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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Hallo, seit meiner Kindheit lebe ich in Frankfurt/Main und bin bisher nur einmal umgezogen. Nach dem gesundheitsbedingten Abbruch meiner Berufsausbildung vor zwanzig Jahren erhielt ich HLU, später Grundsicherung. Schwerbehinderung: 100 % und G im Ausweis, jedoch kein Rollstuhl etc. nötig. EU-Rente erhalte ich nicht, da ich zu wenige Kalendermonate gearbeitet habe. Anfang des letzten Jahres fragte ich bei meinem Sachbearbeiter an, ob nach vierzehn Jahren hier ein Umzug wegen der schlechten Wohnsituation (Lärm usw.) möglich sei. Er entgegnete, daß ich eigentlich einen angemessenen Wohnraum besäße, aber falls ich eine ähnliche Wohnung in Frankfurt fände, wolle er das Angebot prüfen. In der Zwischenzeit habe ich eine Partnerin in Niebüll (Schleswig-Holstein) gefunden. Ein Zusammenziehen ist momentan aus privaten Gründen ihrerseits nicht möglich, doch ich möchte zumindest in ihre Nähe ziehen, da lange Zugfahrten auf Dauer nichts sind. Beim hiesigen Sozialrathaus fragte ich in der Sozialarbeit-Abteilung nach, ob und wie ein solcher Umzug möglich sei, doch eine rechte Antwort bekam ich dort nicht, da die Sozialarbeiterin merkwürdigerweise meinte, sie könne mir bloß weiterhelfen, falls ich Hilfe beim Ausfüllen eines Formulars brauchte. Sodann schaute ich mich im Internet um, doch ich fand gute Antworten stets nur auf Umzüge im Zusammenhang mit ALG und Hartz IV. Ich las etwas von Umzugshilfe, Renovierungskosten und Kaution, aber es erschloß sich für mich nicht, was ich genau beachten müßte. Deshalb meine Fragen: Auch wenn ich ohne zwingenden Grund und trotz Grundsicherung von Hessen nach Schleswig-Holstein umziehen möchte, also mein Grundrecht auf Freizügigkeit wahrnehme, welchen Einschränkungen muß ich akzeptieren bzw. habe ich – neben dem zu stellenden Grundsicherungsantrag in der neuen Gemeinde – noch ein Anrecht auf irgendwelche Zahlungen wegen des Umzugs? Wie verliefe überhaupt das gesamte Prozedere des Umzugs aus amtlicher Sicht? Ich danke schon jetzt für Eure Hilfe auf meine hoffentlich nicht zu schweren Fragen! ![]() Marco |
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#2
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| Naja ich denke da wird es bei der GruSi nicht anders sein wie beim ALG2. Zieht man ohne wichtigen Grund und ohne Genehmigung um, steht einem max. die alte Miete zu und Kosten für den Umzug, Renovierung oder Kaution gibt es auch nicht. |
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#3
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| Hallo Marco, wir haben im Moment eine ähnliche Situation (mein Verlobter ist Frankfurter) und das Sozialamt FfM weigert sich hartnäckig die vorliegenden Gründe bezüglich seines Umzuges nach NRW anzuerkennen (den Sachverhalt habe ich hier im Forum gepostet). Ich wünsch Dir viel Kraft und Ausdauer! Gruß Ini |
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