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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 11.08.2010, 17:38
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Standard 58iger Regelung: Mitwirkungspflicht im "Urlaub"

Ob man das nun "Urlaub" oder beantragte "Ortsabwesentheit" nennt,kommt, denke ich, auf dasselbe heraus. Fakt ist, dass die 58iger unter erleichterten Bedingungen ALg2 bekommen sollen, dazu gehört auch ein 17 Wochen "Urlaub", man wird nicht mehr für eine Arbeit vermittelt und fällt aus der Statistik heraus.
Man soll dabei nur frühestmöglich allerdings ohne Abschläge in Rente gehen. Ich habe diese 58iger Regelung. Ich werde von Seiten der Arge in meinem "Urlaub" mit Mitwirkungspflichten zu Widersprüchen bei KdU und Mehrbedarfe ect. derart belegt, dass es wirklich an Schikane grenzt. Die haben die ganze sonstige Zeit zur Verfügung und da tut sich so gut wie nichts, sobald ich mich zum Urlaub abgemeldet habe, werden die aktiv. Dann flattern alle möglichen Schreiben unter Androhung von Sanktionierung wegen Mitwirkungspflicht ins Haus. Muss man sich soetwas gefallen lassen unter sogenannten "erleichterten Bedingungen"? Soetwas ist eine Unterwanderung und Aushöhlung der Gesetzgebung. Ich vermute, die wollen die Schikanen bei den 58igern erhöhen, damit die genervt in eine Rente mit Abzügen ausweichen, um Ruhe zu haben. Mit meiner zu erwartenden Minirente kann ich mir das nicht leisten. Sonst hätte ich das schon längst getan. Wie kann ich mich gegen diese Behörde erfolgreich zur Wehr setzen?
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  #2  
Alt 11.08.2010, 18:04
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.987
Standard

Ich wage zu bezweifeln, dass es bei der Widerspruchsstelle jemanden interessiert, dass du in Urlaub bist. Ich wage sogar zu bezweifeln, dass man es dort weiß, denn die Zustimmung zur Ortsabwesenheit gibt der Vermittler und du hast anscheinend Widersprüche am Laufen, die sich auf die Leistung beziehen. Vermittlung und Leistung sind aber getrennte Akten. Der WiderspruchsSB hat also keine Ahnung von irgendeinem Urlaub. Deine Widersprüche waren offensichtlich an der Reihe zur Bearbeitung und man hat Nachfragen. Wenn du in Widerspruch gehst, musst du auch damit rechnen, dass man u. U. noch Erklärungen, Nachweise, Belege etc. von dir haben möchte. Wenn du die in den Anforderungsschreiben enthaltenen Fristen nicht einhalten kannst, dann bittest du ganz einfach um Fristverlängerung. Das ist absolut üblich.

Weil: als erwachsener Mensch (bist du doch hoffentlich mit Ü58) sollte man sich auch als solcher verhalten. Und nicht gleich hinter allem und jedem Schikane vermuten. Würde man deine Widersprüche während deiner x Wochen OAW nicht bearbeiten, dann würdest du wahrscheinlich in 2 Monaten hier posten, dass sich niemand um deine Widersprüche kümmert... Irgendwas ist doch anscheinend immer falsch...

Turtle
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  #3  
Alt 11.08.2010, 18:20
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Beiträge: 2
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Die Widerspruchsstelle hat von mir schriftlich die Information erhalten über die Urlaubsmeldung. Und schriftlich wurde mir von der Behörde mitgeteilt, dass der
angegebene Urlaub kein Grund sei, um nicht Mitwirkungspflichten nachzukommen.
Im Übrigen finden ich es sehr anzüglich auf mein Alter und das Erwachsensein anzusprechen. Wenn Du über alles Bescheid weisst, dann ist es ja in Ordnung. Das kann man nicht von anderen erwarten. Die haben auch andere Interessen, als hier mit Hartz4 Wissen glänzen zu wollen. Man sollte sachlich und ohne jegliche Anzüglichkeit antworten. Über alles kann ein Laie nicht Bescheid wissen.
Und ausserdem sind diese Hartz4 Gesetze in vielen Dingen ungenügend formuliert. Ich verlange von Dir auch nicht, dass Du Matheaufgaben aus der Analysis oder Stochastik löst. Benimm DU Dich auch erstmal wie ein Erwachsener, und nicht kindisch überheblich.
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  #4  
Alt 11.08.2010, 18:24
Benutzerbild von Turtle1972
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Nun, ich kann letztendlich nur sagen, dass es ganz andere Dinge als Schikane betrachten würde. Nicht aber das Verwaltungshandeln, DEINE Widersprüche bearbeiten zu WOLLEN. IN DEINEM INTERESSE!!

Wenn ich Urlaub habe, kann ich auch niemandem verbieten (auch nicht meinem Arbeitgeber) mir Briefe zuzuschicken. Und wenn meinem Arbeitgeber z. B. meine Lohnsteuerkarte fehlt und er sie braucht und ich nicht möchte, dass ich ab nächsten Monat mit Lohnsteuerklasse 6 versteuert werde, dann muss ich die eben auch während meines Urlaubs einreichen!

So ist das Leben. Ob nun mit 38 oder mit 60! Da braucht man kein Mathe zu. Nur gesunden Menschenverstand.

Turtle
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Stichworte
58iger, rente

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