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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 10.03.2010, 23:21
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Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 1
Standard 530€ Paar mit zwei kindern!!??

Hallo, langsam verzweilfle ich. mein Partner und ich haben 2 kinder, 3 jahre und 4 monte. ich beziehe elterngeld in höhe von 460(da ich 24 monate elterngeld beantragt habe) dazu noch kindergeld für beide kinder. und vom jobcenter bekommen wir vier noch 530 Euro dazu, unsere miete kostet 530 Euro, und wenn wir strom, telefon und die kita unserer großen tochter noch bezahlen haben wir kaum noch geld zum leben! kann das elterngeld angerechnet werden? wie hoch ist denn unser anspruch wirklich? weil mit dem geld bisher kommen wir nur bis zum zehnten des monats aus und dann ist nichts mehr da.
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  #2  
Alt 11.03.2010, 00:17
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Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.108
Standard

Zitat:
wie hoch ist denn unser Anspruch wirklich?
Du solltest den ALG II Rechner dieser Seite benutzen.

Gegengenfalls lasse dir den Bescheid von der ALG II genau erklären.

Die Durchführungshinweise zu § 11SGB II der Arbeitsagentur sagen hier folgendes :

Anrechnungsfreier Betrag Rz (11.116 )

(2) Elterngeld ist bis zur Höhe von monatlich 300 Euro pro Kind anrechnungsfrei (§ 10 BEEG). Wird Elterngeld aufgrund der Verlängerungsoption (§ 6 BEEG) für die doppelte Zeit in halber Höhe bezogen, gilt stattdessen ein Betrag von monatlich 150 Euro pro Kind.

Soweit das Elterngeld den Anrechnungsfreibetrag übersteigt, ist es gemäß § 11 Abs. 3a abweichend von § 11 Abs. 1 bis 3 in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen, d.h. es sind insbesondere keine Absetzungen vom angerechneten Teil des Elterngeldes vorzunehmen.

DA § 11 SGB II
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #3  
Alt 11.03.2010, 08:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.091
Standard

Das Elterngeld wird, wie Lopo schrieb, wird bis auf 150€ voll angerechnet.

Es fehlen überschlägig ca. 400€.
Hat Dein Partner Einkommen?
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  #4  
Alt 11.03.2010, 12:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 1.910
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oder liegt es daran das der Mann als Arbeitslos zuhause ist und
die Frau sich mit dem genehmigen von 2 Jahren Elternzeit selbst bedürftig gemacht hat.
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  #5  
Alt 11.03.2010, 13:30
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
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Bedarf:
323 € Mama
323 € Papa
215 € Kind1
215 € Kind2
530 € KdU, sofern angemessen
------------
1.606 € Gesamtbedarf
=========

Familieneinkommen:
530 € ALG II
460 € Elterngeld
184 € Kindergeld für Kind1
184 € Kindergeld für Kind2
-----------
1.358 € Gesamteinkommen
=========

Berechnung ALG II
1.606 € Gesamtbedarf
- 310 € Elterngeld nach Abzug des Freibetrags von 150 €
- 184 € Kindergeld Kind1
- 184 € Kindergeld Kind2
------------
928 € Restbedarf ALG II
- 530 € Auszahlbetrag ALG II
------------
398 € Differenz
=========


Worauf diese Differenz beruht, kannst du wahrscheinlich deinem Bescheid entnehmen.
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