| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo Leute, ich habe eine Frage bezüglich der 58er Regelung und der späteren Rente. Mein Vater ist jetzt 64 Jahre alt und hat von der ARGE einen Antrag auf Arbeitslosengeld II unter erleichterten Voraussetzungen (die sogenannte 58er Regelung, §65 Abs. 4 SGB II) bekommen. Er muss später "rechtzeitig" und zwar innerhalb eines Monats einen Rentenatrag stellen. Wenn nicht, wird die Zahlung von ALG II so lange eingestellt, bis er den Antrag gestellt hat. Mein Vater hat jedoch vor einem Monat von der Deutschen Rentenversicherung eine Renteninformation bekommen: Die Höhe der zukünftigen Regelaltersrente beträgt lediglich ca. 18 Euro. Dazu muss ich sagen, dass mein Vater auch keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und in Deutschland nicht gearbeitet hat. Im Ausland war er jedoch 40 Jahre lang als Ingenier tätig. Würde er dort eine Rentenantrag stellen, würde er jedoch maximal 50 Euro im Monat bekommen... Soll er also jetzt die oben genannte 58er Regelung unterschreiben? Was passiert, wenn er doch einen Rentenatrag stellt und lediglich 18 Euro im Monat bekommt...Was ist von Vorteil? Vielleicht könnt Ihr mir bei diesen schwierigen Fragen helfen... Danke im Voraus. |
|
#2
| ||||
| ||||
|
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
|
#3
| |||
| |||
| Mein Vater hat damals keinen der Verträge unterschrieben... Weil er sich unsicher war und wie gesagt sein Sachbearbeiter ihm das wieder angeboten hat...deswegen habe ich erneut eine Frage im Forum geposted Laut dem Schreiben von der ARGE hat er 2 Wochen Zeit die Regelung zu unterschreiben... |
|
#4
| ||||
| ||||
| Ehrlich gesagt komme ich auch nach mehrmaligen Lesen nicht ganz dahinter, welche Probleme Du siehst oder sehen möchtest. Wenn Dein Vater diese Regelung nicht unterschreibt, muss er sich weiter um Arbeit bemühen. Die Frage ist doch nur: will er das? Es kann ja durchaus sein, dass er sich, wenn er die 58er Regelung akzeptiert und sich somit vom Arbeitsmarkt endgültig abmeldet, zum ’alten Eisen’ gezählt fühlt. Das ist ganz alleine eine menschliche Geschichte, die aber in Deiner Fragestellung nirgendwo auftaucht. Du erzählst etwas von sehr geringer Rente. Willst Du uns sagen, diese würde evtl. höher ausfallen, wenn er die Regelung nicht akzeptiert?? Hat er vielleicht irgendein 'Neben'-Einkommen derzeit, was dann im Rentenfalle nicht mehr möglich ist, oder was? |
|
#5
| |||
| |||
| Wenn er die 58er Regelung unterschreibt, muss er sich ja im Gegenzug verpflichten, zum frühestmöglichen Zeitpunkt ohne Abschläge in Rente zu gehen. Was heißt denn "frühestmöglicher Zeitpunkt". Heißt das für Ihn ab 67 Jahre oder nach 65 Jahre. Er kriegt ja dann ca. 18 Euro im Monat...das heiß er könnte ja von der ARGE auch heute dazu verpflichtet werden, den Rentenantrag zu stellen, da er ja sowieso nicht mit großen Abschlägen rechnen muss... Ist das richtig? |
|
#6
| ||||
| ||||
| Bei ihm noch 65 Jahre.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| 58er Regelung gültig ? | Jenny47 | Arbeitslosengeld I - ALG 1 | 1 | 18.04.2010 19:33 |
| 58er Regelung | tiada | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 7 | 14.02.2010 13:22 |
| 58er Regelung bei Umzug mitnehmen? | Softwareguru | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 2 | 09.12.2009 10:27 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) 58er Regelung und HartzIV | Michael47 | Ehegattenunterhalt | 1 | 09.11.2009 08:37 |
| 58er Regelung nach erneuter Arbeit | Dendemann | Arbeitslosengeld I - ALG 1 | 3 | 15.04.2009 22:51 |