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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Ich brauche euren Rat. Ich bin in Hartz4 Bezug und habe nun die Möglichkeit eine auf 4 Wochen befristete Arbeit anzunehmen bei der ich wahrscheinlich so zwischen 2500-3500 verdienen werde. Wenn ich das während der Hartz4 Bezug mache werde ich so gut wie alles abgeben müssen, soweit ist mir das klar. Aber kann ich das Hartz4 nicht für 4 wochen aussetzen lassen? Oder ist es eine Möglichkeit mich bei Hartz4 abzumelden, und nach Ende der befristeten Tätigkeit mich wieder neu anzumelden? Was würdet Ihr mir raten? |
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#2
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| Wieso musst du was abgeben? Niemand nimmt dir deinen Lohn weg. Es gibt dann halt nur für den Monat, wo du Lohn bekommst schlichtweg kein ALG 2. Du meldest die Arbeitsaufnahme und wann du das Geld erhältst und das Amt veranlasst dann alles weitere. Turtle |
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#3
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| Ist es nicht so das die arge alles über 150 Euro vom Verdienst abzieht? |
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#4
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| Ist es nicht eher so, dass man für sein Geld und seinen Lebensunterhalt arbeiten muss, wenn man kann. Wieso macht man sich da Gedanken über Anrechnung von Einkommen, wenn man die Möglichkeit hat Geld zu verdienen?!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| @mandy....Wenn du 4 Wochen arbeiten möchtest für 150 Euro meld dich bei mir, ich hätte da Verwendung für dich. :-) |
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#6
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| Und wenn du noch einen solch dummen Spruch ablässt, dann bist du hier Vergangenheit. Deine Frage wurde beantwortet. Melde das Einkommen und dann gibts einen Monat lang kein ALG 2 und gut. Turtle |
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#7
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| Zitat:
Niemand nimmt Dir Geld weg! Du DARFST auch nicht nur 150 Euro verdienen! Du MUSST und DARFST und SOLLST so viel wie möglich verdienen und so wenig wie möglich Steuergelder beziehen. Und wenn Du 2500 bis 3500 Euro verdienen kannst, bekommst Du eh kein ALG II, also frage ich mich, wieso Du überlegst so einen Job auszuschlagen. Das ist doch total unlogisch!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#8
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| Ich möchte zusammenfassen: Also, ich melde der arge das ich 4 Wochen aus dem alg2 Bezug rausfalle wegen befristeter Tätigkeit. Richtig? Das Geld was ich in diesen 4 Wochen verdiene verbleibt ungekürzt bei mir, und nach Ende der Tätigkeit setzt das alg2 wieder ein? Hab ich das so korrekt verstanden? Ps: ich schlage so ein job sicher nicht aus. Dummerweise ist es ein 4 Wochen Arrangement und nicht längerfristig verfügbar. Das wär in der tat schön. Danke bis hierhin. |
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#9
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| Ja. Allerdings nicht 4 Wochen, sondern einen Monat fällst du raus. Und nicht unbedingt den Monat, in dem du arbeitest, sondern in dem Monat, wo du den Lohn erhältst. Turtle |
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| Stichworte |
| befristete tätigkeit, hartziv |
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