Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #21  
Alt 14.03.2010, 09:15
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
Standard

Zitat:
Zitat von McChicken36 Beitrag anzeigen
Man würde aber den Argen eine Reihe unnötiger Anträge ersparen, wenn die Arbeitslosmeldung bezüglich ALG 1 auch auch als Stichtag für ein evt. zu beantragendes ALG 2.
Idiotenwiese schrieb dazu schon was
Zitat:
@McChicken36
Würde man einen Antrag auf Alg 1 gleichzeitig als möglichen Antrag für Alg 2 deuten, könnten wir gleich beginnen, ebenso Anträge für Wohngeld und/oder Kinderzuschlag zu unterstellen. Und soll die Arbeitsagentur bei Antrag auf Alg 1 dann alle Anträge zur Prüfung an die anderen (möglichen) Leistungsträger senden, damit die das Verfahren durch Bewilligung bzw. Ablehnung beenden könnten?

Den § 37 SGB II könnte man sich dann getrost schenken.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #22  
Alt 14.03.2010, 13:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard

Zitat:
Es kann ja auch ein ALG 1-Antrag ganz abgelehnt werden, wenn es z.B. Unklarheiten bezüglich der Anwartschaftszeit gibt.
Hi,

für diese Fälle findet der § 40 Abs. 3 in Verbindung mit § 28 SGB X seine Anwendung.

3) § 28 des Zehnten Buches gilt mit der Maßgabe, dass der Antrag unverzüglich nach Ablauf des Monats, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist, nachzuholen ist.

§ 40 SGB II

§ 40 SGB X
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #23  
Alt 14.03.2010, 15:11
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.02.2010
Beiträge: 18
Standard

Zitat:
Zitat von George O Gore III Beitrag anzeigen
Soweit ersichtlich, wird zu dieser Frage momentan alles mögliche vertreten.

Ein Teil will den § 28 SGB X bei nicht ausreichendem ALG I-Bezug dahingehend auslegen, dass eine (Teil-)Ablehnung auch vorliegt, wenn das ALG I nicht bedarfsdeckend ist. In diese Richtung tendiert wohl auch das LSG BaWü L 12 AS 407/08, wobei es die Frage nicht abschließend beantworten musste, da auch ein EU Antrag gestellt worden war, welcher von der DRV abgelehnt wurde.

Dies wird von einem anderen Teil kritisch gesehen, weil es die Wortlautgrenze überschreitet. Hier wird eine Lösung über den sozialrechtlichen Herstellungsantrag gesucht. Die BA hat bei Antrag auf ALG I eine Beratungspflicht dahingehend, dass in nicht eindeutigen Fällen dem Antragsteller zu einem vorsorglichen Antrag auf ALG II geraten werden sollte. Verletzt sie diese Pflicht greift der Wiederherstellungsanspruch.

Wieder andere sehen bei dieser Lösung eine Zurechnungsproblematik. Vielmehr ist der Antragsteller selbst verpflichtet, seinen Anspruch auf ALG I der Höhe nach zu prüfen und in Zweifelsfällen vorsorglich ALG II zu beantragen.

Da wird man wohl warten müssen, bis es einige gerichtliche Entscheidungen zu der Frage gibt.
Zum Thema Arbeitslosengeld1 selber berechnen, gibt es noch eine Problematik. Vor dem Arbeislosengeld1 Antrag habe ich eine Umschulung gemacht, das heißt ich habe nicht selber die Arbeitslosenversicherung bezahlt. Das hat das Berufsförderungswerk bezahlt und ich wusste gar nicht in welcher höhe das ist. Man hat mir nur gesagt das es bezahlt wurde.
Wie sollte ich das selber berechnen wenn ich dazu keine Grundlage habe?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #24  
Alt 14.03.2010, 15:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2008
Beiträge: 844
Standard

Zitat:
Zitat von Samat19 Beitrag anzeigen
Wie sollte ich das selber berechnen wenn ich dazu keine Grundlage habe?
George O Gore III hat es gechrieben:
In Zweifelsfällen ist ALG II zu beantragen.

Ansonsten ist es meines Erachtens an jedem selbst, sich über Rechte und Pflichten in seinem Leben entsprechend zu informieren.

Wenn die Arbeitsagentur darauf hinweisen soll, dass der Anspruch ALG I möglicherweise nicht bedarfsdeckend ist, müsste sie Daten erfassen, die mit der Gewährung von ALG I nichts zu tun haben. Würde sie nur allgemein die Rechtslage darstellen, würde sich mancher darauf berufen, schlecht beraten worden zu sein.

