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| Grundsicherung - Sozialhilfe Leistungen des SGB XII sind hier Thema: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, etc. |
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#1
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| Hallo zusammen, mein Vater erhält eine mtl. Rente in Höhe von 545,- €, zzgl. einer mtl. Sozialleitung (Grundsicherung) in Höhe von 110,- €. Nach Abzug der Kosten für Miete, Energie und Telefon bleiben 9,90 € pro Tag zur Verfügung. Ich als Tochter habe überlegt, eine Pflegezusatzversicherung (Pflegekostenversicherung oder Pflegetagegeldversicherung) abzuschließen, um bei einem evtl. Eintritt der Pflegbedürftigkeit, finanziell entlastet zu sein. Unterschreiben muß den Versicherungsvertrag mein Vater auf jeden Fall. Der mtl. Beitrag würde von seinem Konto abgebucht werden. WEISS JEMAND von Euch, ob die Kosten für eine Pflegezusatzversicherung bei der Berechnung der Grundsicherung berücksichtigt wird? Über Antworten freut sich grüßend Pauline |
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#2
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| Nein, es werden nur die Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung übernommen, nicht für Zusatzversicherungen (§ 32 SGB XII). Auch über die Schiene Absetzung vom Einkommen (§ 82 SGB XII) geht es nicht, da hier nur Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzusetzen sind. Und auch unter sonstige nach Grund und Höhe angemessene Versicherungen geht es nicht, da ja nur die Übernahme der Pflichtbeiträge vorgeschrieben ist und derartige Zusatzversicherungen nicht zu den allgemein üblichen Versicherungen gehören. Jedenfalls nicht bei Geringverdienern, und an denen wird es gemessen.
__________________ Unterstelle niemals Absicht, wenn schlichte Dummheit als Begründung ausreicht! |
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#3
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| Herzlichen Dank für die rasche Antwort, lieber Dummbatz! Mit Deiner Auskunft ist mir sehr geholfen, so dass ich eine "Illusion" weniger im Kopf habe und die "Realität" ein weiteres Stück näher gerückt ist rund um das Thema "Grundsicherung". Viele Grüße - Pauline! |
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| Stichworte |
| berechnung, grundsicherung, pflegezusatzversicherung, sozialhilfe |
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