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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #11  
Alt 24.08.2011, 15:31
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Beiträge: 6
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Es geht mir nicht um einen bequemen Weg, bei dem ich alles vom Staat in den A... geschoben bekomme.
Natürlich bin ich bereit nebenher zu arbeiten und habe das die letzten Jahre und vor allem während des Studiums, wie ich bereits erwähnt habe, getan.

Es geht mir höchstens um eine gewisse Erleichterung, um absichern zu können, dass ich neben der Ausbildung und neben dem Arbeiten immerhin noch ein paar Stunden habe, um alles dafür zu tun, die Ausbildung auch erfolgreich abschließen zu können.
Ich habe die letzten 4 Jahre auch "nur" mit 420€ gelebt, die ich mir neben Praktika und ehrenamtlichen Aufgaben in einem Sportverein erarbeitet habe. (Ja, ich weiß, dass andere noch weniger haben.)
Es ist kein reiches Leben, aber es reicht.

Und zu deiner Frage, die Krankenkasse betreffend:
Bevor das JobCenter letztes Jahr die Kosten für die Krankenkasse übernommen hat, war mein vorheriger Arbeitgeber dafür zuständig.

Falls ich dir nicht bereits den letzten Nerv geraubt haben sollte und du so nett wärst...
Nach den Informationen, die ich bisher auf der Homepage meines Wohngeldamtes gelesen habe, darf ich ein Gesamteinkommen von 700€ nicht überschreiten.
Was sagt dir an meinen Ausführungen, dass ich KEIN Wohngeld bekommen würde?

Vielen Dank für die wirklich schnellen Antworten!
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  #12  
Alt 24.08.2011, 15:43
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
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Erleichterung = bequem.

Du beantwortest nicht die Frage, wie du heute krankenversichert bist.

Bzgl. Wohngeld: google mal nach "Plausibilitätsprüfung", dann wirst du das merken, was ich meine.

Turtle
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  #13  
Alt 24.08.2011, 17:24
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Registriert seit: 23.08.2011
Beiträge: 6
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Ok ... versteh was du meinst.

Es macht auch Sinn, aber was in meinen Augen überhaupt keinen Sinn macht ist folgendes:

Ein Auszubildender, der eine Ausbildungsvergütung bekommt (ich weiß nicht, wieviel er mindestens kriegen muss, aber ich nehme mal an, dass es etwa soviel wie beim Wohngeld sein wird), erhält vom JobCenter eine Aufstockung, um seinen Bedarf zu decken. Das ist, was mir mein zuständiger Leistungsbeauftragter mitgeteilt hat.
Weiterhin würde ich, wenn ich die Ausbildung abbreche und mich arbeitslos melde, Existenzsicherung erhalten und zwar so lange, wie ich ihre Konditionen und Termine einhalte.

Ich kenne jemanden, der seit Jahren nicht aus diesem Teufelskreis herausgekommen ist und sein vom Staat bezahltes Leben "genießt".

Aber so will ich ja gar nicht enden! Ich habe meinen Beruf gefunden und werde jetzt die notwendigen Schritte einleiten, um diese Ausbildung irgendwie abzuschließen.
Allerdings will mir diese Tatsache einfach nicht in den Kopf.

Wäre ich in einer der obigen Situation würde ich vom Staat mit/voll finanziert werden, weil ich etwas Gehalt bekommen oder gar nichts tun würde.
Beginne ich aber diese Ausbildung, bei der ich eine fast 100%ige Chance habe danach eine Stelle zu finden, bekommt nichts? Gar nichts?

Wie gesagt. Ich werde jetzt meinen Weg gehen und alles Notwendige dafür tun, aber diese "Logik" verstehe ich beim Besten will nicht.

