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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 12.06.2009, 15:28
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Ausrufezeichen 50qm Haus als Altersvorsorge gekauft, was nun?

Ab nächsten Monat müssten wir eigentlich ALG2 beziehen, aber wir haben noch ein riesiges Problem, womit wir einfach nicht zurecht kommen.

Ich habe vor 6 Jahren ein kleines 50qm großes Ferienhaus in einem Ferienpark eine Ortschaft weiter von uns gekauft (Bankkredit läuft noch bis 2011). Kaufwert 10.500€.
2003 wohnten wir dann für 1,5 Jahre da drin, aber nachdem ich dann schwanger wurde und das Kind da war, reichte der Platz natürlich nicht mehr aus.
Somit waren wir gezwungen uns eine Mietswohnung zu suchen.

Genau in dieser Zeit gerieten meine Eltern in die Insolvenz und hatten kein Geld mehr um Ihre Mietswohnung zu halten. Also stellten wir Ihnen das Häuschen zur Verfügung. Sie bezahlen nun seit 2005 die raten für den Kredit ab und die Nebenkosten.´Sind knapp 300€ incl. NK.
Schriftlich haben wir aber nichts ausgemacht. Sie geben mir einfach immer das Geld am Ende des Monats in die Hand und ich zahle es dann immer auf mein Konto ein, da am 1. immer die rate abgeht.

Das Häuslein haben wir damals mit dem Hintergedanken gekauft, dass wir es später einmal fest bewohnen werden, wenn wir rentner sind bzw. wenn unser Kind von zuhause ausgezogen ist (so in 15-18 Jahren).Somit müssten wir uns in ein paar Jahren dann keine gedanken wegen der Miete mehr machen.

Jetzt haben wir aber das Problem mit ALG2, denn in dem Antrag fragen sie ja nach Vermögen / Immobilien und co.

Wenn wir da angeben, dass wir ein "Ferienhaus" haben, dann werden die uns sicher gleich zum verkauf zwingen.
In dem Ferienpark leben aber gut 50% aller Hausbesitzer fest dort drin. Seit Jahren ist das gar kein richtiges Ferienplätzchen mehr. Also sehen wir es auch nicht als Ferienhaus an. Auch wenn es natürlich nicht aussieht wie ein normales Haus. Dennoch kann man zu 2. sehr gut drin leben.

Wenn wir nun angeben, dass wir ein richtiges haus haben und sagen, dass meine eltern kostenlos drin wohnen, werden sie das sicher auch nicht akzeptieren.

Also was sollen wir am besten machen, damit wir das Haus nicht verlieren, aber dennoch ALG2 bekommen werden?

Haus Als Altersvorsorge angeben?

Mein Mann hat etwas gelesen gehabt, dass man einen Freibetrag für seine Altersvorsorge hat von 250€ pro Lebensjahr. Das wäre bei mir 6500€ und bei meinem Mann 6750€. Wären zusammen 13.250€, das haus hat uns 2003 ja 10.500€ gekostet.
Könnte man das so tricksen, dass wir beide Freibeträge zusammen nehmen für das haus?

Haus als Mieteinnahme angeben?

Oder sollen wir lieber angeben, dass wir eine Immobilie haben mit 50€ Mieteinnahmen? Würden die sich damit zufrieden geben, oder pochen die auf eine höhere Miete?
Wenn das Amt die 50€ abziehen würde, wäre ja nicht soooo schlimm, wie wenn wir das haus aufgeben müssten.

Habt ihr einen guten Rat, wie wir unser Altersvorsorge-Haus behalten können??????

Selbst darin wohnen wäre sehr schlecht, dann dann wären meine Eltern obdachlos und in der Insolvenz bekommen sie keine Gelder vom staat und könnten auch keine wohnung oder sowas mieten. Das kann ich meinen Eltern nicht antun. Zudem haben sie sich das Grundstück usw. alles so schön selbst angelegt und haben sich richtig eingelebt.
Zudem wären die 50qm für 3 personen viel zu klein. Zumal die 50qm auch nur die Grundfläche sind. Durch sehr viel Dachschräge ist das weniger Wohnfläche!

Ich habe so eine riesen Angst, dass sie mir das Haus weg nehmen werden. Das ist das einzigste was wir noch besitzen und was wir für unser Alter brauchen.

Was sollen wir nur machen????
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  #2  
Alt 12.06.2009, 19:54
Benutzerbild von Turtle1972
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Tipps zum Bescheißen gibt es hier nicht. Das Haus zählt sowieso als Vermögen, ob es nun ein Ferienhaus oder ein Wohnhaus ist, ist scheißegal, geschützt wäre es nur, wenn ihr es selbst bewohnt, das macht ihr aber nicht.

Und 50 Euro Mieteinnahmen anzugeben, wenn die Eltern tatsächlich 300 Euro bezahlen ist schlichtweg Betrug. Erwarte nicht, dass man euch hier dabei unterstützt.

