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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 11.12.2009, 14:27
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Standard Wegnahmen von 50 Euro Einkommen

Ich bekomme 50 Euro EU-Rente und Grundsicherung.

Ist es rechtens, dass die 50 Euro als Einkommen vollkommen weggenommen werden, oder könnte ich das eigentlich behalten, weil es unter der Freigrenze von 100,- Eu im Monat liegt?
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  #2  
Alt 11.12.2009, 14:31
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.212
Standard

Zitat:
Zitat von kiaski Beitrag anzeigen
Ich bekomme 50 Euro EU-Rente und Grundsicherung.

Ist es rechtens, dass die 50 Euro als Einkommen vollkommen weggenommen werden, oder könnte ich das eigentlich behalten, weil es unter der Freigrenze von 100,- Eu im Monat liegt?

Wer nimmt dir denn was weg?
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 11.12.2009, 16:12
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Standard Lesen, Denken, Antworten

Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Wer nimmt dir denn was weg?

Ist das so schwer zu verstehen? Das Amt!
Ist die Wegnahme der 50 Euro rechtens oder wider das Gesetz?
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  #4  
Alt 11.12.2009, 16:28
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Bei Grundsicherung gibt es doch gar keinen 100€ Freibetrag?

Ausserdem nimmt Dir niemand diese 50€ weg.
Du bekommst schlichtweg weniger Grundsicherung.
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  #5  
Alt 11.12.2009, 16:42
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Ich denke ich versteh Dein Problem und Dein Denkefeler.

Aber hier wäre es egal ob Du Grundsicherung (ist da für Leute die Erwerbsunfähig un Rentner sind) oder AlG II ( ist für arbeitsfähige Leute da) beziehen würdest.

Die EU-Rente ist kein Erwerbseinkommen auf das es bei ALG II Freigrenzen geben würde. Auch hier wüde diese Rente voll abgezogen werden.

Angela
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  #6  
Alt 11.12.2009, 18:10
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Zitat:
weil es unter der Freigrenze von 100,- Eu im Monat liegt?
Welche Freigrenze von 100 Euro? Ich glaube, du verwechselst Grundsicherung und ALG 2.

Im SGB XII gilt bzgl. Einkommen das hier:

SGB 12 - Einzelnorm

Turtle
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  #7  
Alt 11.12.2009, 21:14
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Zitat:
Zitat von Angela1968 Beitrag anzeigen
Ich denke ich versteh Dein Problem und Dein Denkefeler.

Aber hier wäre es egal ob Du Grundsicherung (ist da für Leute die Erwerbsunfähig un Rentner sind) oder AlG II ( ist für arbeitsfähige Leute da) beziehen würdest.

Die EU-Rente ist kein Erwerbseinkommen auf das es bei ALG II Freigrenzen geben würde. Auch hier wüde diese Rente voll abgezogen werden.

Angela
Doch Rente gilt, per Gesetz, als Einkommen.
Gibt es da keine Freigrenzen?
Wie definieren die denn Einkommen?
Was ist denn jetzt Erwerbseinkommen?
Was ist anrechnungsfreies Einkommen?
Muss alles was als Einkommen gilt, voll abgegeben werden, weil es da keine Freigrenzen gibt?
Im Gesetzestext finde ich nur die Formulierung "Einkommen".
???

Auf dem Amt erklärt mir das keiner und wenn ich frage bekommen ich Antworten, die dem persönliche Geschmack der Sachbearbeiterin entsprechen und NICHT der aktuellen Rechtslage.

Vielen Dank also für jede Hilfe.
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  #8  
Alt 11.12.2009, 23:28
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Beiträge: 3.298
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Rente ist Einkommen, aber wie angela schrieb kein ERWERBSeinkommen.

Hier mal die Definition von Erwerbseinkommen.

Erwerbseinkommen ? Wikipedia

Und bei dem von Turtle verlinkten § steht doch eindeutig dabei wann ein Freibetrag gewährt werden kann und dieser

Zitat:
(3) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag in Höhe von 30 vom Hundert des Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 50 vom Hundert des Eckregelsatzes. Abweichend von Satz 1 ist bei einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen von dem Entgelt ein Achtel des Eckregelsatzes zuzüglich 25 vom Hundert des diesen Betrag übersteigenden Entgelts abzusetzen. Im Übrigen kann in begründeten Fällen ein anderer als in Satz 1 festgelegter Betrag vom Einkommen abgesetzt werden.
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  #9  
Alt 12.12.2009, 01:00
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Beiträge: 18.987
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Zitat:
Was ist denn jetzt Erwerbseinkommen?
Was meinst du wohl? Einkommen aus einem ERWERB, sprich ARBEIT. Das ist Rente nunmal nicht.

Turtle
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  #10  
Alt 12.12.2009, 11:50
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Standard Anrechnungsfreies Einkommen

Was ist anrechnungsfreies Einkommen?
Muss alles was als Einkommen gilt, voll abgegeben werden, weil es da keine Freigrenzen gibt?
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