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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 21.12.2009, 23:00
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Registriert seit: 19.12.2009
Beiträge: 9
Standard Von wem kann die Sozialbehörde Unterhalt fordern?

Hallo eine frage eine frage bin 20 und habe ein kind weil ich krank bin soll ich zum sozialamt
stimmt das was unten steht weil ich ein kind habe was 8 Monate alt ist sind meine eltern für mich
nicht verflichtet unterhalt zu zahlen also würde das sozialamt meine elter nicht anschreiben?
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Grundsätzlich kann die Sozialhilfebehörde nur Unterhalt von Verwandten ersten Grades, also von Eltern oder Kindern, nicht jedoch von Großeltern, Enkeln oder Geschwistern fordern. Auch kann von Eltern keine Sozialhilfe gefordert werden , wenn die Tochter ein Kind hat das noch keine sieben Jahre alt ist.

Natürlich kann weder nach dem Sozialhilferecht noch nach dem Zivilrecht Unterhalt für Schwiegereltern, Schwiegersöhne oder -töchter gefordert werden.

Der Ehemann muss also nicht Unterhalt für die Eltern seiner Ehefrau, bzw. umgekehrt zahlen.

Es ist nur in extremen Ausnahmefällen denkbar, dass die Ehefrau aufgrund Ihres hohen Unterhaltsanspruches und Taschengeldanspruches gegenüber dem Ehemann aus diesem Einkommen Unterhalt für Ihre Eltern zahlen muss. Dies wäre dann eine indirekte Unterhaltszahlung des Ehemannes an die Eltern der Ehefrau.
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  #2  
Alt 22.12.2009, 07:19
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Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 884
Standard

ja, der Übergang eines Unterhaltsanspruchs gegenüber den Eltern auf den Sozialhilfeträger ist in deinem Fall nach § 94 Abs. 1 S. 3 SGB XII ausgeschlossen, wenn du dein Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres betreust.
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