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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 16.01.2012, 10:51
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Registriert seit: 05.09.2011
Beiträge: 6
Standard Was darf das Amt bestimmen?

Hallo,

vor kurzem fragte ich hier im Forum, ob das Amt, wenn man einen Antrag auf Grundsicherung stellt, bestimmen kann, dass ein eigenes, vom Antragsteller bewohntes Haus, verkauft werden muss. Es hieß, dass ein Antrag auf Grundsicherung maximal abgelehnt werden könne, jedoch keine Auflage, dass ein Haus verlassen oder verkauft werden müsse. So war meine Auffassung bisher auch.

Nun lese ich im Forum hier, dass der Nutzer

" [...] über Vermögen verfügen würde und das Haus verkaufen müßte." (hier im Forum unter Grundsicherung trotz Eigentum)

Also ganz klar die Frage:

Person A stellt Antrag auf Grundsicherung. Amt stellt fest, Kosten für Hause, Heizung, etc. sind nicht angemessen. Kann das Amt dann BESTIMMEN, dass Person A das Haus verkauft? Oder wird das Amt lediglich sagen, dass der Antrag nicht in der vorliegenden Form mit den angegeben Kosten akzeptiert wird?

Ich danke für Antworten.

Viele Grüße

m.
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  #2  
Alt 16.01.2012, 10:55
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.837
Standard

Das Amt kann nur ablehnen mit der Begründung, dass verwertbares Vermögen in Form des Hauses vorhanden ist. Ob derjenige das Haus dann verkauft, einen Teil vermietet, sich einen gutverdienenden Partner oder eine andere Variante zur Bestreitung des Lebensunterhaltes findet, ist ihm überlassen.
__________________
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