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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 21.01.2009, 19:07
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Standard Sozialhilfeempfänger: gesetzliche Krankenversicherung oder Kostenübernahme private KV

Hallo,

leider habe ich nach mehrstündigem Suchen im Internet noch keine Antworten auf meine Fragen gefunden. In der Hoffnung auf hilfreiche Antworten setze ich meinen Beitrag in dieses Forum.

Mein Freund ist 34 Jahre alt, Promovierender an einer deutschen Hochschule und nebenbei freiberuflich tätig. Er war bislang als Nicht-EU-Mitglied privat bei einer deutschen Krankenkasse versichert. Nach seiner Einbürgerung im Sommer 2008 wurde ihm seine private Krankenversicherung (PKV), welche gezielt nur für ausländische Studierende greift, ohne je einen Brief von der Versicherung erhalten bekommen zu haben, gekündigt. Nun stehen wir vor einem großen Problem. Er müsste sich meinen Recherchen nach weiterhin privat versichern, da er zuvor niemals gesetzlich versichert war. Nur können wir diese Beiträge nicht bezahlen -egal ob mit oder ohne Selbstbehalt-, da diese in der Summe zu hoch sind. Die Kosten sind bei unseren Einkommen, welche je in etwa dem eines Sozialhilfeempfängers entsprechen, nicht tragbar.
Nun haben wir als quasi einzige in Betracht kommende Lösung seine Exmatrikulation zum kommendem Semester überlegt, damit er über das Sozialamt in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten kann. Ist dies tatsächlich möglich? Oder müsste er weiterhin in der PKV bleiben?

Leider ist mein Freund gegenwärtig nicht krankenversichert, deswegen muss ein Versicherungsabschluss so schnell wie möglich erfolgen. Doch für welche PKV bzw. Krankenversicherungsleistung sollen wir uns entscheiden, unter der Berücksichtigung, dass das Sozialamt die Kosten einer privaten Krankenversicherung in möglichst voller Höhe übernimmt oder diese als ungültig erklärt, um falls möglich doch in die gesetzliche Krankenkasse eintreten zu können.

Ich hoffe sehr, dass mir ein Leser schnell helfen kann.

Herzlichen Dank im Voraus.

Lena
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  #2  
Alt 22.01.2009, 08:50
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Beiträge: 636
Standard

Bedingung für die Einbürgerung deines Freundes war seine Zusicherung seine Lebensunterhaltssicherung ohne Sozialhilfe und ALGII zu bewerkstelligen.

Wenn dein Freund nun nach einem halben Jahr diese Zusicherung wertlos macht und auf der Matte steht und Sozialunterstützung haben will könnte das als Erschleichung der Einbürgerung betrachtet werden die im äußersten Falle den Entzug der Einbürgerung zur Folge haben könnte.

Daß dein Freund die Weiterungen auch hinsichtlich der Krankenkasse nicht genau geprüft hat hat er sich leider selbst anzurechnen.
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Stichworte
krankenkasse, sozialhilfe

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