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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 22.07.2009, 14:44
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Beiträge: 4
Standard Ab wann werden anträge neu berechnet???? Dringend

Hallo,

habe ein fettes Problem. und ist etwas umständlich zu erklären. Ich fang mal an:

Habe bis September 08 ALG 2 erhalten. Bin während meiner arbeitslosigkeit umgezogen und die neue Miete wurde nicht übernommen, habe lediglich die alte Miete erhalten, und die alles in allem 80 EUR billiger. Konnte ich nicht ändern, pech gehabt.

Habe dann im Oktober 08 eine Anstellung erhalten und war bis letzten monat dort beschäftigt und wurde gekündigt.

Jetzt mußte ich natürlich einen neuen ALG 2 Antrag stellen. Habe heute Bescheid bekommen, das ich für den Juli kein Geld bekommen, weil ich am 01.07.09 für den Monat Juni ( das war mein letzter Monat) noch Lohn bekommen habe. (Arbeitgeber hat sonst immer am 27. oder früher überweisen, aber das war jetzt wohl extra von ihm so spät überwiesen, dumme Drecksau)

Damit muß ich leben.

Aber der Hammer ist, das im Bewilligungsbescheid als Betrag für Unterkunft und Heizung die Miete meiner damaligen Wohnung genehmigt wurde. Also diese knapp 80 EUR weniger.

Ich hab immer gedacht, das nach so einer langen Zeit in der ich nicht Arbeitslos gemeldet war ( 9 Monate) ein komplett neuer Antrag mit neuen Daten bearbeitet wird. Ist das richtig vom Amt oder versteh ich da was falsch?

Danke für eure Hilfe
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  #2  
Alt 22.07.2009, 14:50
Ixi Ixi ist offline
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Ist denn die "neue" Miete angemessen?
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  #3  
Alt 22.07.2009, 15:38
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Konntest Du denn absehen, daß Du wieder ALG II bekommst, beispielsweise weil der Arbeitsvertrag nur befristet war?

WEnn nicht, mußtest Du Dich auch nicht um eine günstigere Wohnung kümmern und m.E. muß die Arge erstmal wieder die tatsächlichen KDU übernehmen und ggf. neu auffordern, die KDU zu senken (wenn zu teuer).
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  #4  
Alt 22.07.2009, 16:05
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Hallo,

danke erstaml für die schnellen Antworten.

Die "neue" Miete ist absolut angemessen, das wurde mir auch damals schon gesagt, aber in deren Augen hatte ich damals keinen besonderen Grund umzuziehen.

Es war auch nicht abzusehen das ich wieder arbeitslos werde. Ich hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag und mein Chef hat mich auch fristgerecht und ohne Grund gekündigt. Das war das einzige was an der ganze Sache fair war.

Ich versteh das ganze mit dem Antrag auch nicht, habe jetzt schriftlich Widerspruch eingelehgt und war auch schon beim Job Center und die haben den Einspruch acuh nochmal dokumentiert, doppelt hält besser. Aber ne große Auskunft konnten die mir da auch nicht geben!
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  #5  
Alt 22.07.2009, 16:32
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hast du denn noch die gleiche BG nummer, also wurde die alte reaktiviert oder hast du jetzt ne neue???

wenns noch die alte ist würde ich vermuten das in den Fachanwendungen die alten daten noch als aktuell im bestand gelassen wurden anstatt das neu zu berechnen!

widerpsurch war schonmal richtig! bleibt jetzt abzuwarten, wie schnell dieser bearbeitet wird.

Parallel könntest du auch einen Überprüfungsantrag stellen, der wird in der Regel schneller bearbeitet! ich denke das war ganz einfach ein Formfehler des SB...wer nicht arbeitet macht keine Fehler...
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  #6  
Alt 22.07.2009, 17:30
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Hallo nochmal,

vielen Dank für deine Hilfe, ich denke auch das es an der BG Nummer liegt, da ich die alte behalten habe. Aber im ersten Moment bekommt man einen Schreck.

Zudem bekomme ich ich ja jetzt schon kein Geld für Juli, nur weil mein Chef diesmal später überwiesen hat und mein Juni Gehalt für Juli mitgezählt wird. Ist auch irgendwie unfair vom Amt, weil ich im Grunde jetzt mit dem eine Gehalt zwei Monate überbrücken muß. Das wird schwer.

Habe vorsichtshalber auch dagegen mal Einspruch eingelegt. Ob es was bringt weiß ich nicht, mal schauen.
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  #7  
Alt 22.07.2009, 17:36
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Beiträge: 586
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Wieso zwei Monate. Dein ALG für August würdest Du am 1. August bekommen, da es immer im voraus gezahlt wird.
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  #8  
Alt 22.07.2009, 21:27
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Hallo Schneeflocke,

das ich für August Geld im voraus bekomme ist mir klar, aber ich habe Lohn vom Arbeitgeber für Juni bekommen und hätte theoretisch dann für Juli ALG 2Anfang Juli bekommen müssen. Da ich den letzten Lohn aber am 01.07. und niocht am 30.06. bekommen habe, bekomme ich für Juli kein Geld vom Amt. Das bedeutet, das mit meinem letzten Lohn für Juni (Lohn ist rückwirkend!) der Juni und der Juli bezahlt werden müssen. Also die Juni Miete und die Juli Miete und alle anderen Lebenshaltungskosten.

Ich würde ja auch vom Amt kein ALG 2 bekommen wenn ich ab dem 01.01. arbeiten würde obwohl ich erst am Ende des Monats Lohn erhalten würde. Müßte also vom ersten Lohn am Ende des Monats alle Januar Kosten zahlen, was ja nicht geht, da die Lebenshaltungskosten im voraus zu begleichen sind.

Deshalb würde man zur Überbrückung des Monats auch vom Amt ein Überbrückungsgeld bekommen, welches zurückzuzahlen wäre.

Es ist alles ein wenig kompliziert.

Und für die Zeit in der ich keine Lohn bekomme und kein ALG bin ich nicht krankenversichert. Das wäre nochmal zusätzliche Kosten die ich tragen müßte.

Und diese doppelten und extra Kosten sollen beglichen werden von einem Lohn. Man kommt ja grade mal mit einem Lohn für einen Monat über die Runden.
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  #9  
Alt 23.07.2009, 06:07
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Zitat:
Zitat von leona279 Beitrag anzeigen
Das bedeutet, das mit meinem letzten Lohn für Juni (Lohn ist rückwirkend!) der Juni und der Juli bezahlt werden müssen. Also die Juni Miete und die Juli Miete und alle anderen Lebenshaltungskosten.
Die Junimiete hätte doch schon Anfang Juni bezahlt sein müssen?! Und wie bestreitet man Lebenshaltungskosten im Nachhinein? Du warst also schon Ende Juni nicht auf dem laufenden mit deinen Zahlungen?
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  #10  
Alt 23.07.2009, 14:10
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Zitat:
Zitat von Solina Beitrag anzeigen
Parallel könntest du auch einen Überprüfungsantrag stellen, der wird in der Regel schneller bearbeitet! ich denke das war ganz einfach ein Formfehler des SB...wer nicht arbeitet macht keine Fehler...
Das richtige Rechtsmittel ist Widerspruch, nicht Überprüfungsantrag. Ein solcher würde auch als Widerspruch gewertet.

Abgesehen davon, für einen Überprüfungsantrag hat der Sachbearbeiter 6 Monate Zeit, für einen Widerspruch nur 3. Also geht ein Widerspruch schneller.
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