| |
| |||||||
| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| hallo, ich hoffe,dass mir hier jemand einen Rat geben kann.ich wohne mit meinem Mann und meiner Tochter in einem Eigenheim zur Miete.Nun hat mich mein Mann aus dem Haus geworfen.Wir haben von seinem Lohn gelebt.Anspruch auf ergänzende Beihilfe hatte ich nicht.Ich beziehe nur Kindergeld. Eine Wohnung habe ich für mich und meine Tochter schnell gefunden.Allerdings habe ich ausser ein paar Kleinigkeiten keine Einrichtung.( gehört alles ihm).Ich konnte auch noch nichts mit etwaigen Ämtern klären.Da er es mir heute gesagt hat und ich morgen schon den Termin wegen der Wohnung habe.Ich kann auch keine rechtlichen Schritte einleiten,weil es dann zu Gewalttätigkeiten kommen wird.Wie kann ich mich jetzt verhalten??????????????????????????????? |
|
#2
| ||||
| ||||
| In einer Ehe gehört normalerweise alles beiden gemeinsam, d. h. ihr müsst teilen, ob er das möchte oder nicht. Als erstes würde ich eh prüfen lassen, ob er überhaupt berechtigt war, dich aus der ehelichen Wohnung "zu schmeißen". Und rechtliche Schritte wirst du einleiten müssen. Notfalls auch gegen evtl. Gewalttätigkeiten. Wir leben in einem Rechtsstaat und es geht nicht an, dass eine Person meint, sich vor seiner Verantwortung drücken zu können, indem er mit Gewalt droht. In erster Linie ist er unterhaltspflichtig und danach erst kommt der Steuerzahler. Turtle |
|
#3
| ||||
| ||||
| Der Regelfall ist die eheliche Zugewinngemeinschaft, dass heißt das grundsätzlich alles während der Ehe angeschaffte/zugewonnene beiden gleichermaßen gehört. Hierauf wird sich auch jedes Amt berufen. Die Ausführungen von Turtle sind hart aber korrekt. Im weiteren sehe ich den Rausschmiss ebenfalls kritisch. Du solltest unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wenn du eine ordentliche Wohnung gefunden hast sehe ich keine Grund um die alte zu streiten, um die Wohnungseinrichtung wirds aber darauf hinaus laufen. Wenn halbe halbe geteilt wird, kannst du das was dir fehlt als Erstausstattung bei der ARGE beantragen. Hier müsstest du sowieso hin um nunmehr Arbeitslosengeld II zu beantragen, da du über keine Einkünfte verfügst und deinen Lebensunterhalt und den deines Kindes sichern musst. Insofern giltst du nun als getrennt lebend und das Einkommen deines Mannes fließt in die Berechnung nicht mehr ein.
__________________ Das Genie beherrscht den Wahnsinn! |
|
#4
| |||
| |||
| Zitat:
angerechnet wird UND er zu zahlen verpflichtet ist. Also ab zum Anwalt. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| nach trennung, ohne einkommen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Wohnungssuche nach Trennung, aber zu wenig Einkommen. Wie gehe ich an die Sache ran | Katinka24 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 1 | 30.09.2009 19:53 |
| ALG 2 von Ehepartner als Einkommen ? | philips48 | Grundsicherung - Sozialhilfe | 6 | 03.07.2009 07:04 |
| Trennung vom Ehemann....Geld vom AMt? | FsMzG | Ehegattenunterhalt | 7 | 17.06.2009 14:26 |
| ARge verweist auf Kinderzuschlag, dazu aber zuwenig Einkommen | nachtvogel | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 8 | 15.12.2008 08:48 |