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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 07.12.2009, 08:41
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Beiträge: 9
Standard Streichung der Erwerbsminderung

Mir ist bekannt, dass HARTZ IV nicht bewilligt wird, wenn der Partner, mit dem man zusammenlebt, ein ausreichendes Einkommen hat. Stimmt doch, oder?
Was ist denn, wenn man dauerhafte volle Erwerbsminderung bekommt?
Meine Tochter (33) bekommt diese. Und hat eine kleine Wohnung (45 m ²) Die Miete wird auch vom Amt bezahlt. Sie hat jetzt einen Freund, der mit ihr zusammenziehen will. Er ist berufstätig. Wird ihr jetzt die Erwerbsminderung gestrichen?
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  #2  
Alt 07.12.2009, 15:24
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Standard

Zitat:
Zitat von rodnik Beitrag anzeigen
Was ist denn, wenn man dauerhafte volle Erwerbsminderung bekommt?
Meine Tochter (33) bekommt diese. Und hat eine kleine Wohnung (45 m ²) Die Miete wird auch vom Amt bezahlt.
Von was für einem Amt? Erwerbsminderungsrente kommt von von der Rentenversicherungsanstalt.
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  #3  
Alt 07.12.2009, 15:52
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Beiträge: 9
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Sie bekommt das Geld vom Amt für Grundsicherung, aufgrund der Mitteilung des Rententrägers, dass bei ihr volle dauerhafte Erwebsminderung vorliegt
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  #4  
Alt 07.12.2009, 16:14
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.212
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Dann bekommt sie Grundsicherung nach SGBXII und dann wird ihr Partner mit angerechnet. Guckst du hier nach SGB 12 - Einzelnorm
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  #5  
Alt 10.12.2009, 13:06
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Ort: Nah am Abgrund
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Zur Beruhigung - die Erwerbsunfähigkeitsrente wird nicht gestrichen, Sie bekommt sie weiterhin vom Rententräger.

Nur wenn der neue Lebenspartner selber über Einkünfte verfügt, welche seinen Bedarf nach dem SGB XII/SGB II übersteigen, hat er dieses übersteigende Einkommen für deine Tochter einzusetzen. Es kann also sein, dass sie dann keine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mehr bekommt.
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