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Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc.

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  #1  
Alt 08.04.2010, 20:43
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Standard Rente und Sozialhilfe

Die befristete Erwebsunfähigkeitsrente und der Nebenverdienst von 100 Euro ist so niedrig, dass ergänzend Sozialhilfe beantragt werden musste. Bei Hartz 4 oder ALu2 darf etwas hinzuverdient werden, ohne, dass es voll angerechnet wird. Warum wird bei der Sozialhilfe das volle Gehalt angerechnet?
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  #2  
Alt 08.04.2010, 21:27
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Beiträge: 1.122
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Hi,

auch bei der Sozialhilfe gem. SGB XII gibt es Absetzungsbeträge.

2) Von dem Einkommen sind abzusetzen ........

1...............
2...............
3..............
4..............
5..............

(3) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag in Höhe von 30 vom Hundert des Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 50 vom Hundert des Eckregelsatzes. ................usw.

§ 82 SGB XII
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #3  
Alt 11.04.2010, 17:43
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Beiträge: 8
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Zitat:
Zitat von lopo Beitrag anzeigen
Hi,

auch bei der Sozialhilfe gem. SGB XII gibt es Absetzungsbeträge.

2) Von dem Einkommen sind abzusetzen ........

1...............
2...............
3..............
4..............
5..............

(3) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag in Höhe von 30 vom Hundert des Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 50 vom Hundert des Eckregelsatzes. ................usw.

§ 82 SGB XII
vielen Dank für die Antwort, aber was heißt das genau? Heißt das, dass 30% nicht angerechnet wird?
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  #4  
Alt 11.04.2010, 18:50
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Du hast 100 € Einkommen, 30% = 30 € werden nicht angerechnet, daher ein Abzug von 70 €.
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  #5  
Alt 11.04.2010, 19:04
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Zitat:
Zitat von alida Beitrag anzeigen
Du hast 100 € Einkommen, 30% = 30 € werden nicht angerechnet, daher ein Abzug von 70 €.
vielen Dank für die Antwort!
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  #6  
Alt 11.04.2010, 19:13
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Na ja, die richtige Antwort hatte dir ja lopo gegebenn ich habe sie nur um die genauen Zahlen ergänzt.

Es ist beides wichtig, Zahlen und Gesetze.
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