Und wenn wir die Büchse der Pandora schon mal geöffnet haben: Sollte die Krankenkasse als Sozialleistungsträger nicht auch verpflichtet werden, zu prüfen, ob ein Einkommen möglicherweise nicht bedarfsdeckend ist? ("Bruttolohn ergibt in etwa folgenden Nettolohn. Zu dem Pflichtversicherten gibt es x-Personen in der Familienversicherung. Oh, das könnte möglicherweise nicht ausreichen. Schreiben wir den Versicherten lieber mal an.")

Und mit der Komplexität des Sozialsystems zu argumentieren, führt nicht weiter. Das Leben besteht aus etlichen, sehr komplexen Subsystemen (z. B. Welche Rechte und Pflichten habe ich am Arbeitsplatz? Welche als Mieter? Welche als Vertragspartner bei meiner Versicherung? Welche als Bürger gegenüber dem Staat?)

Und dies kann man nicht in den Griff kriegen, indem man die Bürger de facto entmündigt.

Wer Freiheit verlangt, muss auch in der Lage sein, mit dieser Freiheit umzugehen und eigene Entscheidungen zu treffen.

Oder wie Camus es sagte: "Die Freiheit besteht in erster Linie nicht aus Privilegien, sondern aus Pflichten."
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #25  
Alt 14.03.2010, 15:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 360
Standard

Es geht bei der Frage nach dem gemeinsamen Stichtag nicht nur darum, es dem Bedürftigen möglichst einfach machen, sondern auch den Argen die Arbeit zu erleichtern. Stellt euch mal vor jeder ALG 1-Antragsteller würde auf Verdacht gleichzeitig einen ALG 2-Antrag stellen (was ja lt. der bisherigen Diskussion zu empfehlen ist). Da möchte ich die Argen nicht stöhnen hören.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #26  
Alt 14.03.2010, 16:21
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
Standard

Zitat:
Zitat von McChicken36 Beitrag anzeigen
Stellt euch mal vor jeder ALG 1-Antragsteller würde auf Verdacht gleichzeitig einen ALG 2-Antrag stellen (was ja lt. der bisherigen Diskussion zu empfehlen ist).
Nicht jeder ALGI-Antragsteller liegt mit seinem wahrscheinlichen Anspruch so knapp am Limit. Es wurde hier nicht empfohlen, generell einen ALGII-Antrag zu stellen.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #27  
Alt 14.03.2010, 16:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 360
Standard

Ich denke es gibt schon einige ALG1-Bezieher die Anspruch auf ALG 2 ergänzend hätten. Ich glaube eher, daß viele gar nicht wissen, daß beides parallel geht.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #28  
Alt 14.03.2010, 16:33
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
Standard

Zitat:
Zitat von McChicken36 Beitrag anzeigen
Ich denke es gibt schon einige ALG1-Bezieher die Anspruch auf ALG 2 ergänzend hätten.
Das denke ich auch, aber du hast "jeder" geschrieben. "Einige" relativiert das schon um etliches.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #29  
Alt 14.03.2010, 16:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2008
Beiträge: 844
Standard

Zitat:
Zitat von McChicken36 Beitrag anzeigen
Ich denke es gibt schon einige ALG1-Bezieher die Anspruch auf ALG 2 ergänzend hätten. Ich glaube eher, daß viele gar nicht wissen, daß beides parallel geht.
Es gibt auch Leute mit Vollzeit-Job, die aufstockend Anspruch hätten. Viele wissen nicht, dass es parallel geht.

Was machen wir mit denen?

Einfach mal alle Leute im Niedriglohnbereich anschreiben? Dazu dann noch alle Familien mit mehr als zwei Kindern?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #30  
Alt 14.03.2010, 18:51
Benutzerbild von WalterWinter
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.192
Standard

... für Samat ist er Zug wohl jetzt eh abgefahren. Aber für ähnliche Fälle vielleicht der Hinweis:
Es reicht eine normale formlose Mitteilung an die ALGII-Stelle, vorsoglich ALGII ab einem Termin X zu beantragen.
Da hat das Amt dann keinen großen Verwaltungsaufwand mit, lediglich Akte anlegen und abheften.
Alles weitere bei endgültiger Antragstellung.
So ähnlich habe ich's gemacht.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Frage ALG1 und ALG2 inkl. Weiterbildung devolo01 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 2 18.02.2010 04:30
Ablauf bei Kombination von ALG1 und ALG2 Max74 Hartz IV 4 - ALG II 2 1 26.10.2009 10:38
Ab welchem Nettoeinkommen bekommt man kein ALG2 mehr??? Casper2005 Hartz IV 4 - ALG II 2 36 28.07.2009 16:11
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Trotz Einkommen ALG2? JuliaVanessa19 Hartz IV 4 - ALG II 2 10 29.06.2009 08:40
Alleinerziehend / Alleinstehend ALG2 - 1 Euro Job vor Bewilligung des Antrags? ProBürgergeld Ein Euro Jobs - 1 € Jobs - Plus Jobs 2 26.05.2009 17:13


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:24 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0