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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 03.05.2011, 07:45
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Standard Riester und Grundsicherung

Hallo,

also habe ich das richtig verstanden: Wenn man Grundsicherung nach dem SGB XII erhält und in eine Riester-Rente einzahlt, muss dies angegeben werden. Das Vermögen aus der Riester-Rente ist privilligiertes Vermögen, d.h. die Regelung des Schonvermögens gilt nicht, die Grenze ist weitaus höher. Wenn die Riester-Rente gekündigt wird, bleibt die Auszahlung Vermögen und gilt nicht als Einkommen, weil es im Bedarfszeitraum zufließt?

Habe jetzt in Gesetzen und Foren viel gelesen und bin gerade etwas verwirrt...

Vielen Dank für eine Antwort im Voraus!
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  #2  
Alt 03.05.2011, 11:02
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Die Antwort findest du in § 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII:

SGB 12 - Einzelnorm

Wenn du den Rentenfond kündigst, ist das Vermögen natürlich nicht mehr geschützt, es dient ja dann nicht mehr der Altersvorsorge, so, wie es gedacht war.

Außerdem muss man doch bei einer vorzeitigen Kündigung alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Was sollte das bringen?

Turtle
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  #3  
Alt 03.05.2011, 13:52
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Eine Diskussion über Riester-Rente möchte ich an dieser Stelle nicht führen.

Danke zunächst für die Antwort. Die Frage ist ja aber, wird das ausgezahlte Geld dann zu Einkommen, da es in der Bedarfszeit zufließt? Denn eigentlich war es ja schon vorher als Vermögen da und kann doch eigentlich dann nicht einfach als Einkommen umgewandelt werden, richtig?

Viele Grüße
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  #4  
Alt 03.05.2011, 14:00
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Beiträge: 18.987
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Es bleibt Vermögen, aber ist dann nur noch in Höhe der Freibeträge nach § 90 SGB XII geschützt. Wenn also z. B. 5000 Euro ausgezahlt werden, der geschützte Vermögensbetra aber nur 2600 Euro sind, müssen erstmal 2400 Euro für den Lebensunterhalt eingesetzt werden.

Wenn du keine Diskussion über Riesterrente wolltest, wieso fragst du dann?!

Hier wird Hilfestellung zu konkreten Fragen gegeben und nicht zu hypothetischen Fällen!!!

Turtle
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  #5  
Alt 03.05.2011, 14:07
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Sorry, so hab ich das nicht gemeint. Natürlich geht es hier um einen konkreten Fall und vielen Dank auch nochmal für die Antwort. D.h. bis zur Grenze des Schonvermögens kann man das Geld behalten, der Rest wird angerechnet.

Okay, dann weiß ich bescheid. Vielen Dank und wie gesagt, das solte kein Angriff sein

Viele Grüße
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Stichworte
grundsicherung, riester, schonvermögen, vermögen

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