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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Ich weiß nciht, ob dieses Thema hier schon behandelt wurde, da ich nicht genau weiß wonach ich suchen soll. Meine Such-versuche waren alle erfolgslos deswegen frage ich hier einfach mal direkt: Mein Freund bezieht Alg 2, jetzt hat er die Möglichkeit für 2 Wochen ein Recherche Job zu bekommen, bei dem er ca 2000 Euro verdienen würde. Weißt jemand hier, wie sich das auf das ALG 2 auswirken würde? Lohnt es sich für ihn überhaupt den JOb anzunehmen? Danke für alle Antworten und Tipps. |
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#2
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| Wenn er 2000 Euro verdienen kann, dann steht wohl ausser Frage, ob es sich "lohnt".... ![]() Das Geld wird im ZUflussmonat angerechnet, sodass er/ Ihr in dem Monat wohl kein / weniger ALG II bekommen würdet.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Hi Mandy, danke für die schnelle Antwort. Also der Job würde sich auf die letzte August und die erste September Woche verteilen. Wie muss er das beim Arbeitsamt angeben? Sorry dass ich so viel nachfrage, aber wir kennen uns da beide nicht aus. Und kennen auch niemand der sonst ALG bekommt und eventuell mehr weiß. seufz... |
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#4
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| Er gibt einfach den Beginn der Tätigkeit an und am besten auch direkt, dass es nur die 2 Wochen sind. Wenn dann eine Abrechnung vorliegt bezüglich Einkommen, dann wird diese beim Amt vorgelegt und das ALG II wird entsprechend des Verdienstes neu berechnet.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Ah, ok!! Vielen Dank. Es bezieht sich also nur um diese Periode, dh ab dem Monat darauf würde er wieder den aktuellen Betrag ALG 2 bekommen, richtig? Danke nochmal |
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#6
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| Kommt drauf an, wann das Geld, also der Verdienst, kommt, aber im Prinzip ja.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#7
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| Vielen Dank! =) |
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#8
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| Aus BMAS - Zuverdienst Einmalige Einnahmen / Saisonarbeit Mitunter verdienen Arbeitslosengeld II-Empfänger aber nicht regelmäßig hinzu, sondern nehmen einen befristeten Job an. Sie verdienen dann in einem überschaubaren Zeitraum so viel, dass ihr zuständiges Job Center eigentlich die Geldleistung vermindern oder gar einstellen müsste. Denn wer genug Geld zum Lebensunterhalt verdient, braucht weniger staatliche Unterstützung. Das würde aber einen hohen Verwaltungsaufwand bedeuten. Daher werden einmalige Einnahmen (wie z.B. eine einmalige Lohnzahlung aus einer befristeten Tätigkeit aber auch Steuerrückerstattungen oder Weihnachtsgeld) auf mehrere Monate aufgeteilt und nur die Teilsummen angerechnet. Damit bleibt der Leistungsanspruch und Versicherungsschutz erhalten und der Verwaltungsaufwand bleibt in einem vernünftigen Rahmen. Jetzt frage ich mich natürlich wie sich das dann aufteilt. |
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