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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 26.08.2009, 14:47
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Reden Umzugskostenübernahme bei Auszug aus gemeinsamer Wohnung nach Trennung

Der Fall: Ein Paar (unverheiratet) will sich trennen. Für den Mann ist eine geeignete kleinere Wohnung gefunden. Die Frau verbleibt vorübergehend in der jetzt für sie zu großen Wohnung bis auch für diese eine kleinere Wohnung gefunden ist. Die Kostenübernahme für den Umzug wird nun für den Mann abgelehnt. Eine Übernahme der Umzugskosten, auch Darlehenweise, wird abgelehnt. Zudem würde bei Auszug des Mannes für die bisherige Wohnung nur noch die angemessenen Kosten für eine Einzelperson (hier die Frau) übernommen, womit dann die Miete nicht mehr vollständig bezahlt werden könnte.

Nach dieser Praxis ist das Paar praktisch gezwungen weiterhin zusammen zu wohnen (was ich als ziemlich menschenverachtend empfinde).

Meine Frage: Wie bekommen ich den Sozialhilfeträger (Grundsicherungsamt) dazu, die Umzugskosten vollständig zu übernehmen und wie erreiche ich die Kostenübernahme für die ganz Miete während des Übergangszeitraumes bis auch für die Frau eine kleinere Wohnung gefunden ist ?

Im voraus vielen Dank für Eure Antworten.

Tom
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  #2  
Alt 27.08.2009, 11:06
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.987
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Indem man den Rechtsweg einschreitet, würde ich mal sagen.

Turtle
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Stichworte
gundsicherung, trennung, umzug, umzugskosten

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