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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Hallo Zusammen, ich bin noch ganz neu hier und wollte mal Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt lesen: Es ist so das ich Vollerwerbsgemindert bin. Ich bin 28 Jahre alt und wurde duch den Gutachter der DRV Bund ab August 2009 für Vollerwerbsgemindert befunden. Die DRV Bund hat dann den Tag des Leistungsfalls auf 2006 angestzt. Somit hätte ich keinen Anspruch auf Rente, weil die Wartezeit nicht ausreichen würde. Darauf habe natürlich Widerspruche eingelegt und dieser wurde auch abgelehnt. Ich habe dann Klage erhoben und diese Klage begründet unter anderem damit, das ich in der beruflichen Reha 2008 erst so stark erkrankt bin, das frühstens ab 2008 eine volle Erwerbsminderung vorliegt. Untermauert habe ich diese mit 5 Gutachten aus denen ersichtlich ist, das ich nach 2006 noch kein voll aufgehobenes Leistungsbild hatte. Jetzt hat mich der Richter angeschrieben und hat mir geschrieben das, wenn meinem Antrag stattgegeben werden würde, ich nur eine Rente nach abzug der Kranken und Pflegeversicherung nur 350,€ Rente übrig blieben, und ich mit der Grundsicherung deutlich mehr Einkommen hätte und bittet mich nun um eine Stellungnahme. Wie seht Ihr das ? Ich meine es macht für mich schon einen Unterschied ob ich einen Zuschuß von der Grundsicherung bekomme oder ob ich komplett von Grundsicherung abhängig bin? Darüber hinaus kann der Gesetzgeber ja jederzeit in die Grundsicherung eingreifen. Ich vertrete mich vor dem Sozialgericht alleine und würde mich freuen mal Eure ansichten zu lesen. Vielen Dank im vorraus ![]() ponti |
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#2
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| Das, was der Richter da schreibt ist doch unerheblich. Selbst wenn deine Rente nur 300 Euro sind und weniger als Grundsicherung, kannst du doch immer noch mit Grundsicherung aufstocken. Außerdem hast du die Rente sicher, Grundsicherung kann man auch "verlieren", z. B., wenn du mit jemandem zusammenlebst, der gut verdient. Dann müsste diese Person dich ggf. mit ernähren und - da du dann ohne Rente nicht krankenversichert bist - sogar krankenversichern. Der Verzicht auf die Rente nur wegen der Grundsicherung hätte für dich ausschließlich Nachteile. Das musst du dem Richter klar machen in deiner Stellungnahme. Turtle |
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#3
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| Ich sehe das genaus o wie Turtle. Auf keinen Fall auf die Rente verzichten, alleine schon wegen der damit verbundenen Krankenversicherung. Hat der Richter denn auf jeden Fall geschrieben, dass die Rente dauerhaft ist? Denn nur dann gibt es Grundsicherung - soweit kein Vermögen über der Schongrenze vorhanden ist. Bei einer befristeten Rente sähe das anders aus. Leider ist nicht ersichtlich, wovon Du derzeit lebst und ob Du alleinstehend bist. |
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#4
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| Hallo, ![]() erst einmal Vielen Dank an Turtle1972 für seine Antwort. Nun zu deiner Frage Donosi, ich habe nachdem die DRV Bund auch meinem Widerspruch nicht abhelfen konnte, Klage eingereicht gleichzeitig habe ich Grundsicherung beantragt weil meine kompletten Ersparnisse aufgebraucht waren. Ich erhalte seit Nov. 2010 Grundsicherung und bin Alleinstehend. Was ich bei der ganzen Sache nicht verstehe ist, Dass ich den Eindruck habe, der Richter will mich auf die Grundsicherung verweisen. Da die Gutachten des medizinischen Dienstes der DRV Bund in Berlin vom Leistungsfall 2008 als auch ein Fachgutachten das vom der Rentenversicherung in Auftrag gegeben wurde sogar erst von einer Aufhebung meines Leistungsbildes 2009 augeht, habe ich ja überhaupt erst Klage eingereicht. Untermauert wird die ganze Sache dann noch von 3 mich behandelden Ärzte die von einer Aufhebung des Leistungsbildes ebenfalls ab April 2009 in Ihren Gutachten sprechen. Ich bin ja in der beruflichen Reha wieder schwer erkrankt die 2008 stattfand. wenn der Leistungsfall 2006 eingetreten wäre( wie von der DRV behauptet), hätte man mir doch niemals die berufliche Reha bewilligt. Oder sehe ich das falsch ? viele grüße und danke im vorraus . ponti |
