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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 07.02.2012, 18:13
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Beiträge: 19
Standard 58er Regelung und Rente

Hallo Leute,

ich habe eine Frage bezüglich der 58er Regelung und der späteren Rente.
Mein Vater ist jetzt 64 Jahre alt und hat von der ARGE einen Antrag auf Arbeitslosengeld II unter erleichterten Voraussetzungen (die sogenannte 58er Regelung, §65 Abs. 4 SGB II) bekommen.
Er muss später "rechtzeitig" und zwar innerhalb eines Monats einen Rentenatrag stellen. Wenn nicht, wird die Zahlung von ALG II so lange eingestellt, bis er den Antrag gestellt hat.

Mein Vater hat jedoch vor einem Monat von der Deutschen Rentenversicherung eine Renteninformation bekommen: Die Höhe der zukünftigen Regelaltersrente beträgt lediglich ca. 18 Euro.
Dazu muss ich sagen, dass mein Vater auch keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und in Deutschland nicht gearbeitet hat. Im Ausland war er jedoch 40 Jahre lang als Ingenier tätig. Würde er dort eine Rentenantrag stellen, würde er jedoch maximal 50 Euro im Monat bekommen...

Soll er also jetzt die oben genannte 58er Regelung unterschreiben?
Was passiert, wenn er doch einen Rentenatrag stellt und lediglich 18 Euro im Monat bekommt...Was ist von Vorteil?

Vielleicht könnt Ihr mir bei diesen schwierigen Fragen helfen...

Danke im Voraus.
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  #2  
Alt 07.02.2012, 18:29
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.579
Standard

Das Thema beschäftigt Dich nun seit 2 Jahren....????

erleichterte Bedingungen 58er-Regelung
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 07.02.2012, 18:34
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Registriert seit: 07.02.2010
Beiträge: 19
Standard

Mein Vater hat damals keinen der Verträge unterschrieben...
Weil er sich unsicher war und wie gesagt sein Sachbearbeiter ihm das wieder angeboten hat...deswegen habe ich erneut eine Frage im Forum geposted

Laut dem Schreiben von der ARGE hat er 2 Wochen Zeit die Regelung zu unterschreiben...
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  #4  
Alt 07.02.2012, 20:28
Benutzerbild von WalterWinter
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Ort: NRW
Beiträge: 2.192
Standard

Ehrlich gesagt komme ich auch nach mehrmaligen Lesen nicht ganz dahinter, welche Probleme Du siehst oder sehen möchtest.

Wenn Dein Vater diese Regelung nicht unterschreibt, muss er sich weiter um Arbeit bemühen. Die Frage ist doch nur: will er das?
Es kann ja durchaus sein, dass er sich, wenn er die 58er Regelung akzeptiert und sich somit vom Arbeitsmarkt endgültig abmeldet, zum ’alten Eisen’ gezählt fühlt. Das ist ganz alleine eine menschliche Geschichte, die aber in Deiner Fragestellung nirgendwo auftaucht.

Du erzählst etwas von sehr geringer Rente. Willst Du uns sagen, diese würde evtl. höher ausfallen, wenn er die Regelung nicht akzeptiert??

Hat er vielleicht irgendein 'Neben'-Einkommen derzeit, was dann im Rentenfalle nicht mehr möglich ist, oder was?
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  #5  
Alt 15.02.2012, 20:40
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Registriert seit: 07.02.2010
Beiträge: 19
Standard Rentenantrag

Wenn er die 58er Regelung unterschreibt, muss er sich ja im Gegenzug verpflichten, zum frühestmöglichen Zeitpunkt ohne Abschläge in Rente zu gehen.
Was heißt denn "frühestmöglicher Zeitpunkt". Heißt das für Ihn ab 67 Jahre oder nach 65 Jahre.

Er kriegt ja dann ca. 18 Euro im Monat...das heiß er könnte ja von der ARGE auch heute dazu verpflichtet werden, den Rentenantrag zu stellen,
da er ja sowieso nicht mit großen Abschlägen rechnen muss...

Ist das richtig?
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  #6  
Alt 16.02.2012, 06:27
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.837
Standard

Zitat:
Zitat von ichbin24 Beitrag anzeigen
Wenn er die 58er Regelung unterschreibt, muss er sich ja im Gegenzug verpflichten, zum frühestmöglichen Zeitpunkt ohne Abschläge in Rente zu gehen.
Was heißt denn "frühestmöglicher Zeitpunkt". Heißt das für Ihn ab 67 Jahre oder nach 65 Jahre.
Bei ihm noch 65 Jahre.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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