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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 27.01.2012, 21:33
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Beiträge: 3
Standard Zuzahlung nötig?

Hallo,

ich habe mich gerade hier angemeldet, da ich über die Suche nicht die richtigen Informationen gefunden habe.

Folgender Konstellation ergibt sich:

- Vater, 90 Jahre, Pflegestufe 1
- 2 Söhne, beide verheiratet und in Rente
- 1 Sohn hat 3 Kinder, wohnt in einem Eigenheim, das noch nicht abbezahlt ist
- der andere Sohn 1 Stiefkind, hat keinen festen Wohnsitz, Postadresse ist vorhanden

Der Vater ist jetzt in ein Pflegeheim gezogen, da er sehr krank geworden ist. Da sein Geld nicht langt, muss Sozialhilfe beantragt werden. Von der Pflegekasse ist er seit einigen Monaten in Stufe 1 eingeordnet.

Mich würde jetzt interessieren, ob die beiden Söhne für den Unterhalt rangezogen werden können oder nicht?

Falls noch Infos fehlen, bitte melden.

Gruß
Nicole
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  #2  
Alt 28.01.2012, 20:42
Benutzerbild von anabell
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Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 631
Standard

Hallo Nicole,

lies mal hier: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Hat sich die Pflegebedürftigkeit seit der letzten Einstufung erhöht und wurde eine Überprüfung beantragt?


Gruß anabell
__________________
es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern...
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  #3  
Alt 28.01.2012, 21:26
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Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 3
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Hallo Anabelle,

vielen Dank erst einmal für deine Antwort.
Die Grundsicherung wird er nicht bekommen, da seine Rente zu hoch ist.

Die Überprüfung hat das letzte Mal vor ca. 3 Monaten stattgefunden. Das Pflegeheim hat aber einen neuen Antrag auf Überprüfung gestellt.

Ich habe heute noch einiges im Internet nachgelesen.
Soweit ich es verstanden habe, müssen beide Söhne ihre Angaben machen. Das Eigenheim wird nicht herangezogen.
Da es nur in gerader Linie geht, können die Frauen und deren Verwandten (Brüder, Schwestern, Eltern) nicht herangezogen werden.
Falls ich falsch liege, bitte verbessern.

Gruß
Nicole
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  #4  
Alt 30.01.2012, 07:42
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Beiträge: 219
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Bitte einmal nach Elternunterhalt suchen.

Zitat:
Soweit ich es verstanden habe, müssen beide Söhne ihre Angaben machen.
Und deren Ehefrauen.

Zitat:
Da es nur in gerader Linie geht
richtig

Zitat:
können die Frauen und deren Verwandten (Brüder, Schwestern, Eltern) nicht herangezogen werden
#
ja, aber die nicht getrennt lebenden Ehefrauen müssen Auskunft erteilen (siehe oben)

Zitat:
Das Eigenheim wird nicht herangezogen
sofern es selbst bewohnt ist
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  #5  
Alt 30.01.2012, 11:31
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Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 3
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Danke für deine Infos.

Zitat:
Zitat:
Das Eigenheim wird nicht herangezogen
sofern es selbst bewohnt ist
Wie schaut es dann aus, wenn die Ehefrau vom Sohn das Elternhaus zu z.b. 1/3 noch besitzt?
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