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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo! Ich habe da mal eine Frage: Ab wann habe ich Anspruch auf ALG 2? Konkret zu meiner Situation: Ich habe zu Ende Januar gekündigt gehabt, und bis jetzt leider noch keine neue Stelle finden können. Bereits im September habe ich mich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet per Telefon, persöhnlich vorstellig wurde ich erst am 05.02. Da ich in den letzten zwei Jahren lediglich 10 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe, besteht leider kein Anspruch auf ALG 1. Da ich bis jetzt zu den verschiedensten Anlaufstellen des Amtes geschickt wurde und auch noch einige Unterlagen besorgen musste, hab ich den Antrag noch nicht abgegeben (habe aber schriftlich, das ich am 05.02. da war). In einem ersten Gespräch wurde mir erzählt, das ich vermutlich für Februar keinen Anspruch auf ALG 2 hätte, da ich am 30.01. mein letztes Gehalt bekommen habe. Meine würde nun gerne wissen, ab wann ich denn Anspruch auf ALG 2 habe, und wonach sich das richtet, gerne mit entsprechenden Verweis auf Gesetzesstellen oä.. Vielen Dank, Ingo |
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#2
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| Warum hast Du selber gekündigt? Wenn man sich selbstverschuldet hilfebedürftig macht, bekommt man erstmal eine Sperrzeit/ Sanktion ( 3 Monate keine Leistungen bzw. nur mit der Option Kostenersatz = Rückzahlung). Ein Anspruch auf ALG II besteht ab Tag der Antragstellung.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Das mit der Sperrzeit gilt meines Wissens nach nur bei ALG 1!? |
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#4
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| Ja. Aber bei Alg II gibt es dafür Sanktionen und Schadenersatzanspruch. Kommt praktisch auf dasselbe raus.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| Rechtsgrundlage für die Sanktion ist in Fällen ohne ALG 1 Bezug § 31 Abs. 4 Nr. 3b SGB II (Sperrzeitfiktion). Und Kostenersatz wäre nach § 34 SGB II zu fordern. Turtle |
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