P.S.: Ach und zur KK ... In diesem Monat zahlt NOCH das Jobcenter meine KK. Ab nächstem Monat wird es wohl (ich warte noch auf die Bestätigung) wieder mein Arbeitgeber tun, bei dem ich nie aufgehört habe zu arbeiten. (Selbst während ich eigentlich voll ALGII bekommen hätte, habe ich lieber nebenher weiter arbeiten wollen, nur reicht es eben leider nicht, um auf 400€+ zu kommen)
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  #14  
Alt 24.08.2011, 17:52
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
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Zitat:
Ein Auszubildender, der eine Ausbildungsvergütung bekommt (ich weiß nicht, wieviel er mindestens kriegen muss, aber ich nehme mal an, dass es etwa soviel wie beim Wohngeld sein wird), erhält vom JobCenter eine Aufstockung, um seinen Bedarf zu decken. Das ist, was mir mein zuständiger Leistungsbeauftragter mitgeteilt hat.
Falsch. Hättest du eine Ausbildung mit Vergütung angefangen, gäbe es trotzdem kein ALG 2 als Aufstocken. Denn dann würde der Antrag nicht wegen "dem Grunde nach bafögförderfähig", sondern "dem Grunde nach BAB-förderfähig" abgelehnt werden.

Zitat:
Weiterhin würde ich, wenn ich die Ausbildung abbreche und mich arbeitslos melde, Existenzsicherung erhalten und zwar so lange, wie ich ihre Konditionen und Termine einhalte.
Fragt sich, wie lange das wäre. Du bist ja verpflichtet, jede Hilfstätigkeit anzunehmen, also auch McD und BK usw.

Zitat:
Ich kenne jemanden, der seit Jahren nicht aus diesem Teufelskreis herausgekommen ist und sein vom Staat bezahltes Leben "genießt".
Wenn das wirklich erstrebenswert ist. Außerdem kann dieser Jemand auch mal ganz schnell von einer Sanktion in die nächste fallen und irgendwann mal ohne Geld dastehen.

Zitat:
Wäre ich in einer der obigen Situation würde ich vom Staat mit/voll finanziert werden, weil ich etwas Gehalt bekommen oder gar nichts tun würde.
Beginne ich aber diese Ausbildung, bei der ich eine fast 100%ige Chance habe danach eine Stelle zu finden, bekommt nichts? Gar nichts?
Würdest du eben auch nicht bekommen. Und ALG 2 ist nunmal keine Ausbildungsförderungsleistung. Darüber können wir jetzt noch 20 Seiten lang diskutieren, es ist aber nunmal so, dass du aus Sicht des Staates lange genug Zeit hattest, von ihm gefördert eine Ausbildung zu machen. Und du diese Chance(n) nicht genutzt hast.

Zitat:
Ab nächstem Monat wird es wohl (ich warte noch auf die Bestätigung) wieder mein Arbeitgeber tun, bei dem ich nie aufgehört habe zu arbeiten. (Selbst während ich eigentlich voll ALGII bekommen hätte, habe ich lieber nebenher weiter arbeiten wollen, nur reicht es eben leider nicht, um auf 400€+ zu kommen)
Das glaube ich nicht. Deine Arbeit ist neben einer Vollausbildung (wie beim Studium) nämlich versicherungsfrei:

§ 6 SGB V

1) Versicherungsfrei sind
...
3. Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,


Turtle
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  #15  
Alt 25.08.2011, 19:39
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Registriert seit: 02.12.2008
Beiträge: 37
Standard Modellprojekt: Männer in Kitas

Es gibt ja dieses neue Modellprojekt Männer in Kitas. Könnte ihm das irgendwie weiterhelfen?


Koordinationsstelle Männer in Kitas :: Männer in Kitas


„Das BMFSFJ unterstützt zurzeit mit seiner Initiative „Quereinsteigerprogramm – Männer in Kitas“ die Bundesländer beim Aufbau von Ausbildungsoptionen für Quereinsteiger. Es sollen Einstiegswege für arbeitslose und wechselinteressierte Männer entstehen. Die Bundesagentur für Arbeit wird aktiv dabei mitwirken die Initiative umzusetzen, indem sie zum Beispiel geeignete Qualifizierungen für Arbeitslose finanziert, interessierte Männer informiert und berät.“


Quelle: Koordinationsstelle Männer in Kitas :: Quereinstieg
__________________
Herzliche Grüße Liane

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Stichworte
abgebrochenes studium, alg ii, bafög, erzieher, schulische ausbildung

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