Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Sozialhilfe - Grundsicherung > Grundsicherung - Sozialhilfe

Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.12.2009, 19:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.12.2009
Beiträge: 1
Ausrufezeichen trennung vom ehemann, nun ohne einkommen

hallo,
ich hoffe,dass mir hier jemand einen Rat geben kann.ich wohne mit meinem Mann und meiner Tochter in einem Eigenheim zur Miete.Nun hat mich mein Mann aus dem Haus geworfen.Wir haben von seinem Lohn gelebt.Anspruch auf ergänzende Beihilfe hatte ich nicht.Ich beziehe nur Kindergeld. Eine Wohnung habe ich für mich und meine Tochter schnell gefunden.Allerdings habe ich ausser ein paar Kleinigkeiten keine Einrichtung.( gehört alles ihm).Ich konnte auch noch nichts mit etwaigen Ämtern klären.Da er es mir heute gesagt hat und ich morgen schon den Termin wegen der Wohnung habe.Ich kann auch keine rechtlichen Schritte einleiten,weil es dann zu Gewalttätigkeiten kommen wird.Wie kann ich mich jetzt verhalten???????????????????????????????
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.12.2009, 22:42
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.987
Standard

In einer Ehe gehört normalerweise alles beiden gemeinsam, d. h. ihr müsst teilen, ob er das möchte oder nicht. Als erstes würde ich eh prüfen lassen, ob er überhaupt berechtigt war, dich aus der ehelichen Wohnung "zu schmeißen".

Und rechtliche Schritte wirst du einleiten müssen. Notfalls auch gegen evtl. Gewalttätigkeiten. Wir leben in einem Rechtsstaat und es geht nicht an, dass eine Person meint, sich vor seiner Verantwortung drücken zu können, indem er mit Gewalt droht. In erster Linie ist er unterhaltspflichtig und danach erst kommt der Steuerzahler.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 11.12.2009, 12:10
Benutzerbild von ziggi
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2009
Ort: Nah am Abgrund
Beiträge: 1.061
Standard

Der Regelfall ist die eheliche Zugewinngemeinschaft, dass heißt das grundsätzlich alles während der Ehe angeschaffte/zugewonnene beiden gleichermaßen gehört. Hierauf wird sich auch jedes Amt berufen. Die Ausführungen von Turtle sind hart aber korrekt.

Im weiteren sehe ich den Rausschmiss ebenfalls kritisch. Du solltest unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wenn du eine ordentliche Wohnung gefunden hast sehe ich keine Grund um die alte zu streiten, um die Wohnungseinrichtung wirds aber darauf hinaus laufen.

Wenn halbe halbe geteilt wird, kannst du das was dir fehlt als Erstausstattung bei der ARGE beantragen. Hier müsstest du sowieso hin um nunmehr Arbeitslosengeld II zu beantragen, da du über keine Einkünfte verfügst und deinen Lebensunterhalt und den deines Kindes sichern musst. Insofern giltst du nun als getrennt lebend und das Einkommen deines Mannes fließt in die Berechnung nicht mehr ein.
__________________
Das Genie beherrscht den Wahnsinn!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 12.12.2009, 00:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
Standard

Zitat:
Zitat von ziggi Beitrag anzeigen
Insofern giltst du nun als getrennt lebend und das Einkommen deines Mannes fließt in die Berechnung nicht mehr ein.
Aber der Trennungsunterhalt, sowie natürlich auch Kindesunterhalt
angerechnet wird UND er zu zahlen verpflichtet ist.
Also ab zum Anwalt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
nach trennung, ohne einkommen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wohnungssuche nach Trennung, aber zu wenig Einkommen. Wie gehe ich an die Sache ran Katinka24 Hartz IV 4 - ALG II 2 1 30.09.2009 19:53
ALG 2 von Ehepartner als Einkommen ? philips48 Grundsicherung - Sozialhilfe 6 03.07.2009 07:04
Trennung vom Ehemann....Geld vom AMt? FsMzG Ehegattenunterhalt 7 17.06.2009 14:26
ARge verweist auf Kinderzuschlag, dazu aber zuwenig Einkommen nachtvogel Hartz IV 4 - ALG II 2 8 15.12.2008 08:48


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:48 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0