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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 06.05.2011, 12:49
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Standard Ziehe mit Freundin aus Polen zusammen, bekommt Sie Sozialhilfe/Unterstützung?

Hallo zusammen,

meine Freundin (18)und ich (27) werden im Juni 2011 zusammenziehen. Sie kommt aus Polen hier her und meldet sich offiziell hier im Einwohnermeldeamt an.

Ich beziehe in Kürze ca. 650-700€ ALG I und fange am 1.August 2011 eine Ausbildung an, welche das Arbeitsamt bezahlt. Während der Ausbildung erhalte ich weiter ALG I!

Jetzt stellt sich die Frage, was meine Freundin für Leistungen beantragen kann.

Hat Sie auf eine der folgenden Leistungen Anspruch?

-Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (als Angehörige) vom JobCenter Region Hannover oder

-Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (Sozialhilfe) vom Fachbereich Soziales (oder Senioren) oder

sonstige laufende Sozialhilfe (z. B. Eingliederungshilfe) vom Fachbereich Soziales

Wenn eines dieser drei Punkte zutrifft bekommt Sie den Deutschkurs 200€ billiger, da Sie dann eine spezielle Karte bekommt.

Oder hat Sie Anspruch auf etwas anderes was ich vielleicht nicht genannt habe.

Meine 2-Zimmerwohnung kostet 255€+85€NK+Strom 33€ und Gas 33,00, also zusammen 406€, welche ich dann von meinem ALG I bezahlen werde.Ich werde ggf. Wohngeld beantragen, sofern dies sich dann nicht mit anderen sozialen Leistungen beisst

Natürlich werden wir versuchen so schnell wie möglich für Sie eine Arbeit zu finden, welche Sie neben Ihrem Deutschkurs machen kann.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand darauf antworten kann, damit ich weiss, wo ich ansetzen kann.

Vielen Dank für Eure Mithilfe

Ich freue mich auch auf Eure Teilantworten und Kommentaren
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  #2  
Alt 06.05.2011, 14:16
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Grundsätzlich ausgeschlossen vom Leistungsbezug sind Ausländer, die sich nur zum Zweck der Arbeitssuche in der Bundesrepublik aufhalten.
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  #3  
Alt 06.05.2011, 14:22
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Hallo mpumpe,

was kann meine Freundin also beantragen, wenn Sie nicht nur zur Arbeit nach Deutschland gekommen ist sondern um mit mir zusammen zu ziehen und Deutsch zu lernen und 2013 zu heiraten.

Danke schon mal trotzdem, dass Du geantwortet hast.
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  #4  
Alt 06.05.2011, 14:31
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Zitat:
Zitat von hallihallo26 Beitrag anzeigen
was kann meine Freundin also beantragen, wenn Sie nicht nur zur Arbeit nach Deutschland gekommen ist sondern um mit mir zusammen zu ziehen und Deutsch zu lernen und 2013 zu heiraten.
Ihre Eltern sind für sie zuständig. Die genauen gesetzlichen Grundlagen hierfür wären in Polen zu erfragen.

Deutschland ist nicht das Sozialamt der Welt.

Du selbst lebst von der Sozialfürsorge und es besteht Grund zu der Annahme, daß hier eine unerwünschte Zuwanderung in das hiesige Sozialsystem beabsichtigt ist.

Die Kenntnis der Sprache des Einwanderungslandes sollte man sich vor der Zuwanderung aneignen.
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  #5  
Alt 06.05.2011, 21:48
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Auch wenn es Herrn mpumpe nicht gefällt, die Dame hat durchaus einen Anspruch auf SGB II -Leistungen, da sie sich nicht nur zum Zwecke der Arbeitsaufnahme nach Deutschland begibt.
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  #6  
Alt 06.05.2011, 22:13
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Danke gfr für die Antwort. Könntest Du vielleicht mir noch sagen, wo ich genau hin muss. Erst zum Arbeitsamt oder gleich zum Sozialamt. Entschuldige, ich habe immer gearbeitet und habe jetzt Burnout und kenne mich mit dieser Materie nicht so gut aus.

Meine Freundin kommt in zwei Wochen her für kurze Zeit, lohnt es sich sie schon mal anzumelden und zum Amt zu gehen? Sie macht jetzt Führerschein in Polen. Oder lieber erst zum Amt, wenn Sie definitiv da ist ( Tag für Tag ) ?

Kann ich Wohngeld beantragen, wenn ich ALG I und meine Freundin eine Leistung nach SBG II bezieht?
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  #7  
Alt 06.05.2011, 22:30
Benutzerbild von Turtle1972
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Wenn sie nur zu Besuch kommt, hat sie keinen ALG 2 Anspruch.

Turtle
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  #8  
Alt 07.05.2011, 05:47
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Zitat:
Zitat von gfr Beitrag anzeigen
Auch wenn es Herrn mpumpe nicht gefällt, die Dame hat durchaus einen Anspruch auf SGB II -Leistungen, da sie sich nicht nur zum Zwecke der Arbeitsaufnahme nach Deutschland begibt.
Aha.

Zu welchem Zwecke denn sonst?

Ich glaube eine in Aussicht genommene Heirat in ein paar Jahren zählt rechtlich nicht viel. Folgte man deiner Argumentation könnte man sich den Ausschluß von Sozialleistungen für aus dem Ausland Zugezogene im SGB ja gleich sparen.
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  #9  
Alt 07.05.2011, 06:50
Benutzerbild von HARKE
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Ort: Weltstadt an der Küste
Beiträge: 276
Daumen runter Besuchergeld ?

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Wenn sie nur zu Besuch kommt, hat sie keinen ALG 2 Anspruch.

Turtle



Ironie on

Gibt es etwa kein Urlaubsgeld / Unterstützung mehr für Liebende und andere

Besucher in Deutschland ?

Ironie off
__________________
# LEBEN UND LEBEN LASSEN #
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bedarfsgemeinschaft, grundsicherung, grundsicherung bei eu, sozialhilfe, unterstützung

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