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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Liebe Forumsmitglieder!!! Vielleicht könnt ihr ja unsere Gedankenkreise schliessen. Wir sind eine Familie mit 2 kleinen Mädchen und beziehen zur Zeit ALG II. Glücklicherweise bekomme ich höchstwahrscheinlich eine befristete Tätigkeit (6 Monate) und unser Einkommen wird dann 50 Euro (ca. 1380 Euro netto) mehr als der Hartz IV Satz betragen. Jetzt wollten wir ganz schlau Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen, um ein bisschen "luxuriöser" (haha!!!) leben zu können. Das sind natürlich wieder 40 Seiten von Anträgen und Nachweisen. Ich habe jetzt von einem Bekannten erfahren, dass ich auf alle Fälle im nächsten Jahr etwas von meiner Lohnsteuer zurückbekommen würde, da ich in diesem Jahr nur 4 Monate arbeite. Meine Fragen: Wann erhält man die Lohnsteuer für 2009 ungefähr zurückerstattet? Würden Wohngeldstelle und Kinderzuschlagstelle (Familienkasse) das erfahren und wir müssten dann die gezahlten Hilfen wieder zurückerstatten, so dass wir uns jetzt eigentlich die ganze Antragsausfüllerei sparen können und lieber nur die Steuererklärung im nächsten Jahr ausfüllen und auf den Geldsegen vom Finanzamt warten und dann mit dem Luxusleben anfangen? Vielen Dank und liebe Grüsse |
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#2
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| GEh mal hier rechnen........ Lohn- und Gehaltsberechnungen online bei einem Netto von 1380 Euro Lohnsteuerklasse III ergibt das ein Brutto von 1730 Euro und keinen Cent Lohnsteuer, nur Sozialversicherungsbeiträge. Du kannst nix zurück bekommen - wenn du nix zahlt. - der nachtvogel - |
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#3
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| Danke für die schnelle Antwort, Nachtvogel! Mein Brutto wären ca. 2180 Euro im Monat (Lehrerin, öffentlicher Dienst, Vertretungsstelle befristet auf 6 Monate). Beim Senat (in Berlin) hat man mir mitgeteilt, dass ich 1380 ausbezahlt bekäme und auch Vertretungskollegen haben die gleiche Summe brutto/netto bekommen. Von denen habe ich auch die Info mit dem Lohnsteuerjahresausgleich. Was meinst du dazu? Liebe Grüsse |
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#4
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| hm, dann verstehe ich aber nicht warum netto sowenig rauskommt. öffentlicher Dienst kenn ich mich aber auch nicht so gut aus. Normalerweise ist das Netto aber da höher, weil die Sozialversicherungsabzüge ganz anders sind. Welche Lohnsteuerklasse hast du den ? Vielleicht antwortet ja noch jemand der sich mit öffentlichen Dienst besser auskennt. - der nachtvogel - |
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#5
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| Wieso sind die SV Beiträge im ÖD anders?! Das wage ich aber zu bezweifeln. Nur beim Beamtenstatus wäre das der Fall. Ich glaube aber nicht, dass man eine 6-Monats-Vertretung verbeamtet. Turtle |
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#6
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| 2180 Euro Brutto Steuerklasse 1, 2 Kinder komme ich auf Netto 1.441,66 EUR bei Steuerklasse 3, 2 Kinder komme ich auf 1.677,59 EUR..... Ist alles eindeutig mehr wie 1380 Euro...... deshalb dachte ich das wäre wesentlich weniger Netto, @cecilla geh mal selber rechnen, da siehst du auch gleich was du an Steuerabzügen jeweils hast. Lohn- und Gehaltsberechnungen online der nachtvogel |
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#7
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| Vielen Dank für die Antworten! Mal sehen, was die mir vom Senat sagen, wenn ich den Vertrag unterschreibe. Wisst ihr aber, was ich mit meiner ursprünglichen Problematik am besten machen sollte. Falls es so ist, dass ich Steuern zurückerstattet bekomme, würde das die Familienkasse (Kinderzuschlag) oder Wohngeldstelle herausfinden? Liebe Grüsse |
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#8
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| Also ich würde das ganze angeben. Heutzutage werden doch von wer weiß welchen Stellen auch immer Datenabgleiche vorgenommen. Wenn da dann was auffällt hast du den Ärger. |
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#9
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| Fürs Wohngeld ist das mit der Steuererstattung wurscht - da wird ohnehin mit Bruttoeinkommen gerechnet und es gibt pauschale Abzüge. Von daher solltet ihr den Wohngeldantrag mal auf jeden Fall stellen. |
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#10
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| Vielen, vielen Dank!!! Weiss jemand, wie das mit dem Kinderzuschlag von der Familienkasse ist? Sind die am Lohnsteuerjahresausgleich interessiert und würden dann das gezahlte Geld zurückfordern? Liebe Grüsse |
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| Stichworte |
| kinderzuschlag, lohnsteuerjahresausgleich, rückforderung, wohngeld |
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