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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 21.06.2011, 17:40
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Registriert seit: 21.09.2010
Beiträge: 13
Frage Wird Eingliederungshilfe bei Grundsicherung angerechnet?

Hallo Leute,

ich erhalte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
des Weiteren erhalte zusätzlich Sozialhilfe nach SGB XII (damit wird die Kfz-Versicherung übernommen).
Die Sozialhilfe wird vom Kommunalen Sozialverband Sachsen gezahlt.

Meine Frage:

Wird die zusätzliche Sozialhilfe nach SGB XII bei der Grundsicherung angerechnet und muss diese im Antrag angegeben werden?

Ich danke für eure hilfreichen Antworten
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  #2  
Alt 22.06.2011, 08:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 140
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Wie sagt der Jurist doch so schön: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein.

§ 82 SGB XII Begriff des Einkommens
(1) Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, ......

Eingliederungshilfe ist Leistung nach diesem Buch (SGB XII) und damit nicht anzurechnen.

Im Antrag angeben sollte man es der guten Ordnung halber trotzdem!
__________________
Unterstelle niemals Absicht, wenn schlichte Dummheit als Begründung ausreicht!
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  #3  
Alt 22.06.2011, 14:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.09.2010
Beiträge: 13
Standard

Hallo Dummbatz,

ich danke dir für die schnelle und aussagekräftige Aussage.
Meine Gefühl sagte das gleiche, für das rechtliche bin ich
noch nicht tief genug in der Materie.

Auf jedenfall hast du mir den Tag gerettet...

Danke
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Stichworte
eingliederungshilfe, grundsicherung, sozialhilfe

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