| |
| |||||||
| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo alle zusammen ! Ich habe vor ein paar Monaten einen Flyer von den Linken im Briefkasten das sich in Mönchengladbach (NRW) der größen Anspruch der Wohnung geändert hat und damit auch was das Amt bezahlt . Beim größten Vermieter hier in der Stadt gab es diese Meldung auch allerdings weniger und beim Amt sagte mir man da hat sich gar nichts geändert . Was stimmt den jetzt ? Das googlen hat mir nicht viel gebracht . Da ich aber umziehen werde muß ich ja Wissen was ich darf und was nicht . Zu mir ich bin alleinstehend und beziehe Grusi . Zu einer Freundin sie möchte mit ihrer Pflegebedürftigen Mutter zusammen ziehen , damit ein Heim auffenthalt verhindert wird beide beziehen auch Grusi . Was sthet uns den nun zu ? Vielen Dank schon mal für eure antworten . |
|
#2
| |||
| |||
| Das erfährst du nur beim zuständigen Amt. Willst du außerdem noch Umzugskosten erstattet haben, brauchst du sowieso enie Umzugsgenehmigung. Die gibt widerrum nur bei einem erforderlichen Umzug. Um Ärger zu vermeiden besser beim zuständigen Amt nachfragen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| wohnung |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Muss/sollte ich meine Wohnung so schnell wie möglich kündigen? | Juliette | Kosten der Unterkunft | 24 | 15.03.2010 18:53 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Wohnung gekündigt, Arge genehmigt neue Wohnung nicht | cerise | Kosten der Unterkunft | 6 | 17.12.2009 10:38 |