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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Hallo, ich habe mich gerade hier angemeldet, da ich über die Suche nicht die richtigen Informationen gefunden habe. Folgender Konstellation ergibt sich: - Vater, 90 Jahre, Pflegestufe 1 - 2 Söhne, beide verheiratet und in Rente - 1 Sohn hat 3 Kinder, wohnt in einem Eigenheim, das noch nicht abbezahlt ist - der andere Sohn 1 Stiefkind, hat keinen festen Wohnsitz, Postadresse ist vorhanden Der Vater ist jetzt in ein Pflegeheim gezogen, da er sehr krank geworden ist. Da sein Geld nicht langt, muss Sozialhilfe beantragt werden. Von der Pflegekasse ist er seit einigen Monaten in Stufe 1 eingeordnet. Mich würde jetzt interessieren, ob die beiden Söhne für den Unterhalt rangezogen werden können oder nicht? Falls noch Infos fehlen, bitte melden. Gruß Nicole |
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#2
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| Hallo Nicole, lies mal hier: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hat sich die Pflegebedürftigkeit seit der letzten Einstufung erhöht und wurde eine Überprüfung beantragt? Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#3
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| Hallo Anabelle, vielen Dank erst einmal für deine Antwort. Die Grundsicherung wird er nicht bekommen, da seine Rente zu hoch ist. ![]() Die Überprüfung hat das letzte Mal vor ca. 3 Monaten stattgefunden. Das Pflegeheim hat aber einen neuen Antrag auf Überprüfung gestellt. Ich habe heute noch einiges im Internet nachgelesen. Soweit ich es verstanden habe, müssen beide Söhne ihre Angaben machen. Das Eigenheim wird nicht herangezogen. Da es nur in gerader Linie geht, können die Frauen und deren Verwandten (Brüder, Schwestern, Eltern) nicht herangezogen werden. Falls ich falsch liege, bitte verbessern. Gruß Nicole |
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#4
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| Bitte einmal nach Elternunterhalt suchen. ![]() Zitat:
Zitat:
Zitat:
ja, aber die nicht getrennt lebenden Ehefrauen müssen Auskunft erteilen (siehe oben) Zitat:
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#5
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| Danke für deine Infos. Zitat:
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