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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 13.05.2009, 10:32
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Standard Volle Erwerbsminderungsrente - Trennung - Anspruch auf Grundsicherung oder andere Lei

Hallo, bin neu hier, da mir was auf der Seele brennt.
Ich will mich im Sommer auch raeumlich von meinem Mann trennen.
Werde meine Tochter (7) mitnehmen und beziehe eine Erwerbsminderungsrente, wegen voller Erwerbsunfaehigkeit.
Diese betraegt 680€
Stehen mir noch andere Gelder zu, oder "muss" ich davon unser beider Lebensunterhalt bestreiten?
Vielen dank schon mal und liebe Gruesse l34v3 m3 4lon3
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  #2  
Alt 13.05.2009, 11:27
Benutzerbild von Django
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Beiträge: 180
Standard

Spontan fällt mir dazu ein:

1. Kindergeld
2. Unterhalt (Ersatzweise Unterhaltsvorschuss für die Tochter)
3. Wohngeld

Grundsicherungsleistungen sehe ich zunächst erst mal nicht vordergründig.
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  #3  
Alt 13.05.2009, 14:25
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Registriert seit: 13.05.2009
Beiträge: 2
Standard @ Django

Vielen Dank fuer deine Antwort, das macht meinen Kopf schon erst mal freier
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  #4  
Alt 22.06.2010, 13:20
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ubu ubu ist offline
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Vorab folgendes: Grundsicherung kommt nur in Betracht, wenn deine EM-Rente unbefristet ist. In diesem Fall hättest du Anspruch auf Grundsicherung, deine Tochter auf Hilfe zum Lebensunterhalt.
Falls Rente befristet ist, habt ihr beide Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.

Allerdings nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Überschlägige Berechnung:

680,00 € Rente
184,00 € Kindergeld
133,00 € Mindestunterhalt/Unterhaltsvorschuss

997,00 € Einkommen (oder mehr, falls Unterhalt höher ist).

Bedarf (ohne Unterkunftskosten) wäre:
359,00 € Regelsatz für dich
215,00 € Regelsatz für deine Tochter
43,08 € Mehrbedarf wegen Alleinerziehung

617,08 € Bedarf
Hinzu käme die Warmmiete.
Bis ca. 380,00 € Warmmiete wärst du bei obiger Berechnung gar nicht bedürftig.

Dann gäbe es aber noch zwei Möglichkeiten:
Liegt die Miete unter oder geringfügig über 380,00 €, hättest du noch aufstockend Anspruch auf Wohngeld.
Ansonsten bei der Familienkasse der Arbeitsagentur mal prüfen lassen, ob die Anspruch auf Kinderzuschlag hast.

Ich denke nicht, dass du auf Hilfe vom Sozialamt angewiesen sein wirst, sondern ggfs. deinen Fehlbedarf durch die Inanspruchnahme anderer Sozialleistungen abdecken kannst.
Wenn du allerdings in einem Gebiet mit einem sehr hohen Mietniveau wohnst (Köln, München), dann kann es natürlich trotzdem sein, dass ein Grusi/HzL-Anspruch besteht.
__________________
Schöne Grüße
ubu
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  #5  
Alt 22.06.2010, 14:30
Benutzerbild von Kanzikatze
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Zitat:
Zitat von ubu Beitrag anzeigen
Überschlägige Berechnung:

680,00 € Rente
184,00 € Kindergeld
133,00 € Mindestunterhalt/Unterhaltsvorschuss

997,00 € Einkommen (oder mehr, falls Unterhalt höher ist).
Die Kleine ist 7 Jahre alt, also 2. Altersstufe. Sie würde - so Papa nicht zahlt - 180,00 € UV bekommen.
__________________
ALG II – Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nur so zur Erinnerung.
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  #6  
Alt 22.06.2010, 14:32
Benutzerbild von ubu
ubu ubu ist offline
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Ort: Westfälisches Zonenrandgebiet
Beiträge: 601
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Ups, stimmt...

Ich bin aus diesem Thema irgendwie raus, da wir in unserem Sozialamt ganze 2 (in Worten: zwei) SGB XII-Fälle mit Kindern haben...
__________________
Schöne Grüße
ubu
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