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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Ersteinmal ein Hallo an alle! Zur Frage: Ich bekomme Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit (90 % schwerbehindert). Diese beträgt etwas über 400 Euro. Vom Sozialamt bekomme ich einen Zuschuss zur Miete. Da ich zumindest Kopf-mäßig noch einigermassen fit bin möchte ich mich nebenbei selbständig machen. Ist das erlaubt? Wenn ja, wie wird das mit dem Sozialamt abgerechnet? Die werden mir ja wohl eventuelle Einkünfte anrechnen. Muss ich jeden 1. zum Sozialamt mit einem Kontoauszug rennen und alles neu berechnen lassen? |
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#2
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| Klaro ist das erlaubt. Einkommen ist nach den geltenden Regelungen des § 82 SGB XII zu ermitteln i. V. m. der SGB XII-Einkommensberechnungsverordnung (grundsätzlich: durch Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben). Es wird ein Erwerbstätigkeits-Freibetrag in Höhe von 30 v. H. des Einkommens, höchstens 50 v. H. der Regelbedarfsstufe 1, berücksichtigt. Zu den Abrechnungsmodalitäten kann nur eine Beratung durch das zuständige Sozialamt die erforderliche Klarheit schaffen... |
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#3
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| Vielen Dank für die Antwort! Zitat:
Heißt das in meinem Fall (440 Euro Rente) ich könnte etwas dazuverdienen OHNE das das Sozialamt dies anrechnet? Erklärung, ich werde wohl höchstens 50 Euro ca. dazu verdienen. (Will ja keine Riesenfirma gründen sondern bestenfalls Kosten wie Strom, Telefon reinkriegen) |
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#4
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| Egal, ob unterm Strich viel, wenig oder fast garnichts verbleibt: Ich halte eine Tätigkeit dieser Art schon alleine deshalb für strebenswert, um bspw. kopfmäßig auch weiterhin fit zu bleiben. |
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#5
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| Zitat:
Auch wenn man dafür belächelt wird. Für einen selbst ist es ein ganz gutes Gefühl. |
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| Stichworte |
| selbständig, sozialhilfe |
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