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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 19.01.2012, 09:44
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Standard Rückforderung des Jobcenters

Hallo,
Ich habe ALG2 bezogen, das Jobcenter hat mir die Mietkaution für meine Wohnung darlehensweise gezahlt. Nun bekomme ich wegen Krankheit Hilfe zum Lebensunterhalt ( SGB12) und das Jobcenter fordert die Kaution sofort komplett zurück. Das Sozialamt sagt, sie sind nicht zuständig.
Ist das so rechtmäßig??
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  #2  
Alt 19.01.2012, 09:55
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Da du aber nicht in der Lage bist, den Betrag auf einmal zurückzuzahlen, ist dir zumindest Ratenzahlung einzuräumen.
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"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 19.01.2012, 16:14
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ubu ubu ist offline
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Zitat:
Zitat von Musiker Beitrag anzeigen
Da du aber nicht in der Lage bist, den Betrag auf einmal zurückzuzahlen, ist dir zumindest Ratenzahlung einzuräumen.
Richtig, das kann das Jobcenter machen. Allerdings darf das Jobcenter nicht damit rechnen, dass diese Ratenzahlung auch bedient wird, da lara0901 immer noch bedürftig ist, wenn auch jetzt nach dem SGB XII.
An der Höhe der Leistungen ändert sich beim Übergang vom SGB II ins SGB XII eher wenig.

Ob lara0901 möglichweise aus eigenem Antrieb kleine bzw. kleinste Raten an das Jobcenter erstatten will, weil sie z.B. das Darlehen aus der Welt schaffen will, bleibt ihr selbstverständlich selbst überlassen. Zwingen kann sie jedoch dazu niemand, auch Vollstreckungs- oder Pfändungsmaßnahmen durch das Jobcenter bleiben da wohl aufgrund der Bedürftigkeit erfolglos.

Ich würde es mit einem Antrag auf Stundung bzw. befristete Niederschlagung versuchen, zumindest solange, wie sich an der finanziellen Situation nichts wesentliches ändert.
__________________
Schöne Grüße
ubu
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Stichworte
kaution, rückforderung

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