Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Sozialhilfe - Grundsicherung > Grundsicherung - Sozialhilfe

Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #11  
Alt 12.12.2009, 11:54
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

Ja, du musst alles angeben. Das Amt prüft dann, was lt. Gesetz und Rechtsprechung anzurechnen ist und was nicht.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 12.12.2009, 11:57
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1.166
Standard

Es gibt kein anrechnungsfreies Einkommen, weder bei Grundsicherung (was Du erhalten müsstest) noch bei ALG II.

Es gibt nur Einkommen mit Freigrenzen.

Alles was Du an Einkommen hast musst Du angeben. Rein theoretisch auch das Geld auf der Straße was Du findest, aufhebst und in Deine Geldbörse steckst.

Angela
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 12.12.2009, 12:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.298
Standard

Angegeben werden muss jedes Einkommen.

Zum Einkommen gehört nicht, dass was im von Turtle verlinkten Paragraphen steht:

Zitat:
§ 82 Begriff des Einkommens

(1) Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, des befristeten Zuschlags nach § 24 des Zweiten Buches, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Bei Minderjährigen ist das Kindergeld dem jeweiligen Kind als Einkommen zuzurechnen, soweit es bei diesem zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes benötigt wird.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 12.12.2009, 22:04
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Angela1968 Beitrag anzeigen
Es gibt kein anrechnungsfreies Einkommen, weder bei Grundsicherung (was Du erhalten müsstest) noch bei ALG II.

Es gibt nur Einkommen mit

Alles was Du an Einkommen hast musst Du angeben. Rein theoretisch auch das Geld auf der Straße was Du findest, aufhebst und in Deine Geldbörse steckst.

Angela
Beim Arbeitslosengeld II bleiben aber einmalig 50 € im Jahr anrechnungsfrei... findest du 50 € auf der Straße, was ja nicht regelmäßig passiert, darfs nicht vom ALG II abgezogen werden.

Rente betrifft das aber nicht...

Geändert von Turtle1972 (13.12.2009 um 00:36 Uhr)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 14.12.2009, 09:32
Benutzerbild von Luca
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2.104
Standard

Zitat:
Zitat von Angela1968 Beitrag anzeigen
Alles was Du an Einkommen hast musst Du angeben. Rein theoretisch auch das Geld auf der Straße was Du findest, aufhebst und in Deine Geldbörse steckst.

Angela
Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Beim Arbeitslosengeld II bleiben aber einmalig 50 € im Jahr anrechnungsfrei... findest du 50 € auf der Straße, was ja nicht regelmäßig passiert, darfs nicht vom ALG II abgezogen werden.
Stimmt, aber dafür sorgt man dafür, dass man eine Anzeige wegen Fundunterschlagung erhält.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #16  
Alt 14.12.2009, 10:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 361
Standard

Bei GruSi gibts auch die 30€ Versicherungspauschale nicht. Es werden aber die tatsächlichen notwendigen Versicherungen vom Einkommen abgesetzt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
grundsicherung, rente

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wieviel KU an volljährigen Schüler ginaxyz Kindesunterhalt 43 06.08.2010 12:54
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Lohnt sich Hinzuverdienst über 400 Euro? musv Hartz IV 4 - ALG II 2 35 29.12.2009 17:58
Günstig kochen nachtvogel Hartz IV Kochbuch: backen und kochen mit Hartz 4 20 19.10.2009 00:22
Hartz IV Kochbuch spinatschnecke Hartz IV Kochbuch: backen und kochen mit Hartz 4 15 25.04.2009 11:47
Eltern mutter alg2 - tochter ausbildung Kurrupt Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 11 15.04.2009 13:17


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:00 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0