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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Hallo, bin neu hier, da mir was auf der Seele brennt. Ich will mich im Sommer auch raeumlich von meinem Mann trennen. Werde meine Tochter (7) mitnehmen und beziehe eine Erwerbsminderungsrente, wegen voller Erwerbsunfaehigkeit. Diese betraegt 680€ Stehen mir noch andere Gelder zu, oder "muss" ich davon unser beider Lebensunterhalt bestreiten? Vielen dank schon mal und liebe Gruesse l34v3 m3 4lon3 |
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#2
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| Spontan fällt mir dazu ein: 1. Kindergeld 2. Unterhalt (Ersatzweise Unterhaltsvorschuss für die Tochter) 3. Wohngeld Grundsicherungsleistungen sehe ich zunächst erst mal nicht vordergründig. |
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#3
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| Vielen Dank fuer deine Antwort, das macht meinen Kopf schon erst mal freier |
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#4
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| Vorab folgendes: Grundsicherung kommt nur in Betracht, wenn deine EM-Rente unbefristet ist. In diesem Fall hättest du Anspruch auf Grundsicherung, deine Tochter auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Falls Rente befristet ist, habt ihr beide Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Allerdings nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Überschlägige Berechnung: 680,00 € Rente 184,00 € Kindergeld 133,00 € Mindestunterhalt/Unterhaltsvorschuss 997,00 € Einkommen (oder mehr, falls Unterhalt höher ist). Bedarf (ohne Unterkunftskosten) wäre: 359,00 € Regelsatz für dich 215,00 € Regelsatz für deine Tochter 43,08 € Mehrbedarf wegen Alleinerziehung 617,08 € Bedarf Hinzu käme die Warmmiete. Bis ca. 380,00 € Warmmiete wärst du bei obiger Berechnung gar nicht bedürftig. Dann gäbe es aber noch zwei Möglichkeiten: Liegt die Miete unter oder geringfügig über 380,00 €, hättest du noch aufstockend Anspruch auf Wohngeld. Ansonsten bei der Familienkasse der Arbeitsagentur mal prüfen lassen, ob die Anspruch auf Kinderzuschlag hast. Ich denke nicht, dass du auf Hilfe vom Sozialamt angewiesen sein wirst, sondern ggfs. deinen Fehlbedarf durch die Inanspruchnahme anderer Sozialleistungen abdecken kannst. Wenn du allerdings in einem Gebiet mit einem sehr hohen Mietniveau wohnst (Köln, München), dann kann es natürlich trotzdem sein, dass ein Grusi/HzL-Anspruch besteht.
__________________ Schöne Grüße ubu |
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#5
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| Zitat:
__________________ ALG II – Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nur so zur Erinnerung. ![]() |
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#6
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| Ups, stimmt... Ich bin aus diesem Thema irgendwie raus, da wir in unserem Sozialamt ganze 2 (in Worten: zwei) SGB XII-Fälle mit Kindern haben...
__________________ Schöne Grüße ubu |
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