Trotz Ehe u. Baby kein Anrecht auf eigene Whg. während Ausbildung? Hallo!
Ich hab da mal eine Frage: meine Schwester ist noch in der der Ausbildung, gerade ins 2. Lehrjahr gekommen. Sie ist schwanger und hat den Vater des Kindes vor kurzem geheiratet - er hat gerade erst eine schulische Ausbildung angefangen (beide sind unter 25). Die beiden wohnen nun in seinem Elternhaus in seinem "Kinderzimmer". Sie hatten nun erst die Zusage der ARGE, dass sie nach einer Wohnung suchen können, haben auch schon so ein Papier bekommen, dass sie dem neuen Vermieter geben sollten, zur Bestätigung, dass die Miete übernommen wird.
Kurz vor Vertragsunterzeichung haben sie dann allerdings gesagt bekommen, dass sie gar kein Anrecht auf Hartz IV oder Grundsicherung hätten, da sie ja beide in der Ausbildung sind und sie daher BAB und ihr Mann BAföG beantragen müssen. Wenn das, was sie dann bekommen, nicht zum finanzieren einer eigenen Wohnung und eines "eigenen Lebens" reicht, müssten sie bei den Eltern wohnen bleiben solange sie unter 25 sind.
Meine Schwester scheint das so hingenommen zu haben, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass es keine andere Möglichkeit gibt. Denn so sehr auch gespart werden muss, es kann doch von keinem Amt ernsthaft als zumutbar angesehen werden, dass ein Ehepaar mitsamt dem neugeborenen Kind in einem nichtmal 20 m²-Raum im Haushalt der Eltern wohnen muss!
An wen wendet man sich in einem solchen Fall am besten? Welches Amt ist denn da zuständig?
Vielen Dank und viele Grüße,
jonalu |