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#5
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| Ich würde auf jeden Fall auf die Rentenbewilligung bestehen und damit auf Beginn des späteren Leistungsfalles. Ich sehe darin keinen Nachteil. Ergänzend muss dann immer noch Grundsicherung gezahlt werden wenn ich davon ausgehe, dass noch Mietkosten anfallen. Die Rente wirkt sich leistungssenkend aus. Deswegen verstehe ich die Begründung des Richters nicht. Allerdings erhöht sich an dem Gesamteinkommen nichts, ist nur anders aufgeteilt. Der Grundsicherungsträger spart allerdings die Krankenversicherungskosten. Dies dürften jetzt bereits anfallen oder sind lediglich gestundet Das mit der REHA würde ich als Begründung anführen. Es gibt schon noch REHA bei dauerhafter Erwerbsminderung. Da braucht ja nur eine andere Erkrankung anzufallen (z. B. neue Hüfte, Kniegelenk). |
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#6
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| Hallo nochmal, :-) so ich habe jetzt mal einige Anhaltpunkte auch Danke Eurer Hilfe aufgeschrieben die ich jeztzt strukturierter in Briefform dem Richter Faxen werde. Ich denke mal das ich alles soweit drinnen habe was meinen Antrag begründet: Die Probeberechnung der DRV Bund geht zwar von einer Rentenanspruch aus der unter Umständen( die auch noch sehr zweifelhaft sind) geringer ist als die Grundsicherung, dennoch ist es für mich sehr bedeutend diesen Betrag als festes Grundeinkommen zu erhalten. Die Grundsicherung unterliegt vielen Einflüssen und kann verändert oder abgeschafft werden. Im falle das ich z.B. einmal in eine Partnerschaft gehen sollte, kann es ggf. sein, das die Person mit der ich in einer Partnerschaft leben würde, komplett für mich aufkommen müsste. Ein Mindestmaß an Eigeneinkommen wäre mit einer Rente jedoch vorhanden. Darüber hinaus wirkt sich eine bewilligte Rente auch leistungssenkend auf die Grundsicherung aus . Eine monatliche Rente auch wenn sie gering ausfällt würde meinen Lebensbedarf weit über 50% abdecken und wäre Grundlage zur Bestreitung meines Lebensunterhaltes der ggf. durch Grundsicherung ergänzt aber nicht mehr ausschließlich abgedeckt werden würde. Auch wäre ich beim Bezug einer Rente über die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner Krankenversichert und nicht wie bei der Grundsicherung freiwillig Versicherter der GKV. Bei Grundsicherung handelt es sich um so genannte subsidiäre (unterstützende) Maßnahmen, die dem Nachranggrundsatz folgen. Das bedeutet für den Hilfesuchenden ganz klar, erstmal muss man versuchen, sich selbst zu helfen. Wie findet Ihr das ? Viele Grüße. Ponti |
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#7
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| Gut. Es fehlen aber noch ein paar Komma und bei Groß- und Kleinschreibung hast du auch Fehler. Lass nochmal ein Prüfprogramm drüberlaufen. Turtle |
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#8
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| Hallo :-) Klar ich werde es natürlich noch bearbeiten ![]() Vielen Dank nochmal . werde Euch mal auf dem laufenden halten. :-) Grüße. Ponti |
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| Stichworte |
| grundsicherung, rente, sozialgericht, vollerwerbsgemindert |
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