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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Hallo, mein Bekannter ist 71 Jahre alt und bekommt seid 6 Jahren seine Rente und zusätzlich, da es nicht reicht, noch Grundsicherung. Ich selbst habe ein eigenes Einkommen, was mit 600,- Euro nicht viel ist, zum Amt gehe ich jedoch nicht. Nun würden wir gern zusammenziehen, als Wohngemeinschaft, es sollte eine 3 Zimmer Wohnung sein, damit jeder sein eigenes Zimmer hat. Meine Fragen dazu: - wird mein Einkommen dann bei ihm mit angerechnet? - was müßte man für einen Mietvertrag machen? - welche Kosten werden für ihn vom Sozialamt übernommen bezüglich der neuen Wohnung? - bekommt er dann weniger Grundsicherung? Vielen Dank und liebe Grüße Martina |
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#2
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| Wie alt bist du und welcher Art ist dein Einkommen? Turtle |
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#3
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| Hallo, ich bin 45 Jahre alt, lebe seid etlichen Jahren von meinem Mann getrennt, jeder geht seine eigenen Wege. Aus verschiedenen Gründen will er sich nicht scheiden lassen und überweist mir jeden Monat diese 600,- Euro. Ab und zu verkaufe ich auch Sachen bei ebay oder im Sommer auf dem Flohmarkt. LG Martina |
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#4
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| Und ihr lebt als Partner zusammen oder nur als "WG" (wobei man letzteres ob dem Alter wohl anzweifeln wird)? Bei ersterem wird man euch zusammenrechnen, also Regelsatz + Regelsatz + Miete abzüglich deinen 600 Euro und seiner Rente. Inwieweit das dann weniger ist als er jetzt bekommt, hängt von der neuen Miete ab. Wobei er sich natürlich erkundigen muss, ob er umziehen darf und was die Wohnung kosten kann. Turtle |
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| Stichworte |
| grundsicherung im alter, wohngemeinschaft |
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