dms dms ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
Standard

Hat deine Bekannte vor Beginn der Umschulung etwas in dieser Hinrichtung unterschrieben?
Wurde Sie schriftlich auf die Konsequenzen eines Abbruches hingewiesen?

Zitat:
Sie hat Angst, dass sie einen Teil der Kosten für diese Umschulung an das Arbeitsamt zurückzahlen müsste, wenn sie die Umschulung abbricht. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass ein HARTZ 4 - Empfänger eine Umschulung teilweise zahlen muss, wenn er sie abbricht. Das kann doch gar nicht sein, oder doch?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 20.10.2010, 11:06
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

Zwischen Sozialhilfe und ALG 2 ist ein gewaltiger Unterschied. ALG 2 Empfänger sind erwerbsfähig, Sozialhilfeempfänger nicht.

Natürlich müssen ALG 2 Empfänger die Kosten der Umschulung (teilweise) zurückzahlen, wenn sie SCHULDHAFT die Umschulung abbrechen oder meinst du, der Steuerzahler soll die Kohle einfach so für umsonst gezahlt haben? Eine Umschulung kann u. U. tausende von Euros kosten, da muss schon mit Verantwortung rangegangen werden.

Wenn sie krank ist, soll sie sich krank schreiben lassen. Wenn es was länger dauerndes ist, dann natürlich vom Facharzt. Und dann kann sie auch mit ihrem Vermittler besprechen, ob es nicht besser ist, die Umschulung abzubrechen, weil sie wegen der Fehlzeiten die Umschulung nicht schaffen wird.

Ob sie weiterhin ALG 2 bekommt oder dann tatsächlich zur Sozialhilfe wechseln muss, hängt davon ab, wie lange sie voraussichtlich krank sein wird. Wenn es über 6 Monate ist und sie auch weiter keine erwerbsfähige Person in ihrer Bedarfsgemeinschaft hat, dann wird man sie wohl an die Soziahilfe verweisen.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
sozialhilfe, umschulung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Heirat während Umschulung mit Bildungsgutschein? kapsel Hartz IV 4 - ALG II 2 1 26.06.2010 01:11
Alleinerziehend / Alleinstehend Hilfe, Umschulung und nun krank mcm Hartz IV 4 - ALG II 2 2 29.04.2010 17:51
Umschulung erst genehmigt und nun doch noch ein Gutachten? Philipp23 Arbeitslosengeld I - ALG 1 2 27.01.2010 09:38
Umschulung auf Grund einer Krankheit dave Hartz IV 4 - ALG II 2 1 16.09.2009 12:51
Alleinerziehend / Alleinstehend Umschulung verlängern/abbrechen? Oder was? posidonium Hartz IV 4 - ALG II 2 1 09.03.2009 07:54


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:25 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0