ich lese gerade
KdU - Kosten der Unterkunft: Miete, Heizkosten Zitat:
Gem. § 29 Abs. 1 S. 1 SGB XII sind laufende Leistungen für Unterkunft, Heizung uns sonstige unterkunftsbezogene Nebenkosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen jeden Monat zusätzlich zum Regelsatz zu gewähren.
Die Kosten für Strom, Gas, Warmwasser, Kaltwasser, Müllabfuhr, Kabelfernsehen, gehören nicht zu diesen unterkunftsbezogenen Nebenkosten; sie werden vom Regelsatz bereits erfasst.
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ISt das richtig das bei der Grundsicherung im Alter
Warmwasser, Kaltwasser und auch Müllabfuhr nicht zu den Nebenkosten gehören und mit dem Regelsatz abgedeckt sind ?
Ich dachte das wäre wie im ALGII und Kaltwasser sowie Müllabfuhr würden zu den NEbenkosten der Unterkunft gehören ???