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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Hallo Ihr, ![]() ich erhalte zu meiner Rente noch etwas Grundsicherung. Kann ich 100 € monatlich dazu verdienen, ohne dass mir die Grundsicherung gekürzt wird? Das Sozialamt meinte auf meine Frage, dass dies eine Frage des Ermessens sei, es gäbe hier keine Regeln wie bei Hartz4. |
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#2
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| Eine Frage des Ermessens ist das eigentlich nicht, weil es in § 82 SGB XII genau geregelt ist. Nach Abzug von mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben bleibt ein Freibetrag von 30 % frei, der Rest wird auf Deine Leistungen angerechnet.
__________________ Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen. (Loriot) |
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#3
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| Hallo VS, jetzt sei mal etwas spendabler. Die Arbeitsmittelpauschale von 5,20 € nach § 3 Abs. 5 VO zu § 82 SGB XII kannst du susann auch noch gewähren.
__________________ Schöne Grüße ubu |
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#4
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| Bei Hartz4 kann man 100€ hinzu verdienen und auch mehr. Also ist man als "Sozialhilfeabhängiger" komplett am Ende, wenn man die 30% mal so nennen darf? |
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#5
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| Zu einer Altersrente kannst du unbegrenzt dazuverdienen. Wenn der Arbeitslohn zuzüglich der Rente für die Bestreitung deines Lebensunterhalts ausreicht, schön für dich und schön für das Sozialamt – du hast mehr Geld als bisher in der Grundsicherung, und das Sozialamt muss für dich nichts mehr zahlen. Erhältst du aber eine Rente wegen Erwerbsminderung, gibt es gewisse Grenzen in der Höhe des Zuverdienstes (m.W. 400 €). Was an sich ja auch logisch ist, da sonst automatisch Zweifel an der Erwerbsunfähigkeit aufkämen. Bei einem zu hohen Verdienst kann es dazu führen, dass die Rente wegfällt, weil die Rentenversicherung dann davon ausgehen muss, dass du eben nicht erwerbsunfähig bist und somit auch keine Erwerbsminderungsrente mehr benötigst.
__________________ Schöne Grüße ubu |
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#6
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| Hallo Ubu, und wenn ich aber nur 100€ dazuverdienen möchte, dann muss ich 70€ davon abgeben. Richtig? |
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#7
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| Abgeben musst du davon nichts - du bekommst nur weniger Grundsicherung ausgezahlt. Was in der Summe allerdings aufs gleiche rauskommt... Korrekt wäre folgende Berechnung: Erwerbseinkommen 100,00 € abzüglich Freibetrag § 82 Abs. 3 Satz 1 SGB XII (30 %) - 30,00 € abzüglich Arbeitsmittelpauschale § 3 Abs. 5 VO zu § 82 SGB XII - 5,20 € (falls du nachweislich höhere Aufwendungen hast, können stattdessen auch höhere Aufwendungen vom Einkommen abgesetzt werden). Damit verdienst du zur Rente 100,00 € dazu; Die Grundsicherung verringert sich dann um 100,00 € ./. 30,00 € ./. 5,20 € = 64,80 €.
__________________ Schöne Grüße ubu |
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#8
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| Nein, susann, abgeben musst Du überhaupt nichts. Sieh es mal so: Wenn Du hundert Euro zusätzliche Einnahmen hast, bist Du also um hundert Euro weniger hilfebedürftig. Aber dennoch kriegst Du nochmal zusätzlich rund 30 Euro als Hilfe zum Lebensunterhalt. |
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#9
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| Ihr habt recht. Aber warum haben Hartzvierer einen Freibetrag von 100€? |
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#10
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| Zum Beispiel, um die Motivation zu fördern, seinen Lebensunterhalt (möglichst) selbst zu verdienen. |
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| Stichworte |
| grundsicherung, hinzuverdienst, rente |
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