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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Ich bin etwas schockiert. Ich habe soeben die Ablehnung über die Grundsicherung bzw. Sozialhilfe für unsere Oma erhalten. Sie lebt seit 2005 im Pflegeheim. Bis jetzt hatte das Geld ja immer noch gereicht, doch das Heim erhöht die Kosten. Sie bekommt Altersrente und paar Euro Wohngeld. Wir haben für Oma einen Bestattungsvorsorgvertrag gemacht und natürlich auch bezahlt(von Oma's Geld) von 3000,00€. Diesen Vertrag, der ja für die eventuelle Beerdigung ist; sollen wir kündigen und das Geld für Oma's Heimaufenthalt verwenden. Erst dann bekäme sie Grundsicherung. So das Amt. Wer soll Oma's Beerdigung bezahlen(wenn es soweit ist) wir können es nicht haben selbst Harzt IV. Zählt dieser Vorsorgevertrag wirklich zum Sparguthaben? Ich hab doch das Geld nicht mehr. Kann mir da jemand helfen bzw. wo könnte ich Hilfe herbekommen. Grüße herzina |
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#2
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| Das ist so richtig. Und im Sterbefall würde das Sozialamt die Beerdigung übernehmen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Wenn das Sozialamt nicht überzeugend geprüft hat, dass der Einsatz des für die Sterbevorsorge angesparten Vermögens keine Härte i. S. von § 90 Abs. 3 SGB XII darstellt, hätte eine Anfechtung der Ablehnung Aussicht auf Erfolg. Siehe z. B. hier:https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...ds=&sensitive= |
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#4
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| Danke für die schnellen Antworten. Der link ist sehr interessant und es tut gut zu wissen, das man nicht nur allein der Willkür der Ämter ausgeliefert ist. Bei uns verhält es sich ja ähnlich,wie in diesem Fall, aber wir leben in Sachsen und wie jeder weiß ist Recht nicht gleich Recht, insbesondere nicht wenn man hier im Osten wohnt. Ausserdem denken die Bearbeiter wahrscheinlich sie müßen es von ihrem Geld bezahlen. Nach einem Telefonat heut, hat mir die Bearbeiterin den Vorschlag gemacht doch Widerspruch einzulegen, aber den werde sie ablehnen. Bitte was ergibt diese Aussage für einen Sinn? Ich weiß nicht mehr weiter, wo kann ich mich hinwenden? Einen Anwalt können wir uns nicht leisten. |
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#5
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| Zitat:
2. Ihr könnt euch beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen. Dann kostet der Anwalt nur noch 10 €.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#6
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| Eine Haftung für Fehler der Sachbearbeitung steht im Moment doch gar nicht zur Debatte. Es geht zunächst doch darum, ob das geltende Recht richtig angewendet wurde. Ob das der Fall ist, entscheiden die zuständigen Sozialgerichte. Wie das dann letztlich ausgeht, ist allerdings offen. Das wusste in dem verlinkten Fall vorher auch niemand... Sollte bereits eine Entscheidungspraxis des am Ort zuständigen Sozialgerichts in der hier umstrittenen Rechtsfrage bekannt sein, kann man sich darauf evtl. berufen. Das sollte ein guter Rechtsanwalt am Ort wissen oder in Erfahrung bringen können. Unabhängig davon kann man sich evtl. bei örtlichen Selbsthilfevereinen oder den Beratungsstellen der freien Wohlfahrtsverbände oder der Verbraucherzentrale schlau machen... |
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#7
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| Was hat die Oma denn sonst noch für Vermögen (Guthaben Girokonto, Sparbücher,etc.?) |
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#8
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| Mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts müsste sich doch eigentlich auch ein sächsisches Sozialamt überzeugen lassen (RdNr. 22):https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...ds=&sensitive= |
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#9
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| Vorsicht ... Sachsen ist ein FREIStaat. Und da hat noch nicht jeder Richter von "BUNDESgerichten" gehört geschweige den gelesen. ![]() ![]() ![]() Es ist leider so, dass ab und an fehlerhafte Aussagen getroffen werden. Wie herzina schrieb, hat diese heute die Ablehnung erhalten. Damit sollte es auch ohne Anwalt möglich sein, in Widerspruch zu gehen. Die Begründung dafür ergibt sich ja aus dem verlinkten Urteil. Auch in Sachsen werden Widersprüche nicht vom selben Sachbearbeiter entschieden. Daher wird man abwarten müssen, wie der andere MA in dieser Sache entscheidet. Ehe jedoch der Widerspruch eingelegt wird, sollte man genau schauen ob es noch andere Vermögen gibt (Haus, Sparbücher, etc.). Überschreiten diese in Summe das geschützte Vermögen ist die Hilfe zurecht abgelehnt wurden. |
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| Stichworte |
| bestattungsvorsorge, grundsicherung |
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