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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 17.03.2010, 19:11
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Hallo, bin neu hier und habe viele Fragen

psychisch kranker Sohn,30, unentgeltlich wohnhaft bei mir, hat Sozialhilfe beantragt, da ALG II nicht mehr gezahlt wird.

(Gutachten des.soz. med.Dienstes mit Feststellung, daß das Leistungsvermögen für den allgemeinen Arbeitsmarkt für voraussichtlich länger als 6 Monate, aber nicht auf Dauer, nicht mindestens 3 Stunden täglich umfaßt,) somit nicht erwerbsfähig.

Der Regelsatz lt. Amt beträgt 281€ für Haushaltsangehörige.

Muß ich noch weiteren Unterhalt leisten, bei einem Verdienst von 1150€ netto und Einbehalt des Kindergeldes von 184€ wegen Abzahlung und Nebenkosten einer ETW von insgesamt 650€. monatlich ?

Wird auch das Giro-Konto meines Gewerbebetriebes und Sparrücklagen für das Alter(bin 60) angerechnet. ? In dem Fall kann ich mein Geschäft gleich dicht machen und bei Beantragung der Rente auch zum Soziamt gehen.

Oder kann das Amt hier nichts einbehalten, da es mir meine Lebensgrundlage wegnehmen würde. Der Vater wird wohl auch angeschrieben.

Vielleicht kennt sich ja jemand aus, würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Gummibär
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  #2  
Alt 18.03.2010, 15:14
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Hallo Gummibaum, das angegebene Einkommen unterschreitet den für dich unterhaltsrechtlich geltenden angemessenen Selbstbehalt, insbesondere unter Berücksichtigung der im Umfang des unentgeltlichen Wohnens bereits erbrachten Unterhaltsleistungen. Was für das Gewerbe benötigt wird, bleibt unangetastet. Interessant ist nur das daraus erzielte Einkommen. Auch die für die eigene Altersvorsorge erforderlichen Rücklagen führen nicht zu einer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit.
Mit über den laufend geleisteten Unterhalt hinausgehenden Unterhaltsforderungen des Sozialamtes wirst du daher nicht zu rechnen haben.
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  #3  
Alt 18.03.2010, 15:30
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Hallo und vielen Dank für Deine Mühe,

habe heute den Bescheid vom Amt bekommen, daß mein Sohn den Regelsatz von 281€ erhält. Von mir wurde nichts eingefordert. Danke nochmals für die schnelle und richtige Vorabauskunft.
Gummibaum
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sozialamt, unterhalt

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