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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#21
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Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#22
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für diese Fälle findet der § 40 Abs. 3 in Verbindung mit § 28 SGB X seine Anwendung. 3) § 28 des Zehnten Buches gilt mit der Maßgabe, dass der Antrag unverzüglich nach Ablauf des Monats, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist, nachzuholen ist. § 40 SGB II § 40 SGB X
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#23
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Wie sollte ich das selber berechnen wenn ich dazu keine Grundlage habe? |
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#24
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| George O Gore III hat es gechrieben: In Zweifelsfällen ist ALG II zu beantragen. Ansonsten ist es meines Erachtens an jedem selbst, sich über Rechte und Pflichten in seinem Leben entsprechend zu informieren. Wenn die Arbeitsagentur darauf hinweisen soll, dass der Anspruch ALG I möglicherweise nicht bedarfsdeckend ist, müsste sie Daten erfassen, die mit der Gewährung von ALG I nichts zu tun haben. Würde sie nur allgemein die Rechtslage darstellen, würde sich mancher darauf berufen, schlecht beraten worden zu sein. Und wenn wir die Büchse der Pandora schon mal geöffnet haben: Sollte die Krankenkasse als Sozialleistungsträger nicht auch verpflichtet werden, zu prüfen, ob ein Einkommen möglicherweise nicht bedarfsdeckend ist? ("Bruttolohn ergibt in etwa folgenden Nettolohn. Zu dem Pflichtversicherten gibt es x-Personen in der Familienversicherung. Oh, das könnte möglicherweise nicht ausreichen. Schreiben wir den Versicherten lieber mal an.") Und mit der Komplexität des Sozialsystems zu argumentieren, führt nicht weiter. Das Leben besteht aus etlichen, sehr komplexen Subsystemen (z. B. Welche Rechte und Pflichten habe ich am Arbeitsplatz? Welche als Mieter? Welche als Vertragspartner bei meiner Versicherung? Welche als Bürger gegenüber dem Staat?) Und dies kann man nicht in den Griff kriegen, indem man die Bürger de facto entmündigt. Wer Freiheit verlangt, muss auch in der Lage sein, mit dieser Freiheit umzugehen und eigene Entscheidungen zu treffen. Oder wie Camus es sagte: "Die Freiheit besteht in erster Linie nicht aus Privilegien, sondern aus Pflichten." |
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#25
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| Es geht bei der Frage nach dem gemeinsamen Stichtag nicht nur darum, es dem Bedürftigen möglichst einfach machen, sondern auch den Argen die Arbeit zu erleichtern. Stellt euch mal vor jeder ALG 1-Antragsteller würde auf Verdacht gleichzeitig einen ALG 2-Antrag stellen (was ja lt. der bisherigen Diskussion zu empfehlen ist). Da möchte ich die Argen nicht stöhnen hören. |
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#26
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| Nicht jeder ALGI-Antragsteller liegt mit seinem wahrscheinlichen Anspruch so knapp am Limit. Es wurde hier nicht empfohlen, generell einen ALGII-Antrag zu stellen.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#27
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| Ich denke es gibt schon einige ALG1-Bezieher die Anspruch auf ALG 2 ergänzend hätten. Ich glaube eher, daß viele gar nicht wissen, daß beides parallel geht. |
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#28
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| Das denke ich auch, aber du hast "jeder" geschrieben. "Einige" relativiert das schon um etliches.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#29
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| Zitat:
![]() Was machen wir mit denen? Einfach mal alle Leute im Niedriglohnbereich anschreiben? Dazu dann noch alle Familien mit mehr als zwei Kindern? |
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#30
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| ... für Samat ist er Zug wohl jetzt eh abgefahren. Aber für ähnliche Fälle vielleicht der Hinweis: Es reicht eine normale formlose Mitteilung an die ALGII-Stelle, vorsoglich ALGII ab einem Termin X zu beantragen. Da hat das Amt dann keinen großen Verwaltungsaufwand mit, lediglich Akte anlegen und abheften. Alles weitere bei endgültiger Antragstellung. So ähnlich habe ich's gemacht. |
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