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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Hallo, liebes Forum! Ich besitze eine 2-Zimmer Eigentumswohnung, die ich derzeit bewohne. Meine Eltern werden nach 2 Jahren beide in Rente gehen. Da sie jedoch in Deutschland wenig gearbeitet haben, wird sich ihre Rente voraussichtlich im Bereich von ca. 200€ bewegen. D.h. sie werden zusätzlich zur Rente Sozialhilfe/Grundsicherung bekommen. Nachdem ich aus meiner Wohnung ausziehe, möchte ich sie vermieten. Meine Eltern, die derzeit, zusammen mit meinem kleinen Bruder, eine 3-Zimmer-Mietwhg. bewohnen, wollen, nachdem mein Bruder auszieht, sich eine kleinere Wohnung suchen. Es liegt auf der Hand, dass es sehr geschickt wäre, wenn meine Eltern dann zur Miete in meiner Wohnung wohnen würden: ich hätte sehr verlässliche Mieter, sie hätten keinen Ärger mit dem Vermieter. Aber ist das überhaupt möglich? Oder wird die Sozialhilfe die Wohnungsmiete nicht übernehmen, wenn ein Kind die Wohnung an seine Eltern vermietet? Danke für Eure Antworten! |
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#2
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| Also ich kenne mich mehr bei ALG II aus. Aber zumindestens weis ich bei Grundsicherung für Rentner, wird erst mal nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Kinder geschaut ob diese ihre Eltern nicht unterstützen können. So das es sein kann das ihr euren Eltern die Wohnung mietfrei überlassen müsst. Angela |
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#3
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| Das Einkommen der Kinder wird bei der Gewährung von Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter) lediglich angerechnet, wenn es 100.000 Euro jährlich übersteigt. Siehe hier. Sofern die Eltern Leistungen nach dem 3. Kapital SGB XII beantragen, weil sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, würde die Pflicht zur Leistung von Elternunterhalt entsprechend geprüft. Grundsätzlich kann natürlich an Verwandte vermietet werden. Im Allgemeinen ist zu beachten, dass das Mietverhältnis so ausgestaltet ist und durchgeführt wird, wie es einem Mietverhältnis zu Dritten entsprechen würde (sog. "Fremdvergleich"). Im Speziellen sind die örtlichen Angemessenheitskriterien für Wohnraum bei der Gewährung von Unterkunftskosten maßgeblich. |
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#4
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| Hallo Angela1968, wie ist es bai ALG 2? Welche Voraussetzungen muss man da erfüllen? Zitat:
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#5
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| Wieso möchtest Du jetzt die Bedingungen für ALG II wissen? Deine Eltern werden die Grundsicherung für Rentner und Erwerblose beziehen und nicht ALG II. Wenn Du entsprechendes Einkommen hast musst Du sie mietfrei wohnen lassn. Oder beziehst Du ALG II? Dann musst Du einen Mietvertrag mit Deinen Eltern machen. Es wird geprüft ob Du eine ortsübliche Miete verlangst. Bloss dann wird Dir die Miete Deiner Eltern als Einkommen vom ALG II abgezogen. Also im Prinzip hättest Du dann auch nicht allzuviel gewonnen. Es wäre so das zwar Deine Eltern etwas zu ihrer Grundsicherung dazuerhlten um Dir die Miete zu zahlen und Dir wird diese als Einkommen vom ALG II abgezogen. Angela |
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#6
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| Hallo, liebes Forum! meine Eltern bekommen beide ALG II, sind keine Rentner. Kann ich die Einliegerwohnung (mit separatem Eingang) in meinem Haus an meine Eltern vermieten? Ich bin berufstätig. Danke |
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#7
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| Wenn sie angemessen ist und die Miete nachweislich tatsächlich fließt, ja.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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