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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 28.02.2010, 12:18
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Standard Unübliche Kleidergrösse

Hallo,
ich habe folgende Frage:

Ich beziehe Grundsicherung und bin Erwerbsunfähig.
Ich bin fast 2 Meter gross und gut gebaut.
Da meine Kleidergrösse 62 / 64 bzw. 4XL ist, finde ich in
Second Hand Läden und normalen Versandhäusern keine
passende Kleidung.

In Spezialgeschäften gäbe es zwar passende Kleidung,
allerdings zu stolzen Preisen.

Mein Sachbearbeiter hat da keinen Rat.

Gibts da eine Möglichkeit für zusätzliche Leistungen?

Vielen Dank - ich für jeden Rat dankbar.

Christian S.
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  #2  
Alt 28.02.2010, 15:30
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Standard

Ich denke nicht, dass es für Kleidung in unüblichen Größen einen Zuschuss geben kann. Kleidung ist aus dem Regelbedarf zu kaufen, daher wird es da wohl keine Möglichkeit geben.

LG,
Siebenstern
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  #3  
Alt 28.02.2010, 16:26
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Beiträge: 3.298
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Hier mal ein Übergrössen Versandhaus mit relativ normalen Preisen.
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  #4  
Alt 28.02.2010, 17:11
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Hallo,

leider ist kein Link dabei...

Haben die 4XL ?

Also bei Neckermann, Otto und Baur hab ich nichts gefunden.
Quelle gibt´s ja leider nicht mehr. Das Kaufhaus war nur ca. 10 Km
von mir entfernt. Bei Quelle hab ich vereinzeilt mal was gefunden.

Das Problem ist, dass z. B.die Jacken und Pullover zu kurz sind.
Erst gestern habe ich bei einem Grosshandel eine Jacke in
3XL probiert. 50 % Reduziert - hätte 20 Euro gekostet und war
sowas von zu klein. XL denke ich... :-(

Ich kann doch nichts dafür, dass ich so gross bin und halte
das schon für soziale Ungerechtigkeit.
Für meine Krankheiten kann ich ja auch nichts.

Wenn ich arbeiten könnte, wäre ein Einkauf bei
einem Spezialgeschäft ja kein Problem.

Ich laufe also entweder nackt herum und erfriere oder
ich verhungere in einem Anorak.

Viele Grüsse

Christian S.
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  #5  
Alt 28.02.2010, 17:48
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Ups sry hat den link rausgehauen.

Herrenmode < MEN PLUS - Mode in Übergrößen online bestellen - MEN PLUS
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  #6  
Alt 28.02.2010, 17:52
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.579
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Bei C&A gibts auch Übergrößen zu relativ guten Preisen. Auch im Online-Shop.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #7  
Alt 28.02.2010, 17:53
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Ort: NRW
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Ist schon nicht einfach bei der Länge etc. halbwegs preiswerte Bekleidung zu bekommen.

Vorhin kam hier so eine Hauswurfsendung von Kik, dort haben die auch Bekleidung in 4 oder 5 x XL

Hätte auch noch einen Link. Wie preiswert das jetzt zu beurteilen ist kann ich nicht sagen. Kannst ja mal schauen

Mode in Übergröße bis 10XL*-*Home

Gruß
Rieke
__________________
Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher

http://www.sozialhilfe24.de/forum/gr...ft-skills.html
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  #8  
Alt 01.03.2010, 12:32
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Beiträge: 152
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@cmszd
Bei den Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII ist es nicht ausgeschlossen, eine höhere Leistung zu erhalten. Nach § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII werden die Bedarfe abweichend festgelegt, wenn im Einzelfall ein Bedarf unabweisbar seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht. Dies könnte in Ihrem Fall dann überzeugend gegeben sein, wenn Sie nachweisen, dass auch die Preise für die von Ihnen benötigte Bekleidung erheblich über dem Durchschnitt liegen.
__________________
Schöne Grüße
Heinz Hoffmann
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  #9  
Alt 04.03.2010, 08:00
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Dazu gibt es ein Urteil des Sozialgerichtes Bremen. Allerdings wurde da nur ein Darlehen gewährt.
Beschluss des SozG Bremen (S 23 AS 1829/09 ER - Darlehen für Hose) | Hartz IV-Behörde muss Übergewichtigem Darlehen für Kauf einer neuen Hose gewähren - gefunden bei kostenlose-urteile.de
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  #10  
Alt 04.03.2010, 08:14
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@mmmbaerbl
Es handelt sich nicht um ein Urteil, sondern um eine einstweilige Anordnung im Bereich des SGB II noch vor dem Urteil des BVerfG vom 09.02.2010. Im SGB XII gibt es die Regelung des § 28 Abs. 1 Satz 2 SGBXII (#8) bereits seit 01.01.2005. Im SGB II-Bereich könnte möglicherweise eine Leistung im Rahmen der Härtefallklausel möglich sein. Die ist hier aber nicht gefragt (Grundsicherung und Sozialhilfe nach SGB XII).
__________________
Schöne Grüße
Heinz Hoffmann
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