Turtle
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  #3  
Alt 12.06.2009, 20:28
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Ich möchte keine Tips um zu bescheißen.

Wir waren noch nie in so einer Situation und ich möchte nicht ohne Plan an die Sache ran gehen. Daher suche ich Menschen, die mich aufklären und mir legale Tips geben können!

Oftmals kann man sich gegenseitig doch wunderbar helfen und dadurch vieles retten
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  #4  
Alt 12.06.2009, 20:37
Benutzerbild von Turtle1972
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Zitat:
Könnte man das so tricksen, dass wir beide Freibeträge zusammen nehmen für das haus?
Gemeinhin ist "tricksen" nichts anderes als "bescheißen".

Wobei du sowieso irrst, da es nunmal kein geschütztes Vermögen ist, da nicht selbstbewohnt und es ist auch keine geschützte Altersvorsorge, da zu einer solchen nur das Vermögen gehört, über das man erst zu Renteneintritt (Beginn Ruhestand) verfügen kann.

Das Haus ist also definitiv dem Vermögen zuzuordnen.

Und dass du als Mieteinnahme 50 Euro angeben willst, obwoh du 300 Euro bekommst, das ist schon kein "tricksen" oder "bescheißen" mehr, das wäre glatter Betrug.

Also erzähle jetzt nicht auf einmal, dass du nur legale Tipps möchtest.

Turtle
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  #5  
Alt 12.06.2009, 20:42
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Fakt ist, dass ich überhaupt keine Mieteinahmen habe.

Meine Eltern wohnen da drin und übernehmen mein Darlehen. Ich habe davon rein gar nichts. Sie zahlen nur die laufenden Kosten ab und ich erziele damit kein Gewinn.

Somit bezahlen sie mir keine 300€ MIETE!!!!!

Wenn meine Eltern nicht gesagt hätten, dass sie die Kosten übernehmen und es dafür selbst nutzen, hätten wir es damals wohl oder überl verkaufen müssen. Aber zum Glück hatte sich diese Lösung gefunden.
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  #6  
Alt 12.06.2009, 20:44
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Mein Mann hat etwas gelesen gehabt, dass man einen Freibetrag für seine Altersvorsorge hat von 250€ pro Lebensjahr. Das wäre bei mir 6500€ und bei meinem Mann 6750€. Wären zusammen 13.250€, das haus hat uns 2003 ja 10.500€ gekostet.
Könnte man das so tricksen, dass wir beide Freibeträge zusammen nehmen für das haus?

Das TRICKSEN meinte ich in dem Zusammenhang, ob ich und mein Mann den Freibetrag zusammen nutzen dürfen! Und nicht ob wir betrügen können. Wie auch, bei einem Freibetrag, welches das Amt festsetzt
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  #7  
Alt 12.06.2009, 21:19
Benutzerbild von Turtle1972
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Nochmal: Es wird nicht als ALTERSVORSORGE gewertet! Weil es VOR RENTENEINTRITT veräußert werden kann. Als geschützte Altersvorsorge zählt im ALG 2 nur, was bis zum Rentenalter nicht angetastet werden kann! Das hab ich doch bereits schon geschrieben!

Und wenn man legale Tipps will, sollte man nicht "tricksen" schreiben!

Turtle
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  #8  
Alt 12.06.2009, 21:31
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Die Frage ist, ob das Haus wirtschaftlich verwertbar ist. Ich habe da meine Zweifel dran.

Andere Frage

Zitat:
(Bankkredit läuft noch bis 2011). Kaufwert 10.500€.
Wieviel ist denn bezahlt? ist denn mit dem getilgten Teil der Kaufsumme euer Freibetrag bereits ausgeschöpft? Es werden die Freibeträge aller Familienmitglieder addiert.
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  #9  
Alt 12.06.2009, 22:06
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Zitat:
dann dann wären meine Eltern obdachlos und in der Insolvenz bekommen sie keine Gelder vom staat und könnten auch keine wohnung oder sowas mieten.
Das stimmt nicht. Je nach Alter und Arbeitsfähigkeit Grundsicherung oder ALG II.
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  #10  
Alt 13.06.2009, 08:49
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Zitat:
Das Häuslein haben wir damals mit dem Hintergedanken gekauft, dass wir es später einmal fest bewohnen werden, wenn wir rentner sind bzw. wenn unser Kind von zuhause ausgezogen ist (so in 15-18 Jahren).
Ein junges Paar kauft sich mit 20 ein winziges Häuslein, um nach dem geplanten Auszug des noch nicht einmal vorhandenen Kindes als Rentner eine feste Bleibe zu haben? Das nennt man Planung. Ist ein Haus für nur 10.500 Euro als Eigenheim geeignet? Und ist dieses dauerhafte Wohnen mit Erstwohnsitz in dieser Ferienanlage überhaupt erlaubt?
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