Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 03.03.2009, 01:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2009
Beiträge: 2
Frage Ab wann Anspruch auf ALG 2?

Hallo!

Ich habe da mal eine Frage:
Ab wann habe ich Anspruch auf ALG 2?

Konkret zu meiner Situation:
Ich habe zu Ende Januar gekündigt gehabt, und bis jetzt leider noch keine neue Stelle finden können.
Bereits im September habe ich mich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet per Telefon, persöhnlich vorstellig wurde ich erst am 05.02.
Da ich in den letzten zwei Jahren lediglich 10 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe, besteht leider kein Anspruch auf ALG 1.
Da ich bis jetzt zu den verschiedensten Anlaufstellen des Amtes geschickt wurde und auch noch einige Unterlagen besorgen musste, hab ich den Antrag noch nicht abgegeben (habe aber schriftlich, das ich am 05.02. da war).
In einem ersten Gespräch wurde mir erzählt, das ich vermutlich für Februar keinen Anspruch auf ALG 2 hätte, da ich am 30.01. mein letztes Gehalt bekommen habe.

Meine würde nun gerne wissen, ab wann ich denn Anspruch auf ALG 2 habe, und wonach sich das richtet, gerne mit entsprechenden Verweis auf Gesetzesstellen oä..

Vielen Dank,
Ingo
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 03.03.2009, 06:28
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.579
Standard

Warum hast Du selber gekündigt?
Wenn man sich selbstverschuldet hilfebedürftig macht, bekommt man erstmal eine Sperrzeit/ Sanktion ( 3 Monate keine Leistungen bzw. nur mit der Option Kostenersatz = Rückzahlung).
Ein Anspruch auf ALG II besteht ab Tag der Antragstellung.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 03.03.2009, 08:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2009
Beiträge: 2
Standard

Das mit der Sperrzeit gilt meines Wissens nach nur bei ALG 1!?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 03.03.2009, 08:47
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.839
Standard

Zitat:
Zitat von DerIngo Beitrag anzeigen
Das mit der Sperrzeit gilt meines Wissens nach nur bei ALG 1!?
Ja. Aber bei Alg II gibt es dafür Sanktionen und Schadenersatzanspruch. Kommt praktisch auf dasselbe raus.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 03.03.2009, 16:15
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

Rechtsgrundlage für die Sanktion ist in Fällen ohne ALG 1 Bezug § 31 Abs. 4 Nr. 3b SGB II (Sperrzeitfiktion).

Und Kostenersatz wäre nach § 34 SGB II zu fordern.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Anspruch auf ALG I abgelaufen, ALG II abgelehnt... Bash Arbeitslosengeld I - ALG 1 9 23.09.2009 12:30
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Frage zu Anspruch auf ALG 1 familie2009 Arbeitslosengeld I - ALG 1 1 10.02.2009 05:59
Anspruch auf ALG I / sonst. Leistungen Manace81 Arbeitslosengeld I - ALG 1 4 06.02.2009 21:44
Anspruch auf ALG 2?? Zwergenmama Hartz IV 4 - ALG II 2 9 07.01.2009 09:29
ALG II Anspruch bei Teilzeitjob nach §15 Abs.5 BEEG ? zzeuzz Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 4 11.12.2008 05:55


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:23 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0